Zur aktuellen Bargeld-Diskussion: Fünf 🇪🇺europarechtliche Anmerkungen, die vielleicht für die weitere Analyse und Vorgehensweise in 🇦🇹 hilfreich sind: (Thread)
1. Der Euro unterliegt als einheitliche Währung in der Europäischen Währungsunion allein der Gesetzgebungszuständigkeit der EU: Seit 1.1.1999 ist die Währung in den Euro-Teilnehmerstaaten der Euro, der als einheitliche Währung die bisherigen nationalen Währungen ersetzt hat. Die… twitter.com/i/web/status/1…
2.Die EU garantiert bereits seit 1999 das Bargeld: Anders als die meisten EU-Staaten gewährleistet die EU durch vorrangiges EU-Recht das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Art. 128 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU legt auf EU-Verfassungsebene (nur… twitter.com/i/web/status/1…
3.Ein EU-Mitgliedstaat ist nach Auffassung des EuGH (Randnr. 56) durch die ausschließliche Zuständigkeit der EU für den Euro und das Euro-Bargeld nicht daran gehindert, in Ausübung seiner eigenen Befugnisse, wie etwa der Organisation seiner öffentlichen Verwaltung, eine Maßnahme… twitter.com/i/web/status/1…
4.Da sich das individuelle Zahlungsverhalten durch die Digitalisierung fortschreitend verändert - 2022 zahlten bereits 41% der Menschen in der EU per Karte, App oder Überweisung, im Vergleich zu 21% 2016 - hat die Europäische Kommission am 28.6.2023 vorgeschlagen, das… twitter.com/i/web/status/1…
5.🇪🇺Europarechtliches Fazit zur Bargeld-Diskussion: Da das Euro-Bargeld durch vorrangiges EU-Recht bereits seit 1999 geschützt ist, kann eine nationale Regelung (sofern sie überhaupt europarechtlich zulässig wäre) inhaltlich zum Schutz des Euro-Bargeldes wenig Neues beitragen;… twitter.com/i/web/status/1…
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh