Breaking: Nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition steht jetzt fest: Das #Gebäudeenergiegesetz wird morgen vom Kabinett verabschiedet. In wichtigen Fragen wie dem Einsatz von Wasserstoff gibt es keine entscheidenden Änderungen. Details später im @Berlin_Table.
Ein paar zentrale Punkte:
a) Die Vorgaben für H2-fähige Heizungen bleiben bestehen: Einbau nur, wenn der Netzbetreiber einen verbindlichen Plan für ein Wasserstoffnetz vorlegt (was kaum passieren dürfte).
b) Die Höher der Bußgelder (über die im Vorfeld je viel spekuliert worden war) wird für Privatleute in der Regel auf 5000 Euro begrenzt.
c) Die Ausnahme für Über-80-Jährige wird ausgeweitet: Sie soll jetzt für Häuser mit bis zu 6 Wohnungen gelten, sofern der Eigentümer eine davon selbst bewohnt.
d) Die Vorgaben für neue Holzheizungen werden wieder verschärft: Sie müssen mit Solarthermie oder PV für die Warmwassererzeugung kombiniert werden und 80 % der Staubemissionen abscheiden.
Aus Regierungskreisen gibt es jetzt auch Details zur künftigen Förderung neuer Heizungen: 1. Grundförderung von 30 % der Kosten
2. Zusätzlich 20 % für
a) Bezieher einkommensabhängiger Sozialleistungen
b) den Austausch über 30 Jahre alter Heizungen durch Eigentümer, die ihre Immobilie seit mindestens 2002 selbst bewohnen oder über 80 Jahre alt sind.
3. Zusätzlich 10 %,
a) wenn alte Öl- und Gasheizungen mindestens 5 Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht erneuert werden oder die mindestens 70 % EE erreichen
b) bei irreparablen Havariefällen.
Interessant: Unmittelbar nachdem das Kabinett den #GEG-Entwurf gebilligt hat, geht der @fdp-Vorsitzende schon wieder auf Distanz dazu:
Etwas ausführlicher gibt es das Ganze als Protokollerklärung:
Noch zwei Details für Spezialisten bzw. für Fragen, die hier aufkamen: Die Zahlung des Bußgeldes entbindet Hauseigentümer nicht von der Pflicht, trotzdem ihre Heizung auszutauschen. Und die 65 % Wasserstoff beziehen sich nicht aufs Volumen, sondern auf den Brennwert.
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Welche Mehrkosten falle an, wenn künftig statt einer Gasheizung die jeweils günstigste klimafreundiche Alternative genutzt wird? Dazu enthält der heute veröffentlichte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes interessante Zahlen. (1/8)
In Einfamilienhäusern liegen die Mehrkosten bei der Anschaffung einer neuen Heizung demnach zwischen 11.400 Euro für einen Neubau mit Effizienzstandard 70 und 35.500 Euro für ein unsaniertes Bestandsgebäude. (2/8)
Selbst ohne Förderung rechnet sich diese Investition innerhalb von 18 Jahren in allen Fällen. Dabei wird mit folgenden Energiepreisen gerechnet: (3/8)
Der neue Entwurf fürs #Gebäudeenergiegesetz enthält die Bedingungen für Wasserstoff-Heizungen in der Form, in der das BMWK sie zuvor kommuniziert hatte: Erforderlich ist ein verbindlicher Plan für ein 65-Prozent-Wasserstoffnetz bis 2035.
Weil es 2035 ja auch noch normale Gasheizungen geben wird, die keinen Wasserstoff vertragen, bedeutet das in der Praxis ein zusätzliches Netz. Darum (und wegen der völlig unklaren Kosten für Wasserstoff) dürfte diese Option eher theoretisch bleiben.
Was sich im Vergleich zu den zwischenzeitigen Ankündigungen aus dem BMWK nochmal geändert hat, ist, dass solche Wasserstoff-Heizungen nicht nur im Bestand, sondern auch im Neubau eingesetzt werden dürfen; dort ist nur Biomasse ausgeschlossen.
Neuer Entwurf fürs #Gebäudeenergiegesetz nennt erstmals Zahlen: Auf die Hauseigentümer kommen demnach zunächst einmalige Kosten von 9 Milliarden pro Jahr Euro zu, denen aber über die nächsten 18 Jahre Einsparungen von 11 Milliarden Euro gegenüberstehen sollen.
Weil es Rückfragen gab: Im Anhang des Gesetzentwurfs (ab Seite 73) finden sich dazu detaillierte Angaben mit Beispielrechnungen für verschiedene Immobilien, hier z. B. für Einfamilienhäuser:
Beim Gebäudeenergiegesetz gibt es nach Angaben aus Regierungskreisen eine Einigung. Dabei sind zwar neue Ausnahmen vom Gasheizungsverbot vereinbart worden – aber diese dürften eher wenige Fälle betreffen. Dazu ein Thread: (1/11)
Erstens gibt es eine Ausnahme für Haus- und Wohnungseigentümer, die älter als 80 Jahre sind: Diese dürfen in ihre Immobilie weiterhin eine neue Gasheizung einbauen. Aber sobald das Haus verkauft oder vererbt wird, muss diese ausgetauscht werden. (2/11)
Das dürfte also eine kleinere Zahl von Häusern für einen klar begrenzten Zeitraum betreffen. (3/11)
Inwieweit das Gebäudeenergiegesetz in Folge des Koalitionausschusses abgeschwächt wird, ist mir nicht wirklich klar. Im Statement von Lindner klang es danach, im Dokument dagegen nicht.
(Meinen ersten Tweet dazu habe ich darum gelöscht.)
Inzwischen ist die Lage etwas klarer: Am GEG-Entwurf ändert sich durch das Ergebnis des Koalitionsausschusses nicht viel. Gasheizungen, die heute als „H2-ready“ vermarktet werden, sind weiterhin keine zulässige Option, weil sie die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllen.
Ich weiß noch nicht wirklich, was ich an diesem Absatz am skurrilsten finde: 1. Dass @jensspahn glaubt, dass bestehende Gasheizungen reinen Wasserstoff verbrennen können?
2. Dass er annimmt, dass Elektrolyseure im Keller von aktuellen Bestandsgebäuden in absehbarer Zukunft realistischer und wirtschaftlicher als Wärmepumpen sein könnten?
3. Dass er offenbar nicht berücksichtigt, dass bei Wärmepumpen 2/3 bis 4/5 der Heizenergie nicht aus dem eingesetzten Strom, sondern aus der Umgebung stammt?