#Selbstbestimmungsgesetz #SBGG
Ich hab Artikel 1 (SBGG) vom Entwurf durch und möchte hier kurz meine Gedanken dazu teilen.
Ein Thread
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Ich erzähle hier im Prinzip nichts neues und wiederhole mich zum Teil sogar selbst. Es spiegelt aber erstmals meinen eigenen Eindruck auf Basis des Entwurfs wieder. Und den möchte ich mit euch teilen. Wenn auch inspiriert durch andere.
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Personenstansänderung:
So schwammig wie der Entwurf hier formuliert, ist nicht auszuschließen, dass transfeindliche Standesbeamt*innen einfach so die Änderung ablehnen können, weil man zum Beispiel "irgendwie nicht trans aussieht".
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Auszug: "In Fällen
eines offensichtlichen Missbrauchs, das heißt bei Vorliegen objektiver und konkreter An-
haltspunkte für einen Missbrauch, kann das Standesamt die Eintragung der Erklärung ab-
lehnen"
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Kann man nicht wenigstens klar und deutlich bestimmen welche Anhaltspunkte das sein sollen, oder bloße äußere Merkmale ausschließen.
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3 Monate Wartezeit:
Die Änderung im Personenstandsregister wird erst 3 Monate nach der Erklärung durchgeführt. Dies soll angeblich die Ernsthaftigkeit sicherstellen. Wofür denn? Als ob man beim Standesamt die Erklärung abgeben würde ohne zu wissen was man da gerade tut.
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Das ist absurd und unnötig.
Betroffene warten seid Jahren auf dieses Gesetz und sollen jetzt einfach nochmal 3 Monate zusätzlich warten.
Außerdem verschlechtert sich damit die Situation für inter Personen, denn im bisherigen §45b PstG gibt es keine Wartezeit.
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Dieser Punkt gehört gestrichen.
Zumindest sollte man den Stichtag für die 3 Monate flexibler gestalten, so dass beispielsweise per Beschluss ab sofort die Erklärung schon abgeben werden kann und das Datum ist dann auch der Stichtag.
Aber nochmal: Lieber ganz weg den Quatsch
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Offenbarungsverbot:
Das Offenbarungsverbot bleibt ein zahnloser Tiger. Zwar gibt es jetzt bei einem Verstoß bis zu 10.000 € Bußgeld, aber einen Verstoß überhaupt zu bewerkstelligen bleibt abenteuerlich.
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Es kann nicht offenbart werden, was schon bekannt ist. Außerdem muss eine Schädigungsabsicht vorliegen.
Viel Erfolg dabei, das nachzuweisen.
Außerdem gilt das Verbot nicht für Verwandte in gerader Linie.
Jo, viel Spaß mit transfeindlichen Eltern.
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WTF, was ist denn so schwer daran ein Offenbarungsverbot zu bauen, dass auch wirksam ist, und zwar für alle, immer?
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Hausrecht und AGG:
Hausrecht und AGG bleiben unverändert, allerdings enthält der Entwurf Formulierungen die entweder falsche oder tatsächliche Schwachstellen des AGG aufzeigen.
So oder so wird das zum diskriminieren einladen und dann hat man auch noch ne tolle Anleitung dafür.
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Erlaubt oder verboten, hin oder her.
WTF?
Den Betroffenen wurde doch ein besserer Schutz vor Diskriminierung versprochen. Der §6 des SBGG verschlechtert diesen Schutz aber. Nein schlimmer, er enthält sogar eine Anleitung zum diskriminieren. Das macht mich wirklich wütend.
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Eltern-Kind-Beziehung:
Die gebährende Person wird automatisch als "Mutter" geführt, unabhängig vom Geschlechtseintrag.
Die Begriffe "Mutter" und "Vater" können in der Geburtsurkunde durch "Elternteil" ersetzt werden.
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Der zeugende und/oder mit der gebährenden Person zusammen lebende Elternteil kann das Kind automatisch anerkennen, wenn sein Geschlechtseintrag männlich ist. Er ist dann "Vater". Mit jedem anderen Geschlechtseintrag oder ohne Geschlechtseintrag geht das nur mit Gen-Nachweis.
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Also wenn man keinen männlichen Geschlechtseintrag hat kann man das Kind nur mit einem Gerichtsverfahren anerkennen obwohl man es gezeugt hat und die Mutter einverstanden ist.
Und wenn es dann soweit ist, ist man "Vater", auch mit weiblichem Geschlechtseintrag
Was soll das?
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Spannungs- und Verteidigungsfall:
Wenn während oder bis zu 2 Monate vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall der Geschlechtseintrag von "männlich" auf einen anderen oder keinen Eintrag geändert wurde, kann man dennoch zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden.
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Begründet wird das mit der absurden Sorge man könne sonst extra den Eintrag ändern lassen, um dem Krieg zu entgehen. Das ist deshalb absurd, weil es andere, sinnvollere Wege dafür gibt, vor allem wenn man bedenkt, welche Folgen eine Personenstandsänderung hat. Das ist abwegig
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Sinnvoller wäre es, die Wehrpflicht ganz zu streichen und jeden einzuziehen der kann und will.
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Das war sicher nicht alles, aber erstmal das wichtigste, soweit ich das beurteilen kann.
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Das gute an dem geplanten Gesetz:
Die Gutachten und die damit verbundenen Kosten und Entwürdigungen entfallen.
Das war es aber leider auch schon im großen und ganzen.
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Vielen Dank auch an @jill_please für ihr Video, ohne das ich den einen oder anderen Aspekt übersehen hätte.
Außerdem hat es auch an vielen Stellen hier als Inspiration gedient.
Mir liegt jetzt auch der komplette Entwurf vor (Leak).
Ich hatte noch keine Zeit ihn komplett durchzuarbeiten aber eine Sache ist mir schon eindrücklich klar geworden:
Wie man Entwürfe (nicht) lesen sollte.
Ein Thread, gerne RT
TLDR am Ende
1/23
Der Witz ist, ich wusste wegen vergangener Entwürfe, auch zu anderen Themen, bereits worauf man achten sollte, und habe es am Anfang bei diesem Entwurf auch wieder anders gemacht. Offenbar weil es einfacher ist oder man eben nicht auf den kompl. Entwurf warten kann/will
2/23
Zum Grundverständnis hier erstmal das Grundgerüst eines Entwurfs:
Er ist in drei Teile untergliedert (Mag sein dass es für die Teile offiziellere Namen gibt, die sind mir aber nicht bekannt): 1. Einleitender Teil 2. Hauptteil 3. Abschließender Teil (Begründung)
Ich kann nur hoffen, dass der vollständige Entwurf ein anderes Bild zeichnet als die bisher bekannt gewordenen Passagen, denn die zeichnen gar kein gutes Bild, mild ausgedrückt.
Ein Thread
Gerne RT
1/16
Hausrecht:
Die bekannten Formulieren laden zu Diskriminierung ein.
Dafür ist auch völlig egal ob das beabsichtigt ist.
Es mag sein, das Richter später noch genau so entscheiden wie jetzt. Es wird aber mehr Fälle geben und die meisten werden Richter nie sehen...
2/16
...
Im übrigen wird dies dann zusätzlich zu trans Menschen auch cis Menschen treffen, die nicht "genderkonform aussehen".