#StVO 45 Absatz 9 Satz 3: "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht."
Nicht nur das, sie muss sogar belegt werden. Wie zB? Durch tödliche ...
Verkehrsunfälle oder komplizierte Erhebungen, dass an dieser "besonderen" Stelle eine "Gefahrenlage" besteht.
Belegt das mal mit einer chronisch unterbesetzten Verwaltung. Vorher ist hier gar nicht mit #Verkehrswende in Deutschland. WTF 🤬
Tut mir leid guys
Die LEICHTIGKEIT..
Die LEICHTIGKEIT des MIV darf vorher also nicht eingeschränkt werden.
Lieber @Perowinger94, deine schönen Bilder aus #Utrecht bleiben in Deutschland eine Utopie, die so nicht umgesetzt werden kann. Sorry 😕
Eins noch unter #Schwarz-Gelb im Jahr 2011 hat der Verordnungsgeber den Paragrafen 45 Absatz 9 StVO zusätzlich verschärft, was die Kommunalverwaltungen zum Kollabieren brachte und jede #Verkehrswende im Keim erstickte