Der neue Entwurf fürs #Gebäudeenergiegesetz enthält die Bedingungen für Wasserstoff-Heizungen in der Form, in der das BMWK sie zuvor kommuniziert hatte: Erforderlich ist ein verbindlicher Plan für ein 65-Prozent-Wasserstoffnetz bis 2035.
Weil es 2035 ja auch noch normale Gasheizungen geben wird, die keinen Wasserstoff vertragen, bedeutet das in der Praxis ein zusätzliches Netz. Darum (und wegen der völlig unklaren Kosten für Wasserstoff) dürfte diese Option eher theoretisch bleiben.
Was sich im Vergleich zu den zwischenzeitigen Ankündigungen aus dem BMWK nochmal geändert hat, ist, dass solche Wasserstoff-Heizungen nicht nur im Bestand, sondern auch im Neubau eingesetzt werden dürfen; dort ist nur Biomasse ausgeschlossen.
Welche Mehrkosten falle an, wenn künftig statt einer Gasheizung die jeweils günstigste klimafreundiche Alternative genutzt wird? Dazu enthält der heute veröffentlichte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes interessante Zahlen. (1/8)
In Einfamilienhäusern liegen die Mehrkosten bei der Anschaffung einer neuen Heizung demnach zwischen 11.400 Euro für einen Neubau mit Effizienzstandard 70 und 35.500 Euro für ein unsaniertes Bestandsgebäude. (2/8)
Selbst ohne Förderung rechnet sich diese Investition innerhalb von 18 Jahren in allen Fällen. Dabei wird mit folgenden Energiepreisen gerechnet: (3/8)
Neuer Entwurf fürs #Gebäudeenergiegesetz nennt erstmals Zahlen: Auf die Hauseigentümer kommen demnach zunächst einmalige Kosten von 9 Milliarden pro Jahr Euro zu, denen aber über die nächsten 18 Jahre Einsparungen von 11 Milliarden Euro gegenüberstehen sollen.
Weil es Rückfragen gab: Im Anhang des Gesetzentwurfs (ab Seite 73) finden sich dazu detaillierte Angaben mit Beispielrechnungen für verschiedene Immobilien, hier z. B. für Einfamilienhäuser:
Beim Gebäudeenergiegesetz gibt es nach Angaben aus Regierungskreisen eine Einigung. Dabei sind zwar neue Ausnahmen vom Gasheizungsverbot vereinbart worden – aber diese dürften eher wenige Fälle betreffen. Dazu ein Thread: (1/11)
Erstens gibt es eine Ausnahme für Haus- und Wohnungseigentümer, die älter als 80 Jahre sind: Diese dürfen in ihre Immobilie weiterhin eine neue Gasheizung einbauen. Aber sobald das Haus verkauft oder vererbt wird, muss diese ausgetauscht werden. (2/11)
Das dürfte also eine kleinere Zahl von Häusern für einen klar begrenzten Zeitraum betreffen. (3/11)
Inwieweit das Gebäudeenergiegesetz in Folge des Koalitionausschusses abgeschwächt wird, ist mir nicht wirklich klar. Im Statement von Lindner klang es danach, im Dokument dagegen nicht.
(Meinen ersten Tweet dazu habe ich darum gelöscht.)
Inzwischen ist die Lage etwas klarer: Am GEG-Entwurf ändert sich durch das Ergebnis des Koalitionsausschusses nicht viel. Gasheizungen, die heute als „H2-ready“ vermarktet werden, sind weiterhin keine zulässige Option, weil sie die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllen.
Ich weiß noch nicht wirklich, was ich an diesem Absatz am skurrilsten finde: 1. Dass @jensspahn glaubt, dass bestehende Gasheizungen reinen Wasserstoff verbrennen können?
2. Dass er annimmt, dass Elektrolyseure im Keller von aktuellen Bestandsgebäuden in absehbarer Zukunft realistischer und wirtschaftlicher als Wärmepumpen sein könnten?
3. Dass er offenbar nicht berücksichtigt, dass bei Wärmepumpen 2/3 bis 4/5 der Heizenergie nicht aus dem eingesetzten Strom, sondern aus der Umgebung stammt?
Im August hat die @bnetza für den 1.2.23 einen Gasspeicher-Füllstand zwischen 30 % im besten und 0 % in den drei schlechtesten Szenarien angenommen, sofern kein Gas mehr durch Nord Stream kommt.
Der reale Wert am 1.2.23 betrug 78 %.
Woran liegt dieser riesige Unterschied? [1/7]
Er liegt *nicht* an den neuen deutschen LNG-Terminals – die wurden in den @bnetza-Szenarien bereits eingeplant: [2/7]
Er liegt *kaum* an den Gas-Einsparungen in Deutschland. Der Verbrauch lag seit September insgesamt um 21,5 % niedriger als im Schnitt der Vorjahre – und damit nur minimal geringer als im besten Szenario, das von einer Einsparung von 20 % ausging. [3/7]