Update zu den Verhandlungen zur EU-Asylrechtsreform #GEAS - Die Mitgliedsstaaten streiten sich weiter, wie ein internes Dokument des Auswärtiges Amts zeigt: fragdenstaat.de/dokumente/2384…
Grundsätzlich gibt es - auch aus Deutschland - aber Zustimmung für Grenzverfahren, die faire Asylverfahren deutlich einschränken würden. Das zeigt der Zwischenstand der Ratspräsidentschaft: fragdenstaat.de/dokumente/2384…
Die interne Weisung und vorige Unterrichtungen aus Innenministerium und Auswärtigem Amt gibt es hier:
Außenministerin Annalena Baerbock hat in einem Brief an die grüne Bundestagsfraktion ihre Zustimmung zu den EU-Asylrechtsverschärfungen verteidigt.
Der Brief stellt viele Punkte der geplanten #GEAS-Verordnung verzerrt dar. Ein Faktencheck im Thread.
Zunächst einmal: Deutschland hätte die Verschärfungen blockieren können. Das schreibt auch Baerbock. "Am Ende kam es auf die deutsche Stimme an. Ein Nein oder eine Einhaltung Deutschland hätte bedeutet, dass GEAS gescheitert wäre."
Warum also hat Deutschland trotzdem zugestimmt? Baerbock: Weil es jetzt einen Verteilmechanismus für Geflüchtete geben könne. Wichtig ist aber: Eine Verteilung ist nicht verpflichtend, Mitgliedsstaaten können sich über Zahlungen z.B. an die sog. libysche Küstenwache freikaufen.
@zdfmagazin Nach Selbstenttarnung des NSU überprüfte der hessische Verfassungsschutz seinen Aktenbestand. Hatte man etwas übersehen, während Neonazis jahrelang mordend durch Deutschland zogen?
Das Ergebnis der Untersuchung: GEHEIM. Ursprünglich sollte es bis 2134 unter Verschluss bleiben.
„Ich will jetzt wissen, was da drinsteht”, sagte 2019 Abdulkerim Şimşek, Sohn des ersten NSU-Opfers Enver Şimşek. Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht. Passiert ist das bisher nicht.
Heute kehrt der Bundestag aus der Sommerpause zurück. Eine Analyse unseres Koalitionstrackers zeigt: 20 % der Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung wurden bisher begonnen.
Wir saßen heute mal wieder in einem IFG-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einer großen externen Anwaltskanzlei gegenüber. In diesem Fall war es KPMG Law fürs Verkehrsministerium, sonst ist es häufig z.B. Redeker Sellner Dahs.
Warum ist das ein großes Problem?
Problem 1: Das ist verdammt teuer für Steuerzahler*innen. Die Stundensätze der Kanzleien sind geheim (Geschäftsgeheimnis, ha!), nach unserer Erfahrung geht aber unter 300 Euro die Stunde nichts. Selbst wenn Ministerien Verfahren gewinnen, zahlen sie immer drauf.
Problem 2: Die Bundesministerien haben eigene Justiziariate, die genau solche Verfahren eigentlich führen könnten und sollten. Lassen sie sich durch Externe vertreten, bleibt das Wissen dort, die Verwaltung bleibt dumm (und wird deswegen nächstes Mal wieder Externe einschalten).
Am 11. April kam es in der brandneuen Fabrik von Tesla in Brandenburg zu einer Havarie. Rund 15.000 Liter einer wassergefährdenden Chemikalie (Tesla: „Lackierflüssigkeit“) traten aus einem nicht verschlossenen Ventil.
Das Brandenburgische Umweltministerium erklärte schnell, es habe zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden, dass gefährliche Stoffe ins Grundwasser oder die Kanalisation gelangen – wiesen sogar extra @janboehm zurecht.
@janboehm Dabei haben die Brandenburgischen Umweltbehörden anscheinend einfach die Darstellung von Tesla übernommen, ohne dies selbst vor Ort zu prüfen. Das wirft der zuständige Wasserverband in einem Schreiben an mehrere Behörden vor.