Ich kann nur hoffen, dass der vollständige Entwurf ein anderes Bild zeichnet als die bisher bekannt gewordenen Passagen, denn die zeichnen gar kein gutes Bild, mild ausgedrückt.
Ein Thread
Gerne RT
1/16
Hausrecht:
Die bekannten Formulieren laden zu Diskriminierung ein.
Dafür ist auch völlig egal ob das beabsichtigt ist.
Es mag sein, das Richter später noch genau so entscheiden wie jetzt. Es wird aber mehr Fälle geben und die meisten werden Richter nie sehen...
2/16
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Im übrigen wird dies dann zusätzlich zu trans Menschen auch cis Menschen treffen, die nicht "genderkonform aussehen".
3/16
3 monatige Rückhaltezeit:
Seit Jahren warten Betroffene auf das Selbstbestimmungsgesetz und jetzt sollen sie nochmals 3 Monate warten?
Selbst "frisch geoutete" trans Menschen gehen nicht voreilig zum Standesamt. Es ist eine gut überlegte Sache...
4/16
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Damit verschlechtert sich die Situation auch für inter Personen, die aktuell mit dem §45b PstG keine Wartezeit haben.
Man sollte zumindest folgende Regelung hinzufügen, wenn man schon auf diese ohnehin unnötigen 3 Monate bestehen muss:
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5/16
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Wenn jemand bereits vor Inkrafttreten des SBGG eine formlose Erklärung über den Wunsch zur VäPä abgegeben hat beim Standesamt, so sollte diese (und nicht der spätere Antrag) als Stichtag für die 3 Monate gelten.
Aber wie gesagt, die 3 Monate sind ohnehin unnötig
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6/16
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In anderen Bereichen braucht es eine solche Frist auch nicht, obwohl die zum Teil einschneidender sind. Ehe, Schwangerschaft/Geburt, etc.
7/16
Abstammungsrecht:
Es war aus den Eckpunkten schon klar gewesen, dass mit dem SBG nicht das Abstammungsrecht geändert wird.
Das sollte schnellstmöglich durch die separaten Gesetzesänderungen nachgezogen werden,
damit z.B. ein trans Mann keine "Mutter" mehr ist, sondern Vater
8/16
Millitär / Kriegsfall:
So wie es in den zitierten Passagen klingt, soll eine Änderung des Geschlechtseintrags in Kriegszeiten nicht möglich sein.
Das ist, milde ausgedrückt , eine Vollkatastrophe.
Kommt das so, wird das hoffentlich in Kürze weggeklagt.
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9/16
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Plötzlich soll dann Selbstbestimmung nichts mehr Wert sein?
In diesem Kommentar klingt es schon abgeschwächt aber immer noch nicht wirklich gut. Zeigt aber dass man auf den ganzen Entwurf gespannt sein kann.
Minderjährige:
Das ist soweit ich mich erinnern kann genauso, wie es auch aus früheren Ankündigen hervorging.
Zu kritisieren ist hier, dass nicht auch für unter 14 jährige das Familiengericht entscheiden darf. Gefährlich für alle jüngeren mit transfeindlichen Eltern.
11/16
Sport, medizinische Leistungen:
Ist hiermit gemeint, dass es nicht auf den Geschlechtseintrag ankommt, sondern auf die tatsächlichen medizinischen/körperlichen Gegebenheiten?
Ich hoffe, der komplette Entwurf ist da weniger schwammig.
12/16
Quotenregelung:
Annahme:
Person kommt noch mit weiblichem Eintrag in die Firma, wechselt dann den Eintrag. Quote ist jetzt nicht mehr erfüllt, was aber erst bei folgenden Bewerbungen berücksichtigt werden soll.
Ist der komplette Entwurf da weniger schwammig?
13/16
Offenbarungsverbot:
"es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies einfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird"
Hier hoffe ich auf viel konkretere Definitionen in den Fußnoten, sonst kann jeder berechtigtes Interesse behaupten.
14/16
Überprüfung nach fünf Jahren:
Hier müssen die Formulierungen im Gesamtkontext des Entwurfs deutlich konkreter sein, als das was im queer-Artikel steht, sonst kassiert die nächste Regierung das SBGG auf jeden Fall wieder ein, weil es angeblich nicht funktioniert hat.
15/16
Ich wiederhole: Ich hoffe im Gesamtkontext des kompletten Entwurfs mit all seinen Erläuterungen und Fußnoten zeichnet sich ein deutlich besseres Bild.
An die trans Community:
Habe ich was wichtiges vergessen?
Stimmt was nicht?
Zu streng / zu mild?
Gerne Feedback
16/16
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#Selbstbestimmungsgesetz #SBGG
Ich hab Artikel 1 (SBGG) vom Entwurf durch und möchte hier kurz meine Gedanken dazu teilen.
Ein Thread
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Ich erzähle hier im Prinzip nichts neues und wiederhole mich zum Teil sogar selbst. Es spiegelt aber erstmals meinen eigenen Eindruck auf Basis des Entwurfs wieder. Und den möchte ich mit euch teilen. Wenn auch inspiriert durch andere.
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Personenstansänderung:
So schwammig wie der Entwurf hier formuliert, ist nicht auszuschließen, dass transfeindliche Standesbeamt*innen einfach so die Änderung ablehnen können, weil man zum Beispiel "irgendwie nicht trans aussieht".
Mir liegt jetzt auch der komplette Entwurf vor (Leak).
Ich hatte noch keine Zeit ihn komplett durchzuarbeiten aber eine Sache ist mir schon eindrücklich klar geworden:
Wie man Entwürfe (nicht) lesen sollte.
Ein Thread, gerne RT
TLDR am Ende
1/23
Der Witz ist, ich wusste wegen vergangener Entwürfe, auch zu anderen Themen, bereits worauf man achten sollte, und habe es am Anfang bei diesem Entwurf auch wieder anders gemacht. Offenbar weil es einfacher ist oder man eben nicht auf den kompl. Entwurf warten kann/will
2/23
Zum Grundverständnis hier erstmal das Grundgerüst eines Entwurfs:
Er ist in drei Teile untergliedert (Mag sein dass es für die Teile offiziellere Namen gibt, die sind mir aber nicht bekannt): 1. Einleitender Teil 2. Hauptteil 3. Abschließender Teil (Begründung)