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Ich habe nochmal nachgefragt, wie es in Kiel mit dem #Luftfilterverbot in Schulen und der Frage der Arbeitssicherheit und -medizin für LuL und SuS weitergegangen ist.
Ich durfte den gesamten bisherigen Schriftverkehr einsehen.
Es ist so unterhaltsam wie erschreckend:
1/11
Verboten wurde die Aufstellung eines Luftfilters in einer Klasse mit objektiv vulnerablen Kindern unter Berufung auf Messungen und Begehungen, die angeblich alles TippiToppi gefunden haben, sowie auf „Bildungsgerechtigkeit“.
2/11
Als offenbar wurde,dass es keinerlei Hinweise darauf gibt,dass es Messungen und Begehungen jemals gab, @stadtkiel sogar komplett gegensätzliche Ergebnisse dokumentiert hatte (DS 0117/2021) wurden Gefährdungsbeurteilungen für den Tätigkeitsbereich der SuS und LuL angefordert.
3/11
Amt für Schulen sah dies nicht als Aufgabe des Schulträgers, empfahl, das Ministerium zu fragen, wer zuständig sei, Ministerium verwies auf den Schulträger als zuständige Stelle.
4/11
Amt für Schulen verwies dann an die Schulaufsicht, die wiederum erklärte, nicht zuständig zu sein, da der Schulträger zuständig sei, den man nicht beaufsichtige, da Kiel kreisfreie Stadt.
5/11
Ministerium und Amt für Schulen gaben dann 2 Auskünfte:
1.) Amt für Schulen ist nicht Schulträger der Kieler Schulen.
2.) Kiel hat ausreichend Sicherheitsfachkräfte, die aber ausdrücklich NICHT für LuL und SuS zuständig seien.
6/11
Außerdem wurde (jegliche Fachkenntnis verweigernd) darauf hingewiesen, dass es „nicht vorgesehen ist, GA für Klassenräume“ und „von LehrerInnen“ zu erstellen.
7/11
Auf die Rückfrage, warum @stadt_kiel auf ihren Webseiten das Amt für Schulen als Schulträger präsentiert und wer denn nun zuständig sei, wenn der Schulträger zuständig ist, aber nicht das AfS, wurde erklärt „jedes Amt nimmt die Rolle im Rahmen seiner Funktionen wahr“.
8/11 Image
Etwa 1 Jahr nach erster Anfrage wurde eine wohl unvollständige, fachlich falsche und erst wenige Tage zuvor erstellte „Gefährdungsbeurteilung“(durfte ausdrücklich nicht weitergeleitet werden) vorgelegt. Darauf u.a. zu lesen:
„Schulträger: Amt für Schulen Kiel“.
9/11
Besagter Vater stellte dann Anfrage bei der Aufsichtsbehörde:
Werden die gesetzlichen Vorgaben bez Arbeitsschutz und -Medizin in Kiel/SH erfüllt?
10/11
Auskunft bisher:
Die aufsichtsführende Behörde kann diese Fragen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantworten. Beantwortung der IZG-SH Anfrage kostet über 200 Euro.

Es bleibt spannend.
11/11
Oh. Tippfehler. DS 1117/2021
hier zu finden:

ratsinfo.kiel.de/bi-m/___tmp/tm…

Dort ist u a zu lesen:
Adäquate CO2-Werte ohne mechanische Belüftung „nicht erreichbar“, Rückmeldungen zeigen, dass es im Alltag mit dem Lüften nicht läuft. ImageImage

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