Ick fall vom Stuhl. Vor Lachen. Die Bayerischen ÄLRDs mal wieder! 😂😂😂😂 Ein Algorithmus, um die absolut banale prophylaktische Anlage eines i.v.-Zugangs zu delegieren. Mit einer kompletten Seite Erläuterung und Berechnung des NEWS2-Scores. Score zu niedrig: Kein Zugang. /1
"Schwangere und Jugendliche unter 16 sind wegen abweichender Normwerte ausgeschlossen." Lachend auf dem Boden liegend kommen mir die Tränen. NotSans werden im Land der Lederhosen und der eingeschränkten Sauerstoffgabe ohne Notarzt wirklich für zu dumm für alles gehalten. 😂 /2
Nichts gegen den NEWS2-Score. Aber doch nicht für sowas! Mit diesem überkomplexen praxisfernen Absicherungswahn macht sich Bayern wirklich zum Gespött. Ja, Berlin hat keine RTWs, aber auf denen, die wir doch noch gelegentlich finden, dürfen NotSans auch als NotSans arbeiten. /3
Ein paar Nachträge nach dem Lachanfall: Die eigentlich sachfremde Einschränkung für Schwangere/Kinder ist natürlich vom den Regeln des NEWS2 abgeleitet, aber das zeigt vor allem, dass dieser Score für den angestrebten "Indikation i.v.-Zweck ermitteln" nicht geignet ist. /4
Unverständlich ist, warum man den NEWS2 offenbar ausgerechnet für diesen Zweck neu einführt. Wäre doch super zur Identifikation (potenziell) kritischer oder septischer Patienten, aber derartige naheligende Schlussfolgerungen werden in der SOP gar nicht abgeleitet. /5
Und speziell der prophylaktische Zugang wäre doch ein guter klassischer Fall einer 1c-Maßnahme bei eigenverantwortlicher und einzelfallbezogener Situationseinschätzung durch NotSan. Sehr risikoarm. Kein Regelungsbedarf. Warum auf Krampf überkomplex mit 2c delegieren? Unnötig. /6
Abschließend können wir noch rätseln, wie viele Patienten bzw. Krankheitsbilder sich wohl mit einem Gesamtscore >5 präsentieren, oder =3 bei einem Einzelwert, ohne jedoch das darüber abgefragte Kriterium "kritische ABCDE-Problem" zu erfüllen. /7
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Der Kuchen wird nicht größer, wenn man ihn in mehr Teile schneidet - oder doch? Der Engpass bei der Fahrzeugbesetzung sind die Notfallsanitäter/innen. Private Rettungdienste brauchen natürlich eigene NotSan, um an der Notfallrettung teilzunehmen. 🧵 1/7 rbb24.de/politik/beitra…
Als NotSan in Berlin kann ich seit langem zwischen 5 Arbeitgebern wählen, die mich quasi sofort mit Kusshand einstellen (4 HIOs + als Angestellter bei BF). Überall Personalmangel und unbesetzte Stellen. Woher sollen nun NotSan für Privatanbieter kommen? Vier Möglichkeiten...: /2
Möglichkeit 1: Große externe Anbieter (Falck & Co) kommen nach Berlin. Als Prestige und Schaufenster, bringen dafür Leute aus anderen Städten mit. Wie viele sind tatsächlich so mobil? Wird dann versetzt oder dauerrotiert? Hotelübernachtung? Firmenwohnung? Ortskunde? Schwierig. /3
Berufspolitisch ein trauriger Tag. Durch den Personalmangel erzwungen verlässt Berlin mit der RDAbweichV den seit 1989 in Deutschland bestehenden Konsens, dass ein Rettungswagen in der Notfallrettung mindestens mit Rettungsassistenten besetzt sein sollte. berlin.de/sen/justiz/ser…
Zur Erläuterung: Die Verordnung definiert "Auslastungslagen", in denen der Rettungdienst seine gesetzlichen Aufgaben wegen Personalmangel nicht mehr vollumfänglich erfüllen kann. Dann kann für jeweils 4 Wochen oder länger von den normalen Besetzungsvorgaben abgewichen werden.
Der Verordnungsgeber ermöglicht in diesen Auslastungslagen den Einsatz von Rettungssanitätern (3 Monate Ausbildung) in allen Funktionen auf RTW, NEF und ITW, die sonst von Rettungassistenten (2 Jahre Ausbildung) oder Notfallsanitätern (3 Jahre Ausbildung) wahrgenommen würden.
Diese Aussage aktuell im Tagesspiegel zum ÄLRD ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch eine unkollegiale Frechheit. Sie passt aber in die Aussagen, die die DFeuG intern vermittelt: Man will endlich mit der Brechstange ohne Rücksicht auf Verluste an die Notrufbeschickung. /1
Tenor der DFeuG immer derselbe: Lasst Formalitäten und Regeln weg. Mehr Bauchgefühl! Medizinische Entscheidungen mit gravierenden Auswirkungen auf die Patientensicherheit sollen als Kneipengespräch getroffen werden: "Sag nen Code und lass uns drüber reden" - wörtliches Zitat! /2
Die sagen intern allen Ernstes, dass es hilfreicher sei, wenn man die Notrufbeschickung "intellektuell unbelastet" (wörtliches Zitat!) mit gesundem Menschenverstand entscheiden würde anstatt mit medizinische Expertise. Sowas könne man nicht trainieren. /3
Exemplarisch für die Gesamtdiskussion: Ein Vorschlag, der allen Beteiligten bis hin zur Innensenatorin längst bekannt ist, nun aber als "neue Idee" mit Nachrichtenwert verkauft wird. /1 berliner-kurier.de/berlin/rettung…
Da verlangt die GdP, dass Interhospitaltransporte durch KTWs abgewickelt werden, während das seit jeher der Regelfall ist. Feuerwehr dagegen nur für Notverlegungen zuständig, was eindeutig medizinische Gefahrenabwehr ist - oder will die GdP jetzt Lebensrettung privatisieren? /2
Für Interhospitaltransporte, die nur Kapazitäts- oder Abwärtsverlegungen sind, gibt es bereits heute lediglich eine Hilfszuständigkeit der Feuerwehr und derartige Einsatzanfragen werden bei hoher Auslastung ganz, ganz weit nach hinten geschoben. Keine Regelungslücke erkennbar. /3
Heißes Thema, wie man sieht 🔁❤️😎 Mein Kernpunkt war und ist: Die qualifizierte Erkundung bzw. Ersteinschätzung ist bei jedem Einsatz integraler Teil des Jobs, und nur weil sie keinen weiteren Handlungsbedarf für den RD ergibt, war der Einsatz nicht deshalb per se "unnötig".
Ist aber kein Plädoyer, bei jedem 112-Anruf einen RTW "zum Gucken" zu schicken! In Abwägung zw geschildertem Problem und Patientensicherheit braucht es gestufte Disposition unterschiedlicher Einsatzmittel + Verweismöglichkeiten an alternative, besser geeignete Versorgungsformen.
Vom Verweis an die Apotheke, über Hausarzt und KV-Dienst bis sozialen Beratungsstellen, kurzfristig verfügbarer Pflege oder Telefonseelsorge. You name it. Diese "Verweislandschaft" benötigt dann aber ein zuverlässig aufgesetztes, rechtssicheres, fehlertolerantes Gesamtsystem.
Nicht selten stellen Retter nach Eintreffen an der Einsatzstelle fest, dass die Person, für die der Notruf 112 gewählt wurde, eigentlich gar keine notfallmedizinische Hilfe benötigt. Dann hört man oft, das sei ein "Fehlalarm", ein "sinnloser Einsatz" oder gar "Schrott". (1/5)
Ich möchte ausdrücklich widersprechen. Die Erkundung der Einsatzstelle, die Lagebeurteilung sowie die qualifizierte Beurteilung des Gesundheitszustand der betroffenen Person einschließlich Prüfung einer vitalen Bedrohung sind unsere ureigenste Aufgaben, siehe § 4 NotSanG. (2/5)
Es liegt im Einsatzdienst in der Natur der Sache, dass man nach Erkundung und Beurteilung zu dem Schluss kommen kann, dass kein weiterer Handlungsbedarf vorliegt. Dann war das Ausrücken aber nicht "sinnlos", sondern man hat genau den Job gemacht, für den man da ist! (3/5)