Arbeit lohnt sich! Aber lohnt sich besser bezahlte Arbeit?
Wie kann es sein, dass ein Ingenieur mit 3 Kindern nur 68€ mehr in der Haushaltskasse hat als ein Zählerableser?
5500€ vs. 2900€ Brutto...
Grund dafür ist die hohe Anrechnung von Einkommen auf Sozialleistungen.
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Hier an Familie Müller dargestellt. Ihre Kinder sind 9, 6 und 4 Jahre alt. Sie wohnen in Frankfurt in einer für dortige Verhältnisse recht günstigen Wohnung mit 1045€ Kaltmiete, 120€ Nebenkosten und 120€ Heizkosten.
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Für Familie Müller habe ich diese Tabelle erstellt.
Abhängig vom Bruttolohn lässt sich ablesen, welche ergänzenden Leistungen der Familie zustehen würden und wie sich dies auf die Haushaltskasse auswirkt.
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Die Entwicklung der Haushaltskasse lässt sich allerdings am besten grafisch darstellen um vor lauter Zahlen nicht den Überblick zu verlieren.
Auf der waagrechten Achse ist der Bruttolohn abzulesen.
Auf der senkrechten Achse ist das Haushaltseinkommen zu sehen.
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Sieht man sich das Diagramm an, fällt auf, dass in einem großen Bereich, das Haushaltseinkommen nicht mehr verhältnismäßig ansteigt.
Der steigende Nettolohn wird fast komplett von sinkenden Sozialleistungen "aufgefressen", so dass die Familie nicht mehr in der Kasse hat.
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+ Lohnerhöhungen
+ Tarifabschlüsse
+ Weiterbildung
+ Aufstieg auf der Karriereleiter
+ Überstunden
All dies lohnt sich für Familie Müller nicht, wenn das Einkommen des Alleinverdieners zwischen 2900€ und 5500€ Brutto bleibt.
MEHR Arbeit lohnt sich hier nicht!
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Im Gegenteil.
Reduziert der Ingenieur seinen Stellenumfang auf 50% (2750€ Brutto) und nimmt seine Frau dafür einen Minijob auf, haben sie 4.777€ in der Haushaltskasse.
Ca. 84€ mehr als alsAlleinverdiener mit 5.500€ Brutto.
AUFTEILEN der Arbeit lohnt sich!
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Faktisch ist der Einkommensunterschied zwischen #Bürgergeld-Empfänger ohne Arbeit und dem Zählerableser mit 1131€ VIEL höher, als der Abstand zwischen Ingenieur und Zählerableser mit 68€.
Daher verstehe ich nicht, warum @cducsubt & @fdp immer das Bürgergeld kritisieren.
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@cducsubt @fdp Der fehlende #Lohnabstand zwischen Normal- und Besserverdiener ist ein Thema, an das @spdbt und @GrueneBundestag dringend ran müssen.
Nur 68€ mehr mit 5.500€ Brutto als mit 2.900€ - das passt gar nicht.
@hubertusheil
@ninastahr
@s_aeffner
@BMAS
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@gas0linr @Edoboii1 @FabioDeMasi Dann finden Eltern mit vielen Kindern keinen Job mehr, weil sie so teuer sind...
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Seit dem 1.7.2023 gelten neue Regeln zum Einmaleinkommen. 1. Anrechnung im Zuflussmonat 2. Nur noch Nachzahlungen werden bei Bedarfsüberdeckungen auf 6 Monate aufgeteilt.
Dies führt zu einigen spannenden Veränderungen.
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Wird ein Einmaleinkommen bekannt, prüft das Jobcenter zunächst, ob diese im Zuflussmonat zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt.
Ist dies nicht der Fall, wird es einfach in diesem Monat angerechnet und das Jobcenter fordert entsprechend Leistungen zurück.
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Beispiel:
Jan ist erwerbslos. Da seine Wohnung warm 600€ kostet, erhält er 1163€ vom Jobcenter. Er gewinnt im Gewinnspiel 1000€. Davon werden 970€ angerechnet. Diese führen nicht zur Überwindung des Hilfebedarfs und werden daher für den Zuflussmonat zurückgefordert.
Leistungsbezieher kennen das nur zu gut. Ein Bescheid kommt und die Entscheidung ist nicht wie erhofft...
etwas wurde nicht beachtet oder das Recht falsch angewendet.
Was bleibt?
Der Widerspruch gegen die Entscheidung!
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Ein Widerspruch zwingt die zuständige Behörde dazu, ihre Entscheidung, die als Verwaltungsakt ergangen ist, noch einmal auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis entweder heißen:
-War doch alles richtig
-Upps, falsch. Hier die Änderung
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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, aber nicht alles, was aus dem Amt kommt, ist ein Verwaltungsakt.
Einfach wäre: Alles was eine Widerspruchsbelehrung hat, ist ein Verwaltungsakt.
Aber darauf kann man sich nicht verlassen...
Unklarheiten beim Amt, wer muss diese eigentlich klären?
- Amtsermittlungsprinzip
Leistungsberechtigte kennen es vom Jobcenter/Sozialamt:
Das Amt hat Fehler gemacht - Schuld ist der Leistungsempfänger.
Aber ohne Falschangaben oder Verschweigen liegt der Fehler beim Amt!
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Die Ämter haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig zu arbeiten.
Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:
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1. Nach §20 Abs1 SGB X sind Sozialbehörden wie das Jobcenter dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.
Eine junge alleinerziehende Mutter, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau absolviert, berichtet davon, dass sie aus finanziellen Gründen darüber nachdenkt, die Ausbildung abzubrechen und Bürgergeld zu beziehen.
Hier kommt der Realitätscheck
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Im Artikel aus "Der Westen" der auf einem der "Welt" basiert werden einige Zahlen genannt anhand von denen sich die Lebenssituation der jungen Frau vor der Ausbildung rekonstruieren lässt.
1. Anhand des genannten Kinder-Regelbedarfs von 357€ ist klar, dass die Tochter zwischen 0 und 5 Jahren alt ist.
2. Da das Tochter unter 7 Jahre alt ist, ist die Höhe des Regelbedarfs für Alleinerziehende klar. Nach §21 Abs3 SGB II sind es 36% des Regelbedarfs = 202€.
Das Jobcenter gewährt 538€ Grundfreibetrag für Azubis unter 25 Jahren.
Warum nicht auch für Menschen ab 25 mit Anspruch auf eine Umschulung?
Diese Frage habe ich @hubertus_heil über Abgeordnetenwatch gestellt... und eine Antwort bekommen, die aus meiner Sicht keine ist.
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@hubertus_heil Wer Anspruch auf eine Umschulung hat, hat keinen oder einen veralteten Berufsabschluss.
Er sollte nach der Grundidee des Bürgergelds qualifiziert werden.
Möbel und Haushaltsgeräte
- ein Reizthema für Armutsbetroffene
Bei der Erstausstattung der Wohnung handelt es sich um eine Einmalzahlung, mit der das #Jobcenter/Sozialamt in bestimmten Fällen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte bezahlt.
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Die Erstausstattung soll die erstmalige Beschaffung von Möbeln usw. ermöglichen.
Es gibt sie, wenn es einen besonderen Grund gibt, aus dem man Hausrat nicht hat.
Falsch ist:
1.Dass sie jedem 1x im Leben zusteht.
2.Dass man sie nur 1x bekommen kann.
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Gründe können beispielsweise sein:
- Wohnungsbrand
- Überschwemmung
- Ersteinzug nach Obdachlosigkeit/Frauenhaus
- Auszug bei den Eltern (über 25)
- Zusammenziehen mit Partner:in
- Trennung vom Partner:in
- Genehmigter Umzug
- Geburt
- Einschulung