Malte Kreutzfeldt Profile picture
Aug 14 11 tweets 3 min read Twitter logo Read on Twitter
Das #Solarpaket 1, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, macht den Betrieb von PV-Anlagen auf Balkonen deutlich attraktiver. Dazu ein kurzer Thread. [1/8] Image
Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. [2/8] Image
Dazu müssen die Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldte werden - und dafür wird das Verfahren vereinfacht. [3/8]
Sehr relevant scheint mir diese Veränderung: Auch wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf künftig ein Balkonkraftwerk betreiben. Weil die klassischen Ferraris-Zähler bei Einspeisung rückwärts laufen, macht das den Betrieb finanziell besonders attraktiv. [4/8] Image
Die Netzbetreiber sind zwar aufgefordert, die Zähler auszutauschen, nachdem ein Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister eingetragen wird. Aber bis das passiert, dürfen die Zähler rückwärts laufen. (Das war im vorherigen Referentenentwurf noch offen geblieben.) [5/8]
Zudem werden Balkonanlagen bei der Zusammenrechnung der Leistung mehrerer Solaranlagen künftig nicht mehr berücksichtigt. [6/8] Image
Insgesamt dürfte die Installation einer Balkon-PV-Anlage damit sehr viel einfacher werden - und zumindest bis zur Installation eines neuen Zählers auch finanziell attraktiver. [7/8]
Zuerst zu lesen war dies (und weitere Details zum Solarpaket) heute Abend im @Berlin_Table, dem kostenlosen Politik-Newsletter aus der Hauptstadt. [8/8]
table.media/berlin/profess…
@Berlin_Table Der Gesetzentwurf zum Solarpaket 1, der noch jede Menge weitere Vereinfachungen enthält, ist jetzt hier zu finden: table.media/berlin/wp-cont…
Und weil es dazu viele Nachfragen gab: Bei der Zustimmungspflicht von WEGs und Vermietern ist ebenfalls eine Änderung geplant; diese wird aber in einem anderen Gesetz geregelt, das sich noch in der Ressortabstimmung befindet: bmj.de/SharedDocs/Pre…

• • •

Missing some Tweet in this thread? You can try to force a refresh
 

Keep Current with Malte Kreutzfeldt

Malte Kreutzfeldt Profile picture

Stay in touch and get notified when new unrolls are available from this author!

Read all threads

This Thread may be Removed Anytime!

PDF

Twitter may remove this content at anytime! Save it as PDF for later use!

Try unrolling a thread yourself!

how to unroll video
  1. Follow @ThreadReaderApp to mention us!

  2. From a Twitter thread mention us with a keyword "unroll"
@threadreaderapp unroll

Practice here first or read more on our help page!

More from @MKreutzfeldt

Jul 28
Den neuen Entwurf vom #Wärmeplanungsgesetz hatte ich urlaubsbedingt verpasst. Aber auch eine Woche später ist noch bemerkenswert, wie stark die Klima-Vorgaben darin abgeschwächt wurden. Darum ein kurzer Thread: [1/11] Image
Zwar wird die Wärmeplanung nun für alle Kommunen verpflichtend sein und die Frist im Vergleich zum ersten Entwurf (links) im neuen (rechts) um jeweils ein halbes Jahr vorgezogen. [2/11]
Image
Image
Doch bei der für den Klimaschutz entscheidenden Frage, wie die Fernwärme erzeugt wird, wurden die Vorgaben stark aufgeweicht: Der Anteil erneuerbarer Energie in bestehenden Fernwärmenetzen muss bis 2030 nicht, wie bisher geplant, bei 50 %, sondern nur noch bei 30 % liegen. [3/11] Image
Read 11 tweets
Jul 8
Angesichts der aktuellen (und erst recht der künftigen) Temperaturen sollte vielleicht noch mal stärker darauf hingewiesen werden, dass Wärmepumpen auch hervorragend zum Kühlen geeignet sind.
Weil dieser kleine, aus spontaner Freude verfasste Tweet mehr Aufmerksamkeit bekommen hat als erwartet (und weil in den Antworten einige Fragen aufgekommen sind), kommen hier doch noch ein paar ergänzende Erläuterungen. (2/14)
Nein, die Kühlleistung einer klassischen Heizungs-Wärmepumpe ist nicht mit einer echten Klimaanlage vergleichbar (außer bei Luft-Luft-Wärmepumpen, die technisch ja nichts anderes sind als Split-Klimaanlagen). (3/14)
Read 14 tweets
Jul 4
Diese Grafik von @energy_charts_d, die den stark gestiegenen Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromerzeugung im ersten Halbjahr 2023 zeigt, ist hier gestern viel geteilt worden.
Der Grund für den Anstieg ist aber ein anderer, als ich vermutet hätte. (1/5)
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren ist im 1. Halbjahr 2023 nämlich gar nicht gestiegen, sondern liegt sogar unter dem entsprechenden Wert aus den Jahren 2020 und 2022. (2/5)
Dass der Erneuerbaren-Anteil so stark gestiegen ist, liegt vor allem daran, dass die Gesamt-Stromerzeugung in diesem Jahr deutlich zurückgegangen ist. (3/5)
Read 7 tweets
Jun 30
Viele Fragen, die bisher offen waren, werden in den Änderungsanträgen zum #GEG jetzt beantwortet.
Es folgt ein Thread, der nach und nach ergänzt wird. (1/x)
Solange keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen beliebige Heizungen eingebaut werden - also nicht nur Gasheizungen, sondern auch Ölheizungen. (2/x)
Das gilt bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt, aber maximal bis 30.6.26 in Orten mit über 100.000 Einwohnern und bis 30.6.28 in Orten mit weniger Einwohnern. (3/x)
Read 13 tweets
Jun 28
Gestern dachte ich ja, dass jetzt die meisten Fragen zum #GEG jetzt tatsächlich geklärt sind. Nach diversen Gesprächen sieht das jetzt leider wieder anders aus.
Unterschiedliche Einschätzungen gibt es aus den Ampel-Fraktionen u.a. zu folgenden Punkten: (1/5)
1. Welche Heizungen können die finanzielle Förderung in Anspruch nehmen – nur Wärmepumpen und Pelltes oder auch Gas- oder sogar Ölheizungen, die mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden?
2. Ab wann gelten die neuen Fördersätze? (2/5)
3. Wer darf die vorgeschriebenen Beratungsgespräche durchführen – nur qualifizierte Energieberater oder auch Installateure oder Schornsteinfeger?
4. Bleibt es beim schon vor Jahren beschlossenen Ölheizungsverbot ab 2026, oder wird das gestrichen? (3/5)
Read 5 tweets
Jun 27
Die Ausweitung der finanziellen Förderung für klimafreundliche Heizungen ist übrigens wirklich beachtlich: Bis 2028 bekommt jeder 50 % der Kosten vom Staat erstattet. (1/3)
Und wer ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 Euro hat – was laut Grünen-Fraktion auf 45 % der Eigenheimbesitzer zutrifft – bekommt bis 2034 sogar 70 %, wenn ich die Infos richtig interpretiere. (2/3)
Damit dürften die Mehrkosten einer Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung in den allermeisten Fällen locker ausgeglichen werden – und die Entscheidung eigentlich ziemlich klar sein. (3/3)
Read 7 tweets

Did Thread Reader help you today?

Support us! We are indie developers!


This site is made by just two indie developers on a laptop doing marketing, support and development! Read more about the story.

Become a Premium Member ($3/month or $30/year) and get exclusive features!

Become Premium

Don't want to be a Premium member but still want to support us?

Make a small donation by buying us coffee ($5) or help with server cost ($10)

Donate via Paypal

Or Donate anonymously using crypto!

Ethereum

0xfe58350B80634f60Fa6Dc149a72b4DFbc17D341E copy

Bitcoin

3ATGMxNzCUFzxpMCHL5sWSt4DVtS8UqXpi copy

Thank you for your support!

Follow Us on Twitter!

:(