#J2903 #Jena Besetzung des Gaskraftwerk in Jena @Gegenangriff1: Behinderung von Pressearbeit durch die Polizei.
3 Journalist*innen werden in eine polizeiliche Maßnahme genommen und bekommen kurzzeitig einen Platzverweis. Während die Journalist*innen vor dem Haupteingang 1/10
des Gaskraftwerks Jena-Winzerla gerade Bilder hochluden, kamen Polizist*innen auf sie zu und unterzogen die 3 Journalist*innen einer polizeilichen Maßnahme. Die Journalist*innen waren die einzig weiblich gelesenen Journalist*innen vor Ort. Die Polizei verlangte eine 2/10
"verdachtsunabhängige" Durchsuchung der Rucksäcke, wenig später erklärten sie aber, dass sie eine Person dabei beobachtet hätte, wie sie etwas in ihren Rucksack gesteckt hätte. Es stellte sich heraus, dass sie die Journalist*in verdächtigten, eine Drohne illegalerweise 3/10
geflogen und nun eingesteckt zu haben. Trotz mehrfacher Hinweise auf die journalistische Tätigkeit und dem Widersprechen dagegen, dass die Maßnahme durchgeführt wird, wurden alle 3 Journalist*innen durchsucht - obwohl nur gegen eine Person ein Verdacht geäußert wurde. 4/10
Die Polizei äußerte ohne Angabe von Gründen, dass sie vermutete, dass die Journalist*innen mit den Aktivist*innen zusammenarbeiteten. Die Presseausweise interessierte die Polizei dabei weniger als ihre Personalien. Die Stimmung in der polizeilichen Maßnahme 5/10
war sehr angespannt und die Polizist*innen sehr ruppig. Obwohl die Polizei keine Drohne fand, wurde direkt nach der Durchsuchung mitgeteilt, dass nach Beendigung der Maßnahme die Journalist*innen einen Platzverweis für das gesamte Gelände der TEAG und 100 Meter Umkreis 6/10
bekommen würden. Der Platzverweis wurde mit der Durchführung von polizeilichen Maßnahmen begründet, dass die Journalist*innen vermeintlich "stören" würden. Warum andere Journalist*innen trotzdem weiter vor dem Haupteingang stehen durften, konnten die Beamt*innen auf 7/10
Nachfrage auch nicht erklären. Die Journalist*innen fragten nach den Dienstnummern sowie dem Einsatzleiter, denn sie wollten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Zunächst weigerten sich die Polizisten diese Auskunft zu geben. Nach circa 5 Minuten gaben sie die 8/10
Daten heraus. Nach Beendigung der Maßnahme führten die Journalist*innen noch ein Interview mit dem Pressesprecher der Polizei durch. Nach diesem Interview klärte sich die Situation nach ca. 20 Minuten auf und der Platzverweis ggü. den 3 Journalist*innen wurde aufgehoben. 9/10
Für diese 20 Minuten mussten die 3 Journalist*innen aber das TEAG Gelände aufgrund des Platzverweises verlassen und konnten ihrer journalistischen Tätigkeit nicht nachgehen. #Pressefreiheit 10/10

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