Mir liegt jetzt auch der komplette Entwurf vor (Leak).
Ich hatte noch keine Zeit ihn komplett durchzuarbeiten aber eine Sache ist mir schon eindrücklich klar geworden:
Wie man Entwürfe (nicht) lesen sollte.
Ein Thread, gerne RT
TLDR am Ende
1/23
Der Witz ist, ich wusste wegen vergangener Entwürfe, auch zu anderen Themen, bereits worauf man achten sollte, und habe es am Anfang bei diesem Entwurf auch wieder anders gemacht. Offenbar weil es einfacher ist oder man eben nicht auf den kompl. Entwurf warten kann/will
2/23
Zum Grundverständnis hier erstmal das Grundgerüst eines Entwurfs:
Er ist in drei Teile untergliedert (Mag sein dass es für die Teile offiziellere Namen gibt, die sind mir aber nicht bekannt): 1. Einleitender Teil 2. Hauptteil 3. Abschließender Teil (Begründung)
3/23
Der Einleitende Teil unterteilt sich wie folgt:
- A. Problem und Ziel
- B. Lösung
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- E. Erfüllungsaufwand
- F. Weitere Kosten
4/23
Im Hauptteil stehen die geplanten Änderungen, meistens gegliedert in Artikel, Paragraphen, Absätzen und Nummern, manchmal Buchstaben
5/23
Der Abschließende Teil (Begründung) unterteilt sich wie folgt:
- A. Allgemeiner Teil
- B. Besonderer Teil
6/23
Die Kombination aus Hauptteil UND
Abschließender Teil - B. Besonderer Teil
ist hierbei enorm wichtig.
7/23
Ich möchte das an einem Beispiel aufzeigen.
Welchen Eindruck erzeugt folgendes Bild?
8/23
U. A.: "Die §§ 5 bis 12 gelten entsprechend für Änderungen ..., die vorgenommen wurden auf Grund der ... bis ... [vor SGBB] geltenden Fassung [von TSG o. PstG]"
Aber §13 ist das Offenbarungsverbot.
Gilt das also nur, wenn die VäPä per SBGG erfolgt ist?!
9/23
Jetzt mal die Erläuterung zu §15 dazu, aus B. Besonderer Teil:
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U.A.: "Dies bedeutet, dass auch für eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Recht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die §§ 6 bis 13 SBGG Anwendung finden; auch § 14 SBGG, der sich auf § 13 Absatz 1 SBGG bezieht, findet dann Anwendung."
11/23
Erst dachte ich, Hauptteil und B. Besonderer Teil widersprechen sich. Nach ein bisschen Überlegen, konnte ich den Widerspruch für mich auflösen...
12/23
- In §13 ist nicht von TSG und PstG die Rede, weil das Verbot an sich das selbe ist, nur die Folgen des Verstoßes nicht.
- Die unterschiedlichen Paragraphenaufzählungen bei §15 und den Erläuterungen dazu sind wohl kontextbedingt.
13/23
Jedenfalls gilt sehr wohl für alle das selbe Offenbarungsverbot, unabhängig vom Weg zur VäPä, mit den selben Konsequenzen bei Verstoß, nur die Formulierung im Hauptteil ist eher ungünstig.
14/23
Auch das Textlängen-Verhältnis zeigt wie wichtig das ist.
Der gesamte Artikel 1 hat im Hauptteil ca. 6 Seiten.
In B. Besonderer Teil sind es 29.
15/23
Lernings, die ich mit euch teilen möchte:
- Am besten alles lesen
- Nur den Hauptteil lesen führt zu Missverständnissen, weil die Formulierierungen zumindest für Laien nicht konkret genug oder missverständlich sind.
- B. Besonderer Teil ist sehr wichtig.
- ...
16/23
...
- Nur Auszüge zu lesen ist noch irreführender.
- Artikel verzerren oft das Bild
17/23
Zum letzten Lerning mal ein Beispiel: queer.de schreibt zum Spannungs-/Verteigigungsfall:
"Befindet sich Deutschland im Krieg, darf der Geschlechtseintrag nicht mehr von "männlich" zu "weiblich" oder "divers" geändert ... werden"
- Das ist schlichtweg falsch
18/23
Tatsächlich darf er geändert werden und wird auch geändert mit allen seinen Rechtsfolgen, mit einer Ausnahme: Die Verpflichtbarkeit zum Dienst an der Waffe bleibt erhalten.
19/23
Ich verstehe sehr gut, warum Entwürfe in der Regel nicht so gelesen werden, auch von mir zunächst nicht.
Vermutlich kennen viele nicht mal den B. Besonderer Teil, da er sich unter "Begründungen" versteckt und es so wirkt als seien diese nicht so relevant, man weiß ja wofür
20/23
Da ist auch die erschlagende Länge des gesamten abschließenden Teils nicht hilfreich.
Was helfen würde wäre ein Inhaltsverzeichnis.
Und eine Auslagerung von B. Besonderer Teil aus "Begründung", der ja faktisch weit über Begründungen hinaus geht.
21/23
Der Entwurf zum SBGG hat 68 Seiten.
Einzelne Textauszüge (wenige Sätze) sind da eher wenig hilfreich.
22/23
TLDR;
Bei Gesetzentwürfen ist es wichtig für jeden Punkt im Hauptteil auch die Konkretisierungen in Begründung -> B. Besonderer Teil zu lesen dar allein die Texte im Hauptteil oft zu unkonkret oder missverständlich sind.
Zusammenfassungen sind eher mit Vorsicht zu genießen
23/23
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#Selbstbestimmungsgesetz #SBGG
Ich hab Artikel 1 (SBGG) vom Entwurf durch und möchte hier kurz meine Gedanken dazu teilen.
Ein Thread
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Ich erzähle hier im Prinzip nichts neues und wiederhole mich zum Teil sogar selbst. Es spiegelt aber erstmals meinen eigenen Eindruck auf Basis des Entwurfs wieder. Und den möchte ich mit euch teilen. Wenn auch inspiriert durch andere.
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Personenstansänderung:
So schwammig wie der Entwurf hier formuliert, ist nicht auszuschließen, dass transfeindliche Standesbeamt*innen einfach so die Änderung ablehnen können, weil man zum Beispiel "irgendwie nicht trans aussieht".
Ich kann nur hoffen, dass der vollständige Entwurf ein anderes Bild zeichnet als die bisher bekannt gewordenen Passagen, denn die zeichnen gar kein gutes Bild, mild ausgedrückt.
Ein Thread
Gerne RT
1/16
Hausrecht:
Die bekannten Formulieren laden zu Diskriminierung ein.
Dafür ist auch völlig egal ob das beabsichtigt ist.
Es mag sein, das Richter später noch genau so entscheiden wie jetzt. Es wird aber mehr Fälle geben und die meisten werden Richter nie sehen...
2/16
...
Im übrigen wird dies dann zusätzlich zu trans Menschen auch cis Menschen treffen, die nicht "genderkonform aussehen".