Die Bundesregierung räumt gegenüber dem #EGMR ein, dass Einschränkungen des Präsenzunterrichts heute als „fehlerhaft“ bewertet würden. Das sei aber nur rückblickend der Fall. So sehr das Eingeständnis zu begrüßen ist, ist die Rechtfertigung mE falsch. 1/ welt.de/politik/articl…
Nach Auffassung d. BuReg würden Erkenntnisse über „die Verbreitung des Virus und die Effektivität einzelner Gegenmaßnahmen“ sowie zu den negativen Auswirkungen auf Bildung & psychisches Wohlbefinden „in ihrem vollen Ausmaß erst jetzt deutlich“. Dass das Unsinn ist, habe ich 2/
schon ausführlich dargelegt (⬇). Ab 04/20 gab es genug Indizien, die auf eine untergeordnete Rolle von KuJ im Infektionsgeschehen, aber große potentielle Schäden für diejenigen, die sich in ihrer empfindlichsten Entwicklungsphase befanden, hindeuteten. 3/
Nicht umsonst verzichtete Schweden in Kenntnis dieser Erkenntnisse (die in Deutschland zugunsten von Aktionismus vergessen wurden) von Anfang an weitgehend auf Schließungen; andere europäische Länder verzichteten jedenfalls nach der 1. Welle darauf. 4/
Unverständlich ist, wenn die BuReg nunmehr eine umfassende Diskussion von Schulschließungen im Bundestag behauptet. Weder im Gesetzesentwurf noch in der Diskussion im Bundestag findet sich etwas zu einer Abwägung mit Belangen des Kindeswohls. Einzig die @BVKJ ging in den 5/
schriftl. Stellungnahmen an den Bundestag auf die Problematik der Auswirkungen auf Kinder ein - und wurde offensichtlich ignoriert. Stattdessen propagieren v.a. grüne Abgeordnete sogar eine Verschärfung durch Herabsetzung d. Inzidenzschwelle für Schließungen (von 200 auf 165). 6/
Die Gesetzesmaterialien zeigen auch, dass infektiologische & epidemiologische Daten zur Rolle von KuJ nicht berücksichtigt wurden. Schließungen wurden nur befürwortet, weil sie einen modellierten Effekt auf den R-Wert sowie "Signalwirkung" haben und "Eltern zu Hause binden". 7/
Wie man vor diesem Hintergrund vertreten kann, Evidenz sei berücksichtigt worden, verschließt sich mir.
Bleibt abzuwarten, ob der #EGMR der Theorie der BuReg folgt, die "Verteilung von Belastungen" sei eine "genuin politische Aufgabe", die der gerichtl. Kontrolle entzogen sei. 8/
Ich hoffe nicht: Sicher ist, dass von KuJ nie eine größere Gefahr als von Erwachsenen ausging. Unsere Verantwortung gegenüber den wehrlosesten d. Gesellschaft hätte daher in jedem Fall geboten, keine Abwägung zu Lasten ihrer Bildungs- und Entwicklungschancen vorzunehmen. 9/
Die Menschenrechtskommissarin des Europarates hat das Verhalten der Bundesrepublik bereits 07/21 unmissverständlich gerügt; bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ebenso sieht. 10/10 coe.int/en/web/commiss…
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In @derspiegel konstatiert @c_drosten (im Folgenden "CD"), "die Wissenschaft" zum Thema Schulschließungen sei „seit zweieinhalb Jahren klar“.
In der Tat. "Die Wissenschaft" ist seit geraumer Zeit klar - aber anders als CD das meint. 🧵 ➡️ spiegel.de/politik/deutsc…
2/ Dass CD "bei der Rolle der Kinder ... einen deutlichen Bias" zeigt, "den man bereits als Fehlinformation deuten könnte", hatte schon @Goldammerfeder in einem 3-teiligen hervorragenden Thread deutlich herausgearbeitet.➡️
3/ Besonders deutlich wird dieser Bias in seiner Stellungnahme vor dem @BVerfG (1 BvR 971/21), in der er behauptet hat, dass Schulen einen „deutlichen, wenn auch quantitativ schwer erfassbaren Beitrag (?) zur Infektionsverbreitung“ [1] hätten. ➡️
[1] schule-bleibt-offen.de/wp-content/upl…
Eines der schwersten Versäumnisse der Pandemie, m.E. entstanden dadurch, dass man das Petitum der GBD-Autoren, dass es eines gezielten Schutzes von Vulnerablen bedürfe, nicht anerkennen wollte und stattdessen einzig die flächendeckende Kontaktreduzierung für richtig hielt. ➡
3/ Reagiert hat man zu spät und zu zögerlich. Erst in der MPK Mitte 11/20 beschlossen, FFP2 an Vulnerable zu verteilen (umgesetzt: Anfang 12/20). Testpflichten in Alten- und Pflegeheimen wurden erst Mitte 12/20 beschlossen und 01/21 langsam umgesetzt. ➡
Ich kämpfe seit 04/20 gegen Schulschließungen und Maßnahmen zu Lasten von KuJ. Es ist schlicht falsch zu behaupten, der Kenntnisstand sei "oft nicht gut genug" gewesen. Gegenteiliges ist der Fall - und das ist keine "Hinterher-Schlaumeierei". 🧵
2/ Es war sehr früh klar, dass Kinder durch C19 idR nicht gefährdet und weniger gefährlich für andere sind.
Aber selbst wenn von einer vergleichbaren Gefährlichkeit ausgegangen würde, hätte die Abwägung im Hinblick auf die potentiellen Schäden zugunsten der KuJ ausgehen müssen.➡️
3/ Bereits die ersten Schulschließungsverfügungen nahmen an, dass Kinder idR "nicht schwer an COVID-19" erkranken (so z.B. die 1. Bay. Allgemeinverfügung v. 13.3.20).
Diese Erkenntnis blieb bis zur Entscheidung des @BVerfG v. 19.11.21 (1 BvR 971/21) unverändert (Rn. 118). ➡️
Aber wenn wir mal genau sind: Die BuReg bzw. der BT haben sich überhaupt nicht mit der Frage der Beeinträchtigung des Kindeswohls im Anhörungsverfahren befasst. Insofern konnten diesbezüglich auch nicht dieselben Berater gehört werden - denn es wurden GAR KEINE gehört. 1/
Und im Übrigen lässt es das @BVerfG ja genügen, dass sich der Staat auf wissenschaftliche Expertisen stützen kann, die NICHT nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft EINDEUTIG WIDERLEGT sind. Da genügt es bereits, wenn @c_drosten den anderen Experten wie CODAG, DGKH und 2/
vor allem @DGPIeV widerspricht und im Rahmen der Erforderlichkeit die These vertritt, dass Masken & Tests keinen Effekt brächten (1 BvR 971/21, Rn. 129). Dass die Stellungnahme von Hrn. Drosten alles andere als lege artis war, hat insofern nicht weiter interessiert; 3/