How to get URL link on X (Twitter) App
Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. [2/8]
Zwar wird die Wärmeplanung nun für alle Kommunen verpflichtend sein und die Frist im Vergleich zum ersten Entwurf (links) im neuen (rechts) um jeweils ein halbes Jahr vorgezogen. [2/11] 
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren ist im 1. Halbjahr 2023 nämlich gar nicht gestiegen, sondern liegt sogar unter dem entsprechenden Wert aus den Jahren 2020 und 2022. (2/5)
Für den weiteren Einbau von Gasheizungen z.B. ist entscheidend, wie verbindlich der „Fahrplan“ für ein „CO2-neutrales Gasnetz“ ausfallen muss, den die Kommunen vorlegen können. @karo_otte warnt vor einer „leeren Versprechung“ und drängt auf klare Vorgaben. (2/4)
Zusätzliche Maßnahmen soll es künftig geben, wenn die Prognose der Emissionen bis 2030 zweimal in Folge eine Zielverfehlung ergibt. (2/4)
Wenn das bedeutet, dass fossile Heizungen, die nach 2024 eingebaut werden, wieder ausgebaut werden müssen, sobald klar ist, dass es kein Wasserstoff-Netz geben wird, wäre ein solcher Einbau ein erhebliches finanzielles Risiko und damit weniger attraktiv. (2/4)
Dass die Importe über die LNG-Terminals in unseren Nachbarländern, die in der Vergangenheit nur zu einem Drittel ausgelastet waren, massiv ausgeweitet wurden, verschweigt das @BMWK in seiner Argumentation also nach wie vor. (2/5)



Links der Absatz aus einem Entwurfspapier zum heutigen Fernwärme-Gipfel, auf dem die Meldungen beruhen. 
Ein paar zentrale Punkte:


Weil es 2035 ja auch noch normale Gasheizungen geben wird, die keinen Wasserstoff vertragen, bedeutet das in der Praxis ein zusätzliches Netz. Darum (und wegen der völlig unklaren Kosten für Wasserstoff) dürfte diese Option eher theoretisch bleiben.
Weil es Rückfragen gab: Im Anhang des Gesetzentwurfs (ab Seite 73) finden sich dazu detaillierte Angaben mit Beispielrechnungen für verschiedene Immobilien, hier z. B. für Einfamilienhäuser: