Wenn man eine Frau wegen ihres indischen Namen rassistisch verächtlich macht und ihr Kompetenz nur in Sachen Chakra und Tantra zuspricht, hatte man genau eine Absicht: Diese Person so zu verletzen, dass sie nie wieder vor Rechtsextremismus warnt, lieber @piperverlag
Ob sich der Kerbeverein Burgholzhausen e.V. mit dieser Abmahnung einen Gefallen tut? Der Vorstand lässt mitteilen, dass von 320 bis 350 Personen im Zelt "nur eine Hand" voll die Ausländer-Raus-Gesänge angestimmt hätten. Fünf Sänger wären natürlich nicht so schlimm, wie Hunderte.
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Der Vereins-Anwalt verweist als Beweismaterial auf Patricks eigenes Video, das wir hier sehen:
Fünf oder Hunderte? 2/
Kann es einen Unterlassungsanspruch des Vereins begründen, sollte sich @Pat25R09 verzählt haben? Ja, wenn es wirklich nur fünf Schreihälse gewesen wären, aber nicht wenn es nur 150 waren, denn es handelt sich selbst bei der quantitativen Angabe erkennbar um eine Einschätzung.
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Ich habe die Anträge von @RenateKuenast und @wanderwitz gelesen. Beide sehen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD und beide sehen vor, dass zunächst durch einen externen Beauftragten Material gesammelt, ausgewertet und bewertet wird. Beim Künast-Antrag muss der Bundestag eine neue Entscheidung je nach Prüfungsergebnis treffen, während der Wanderwitz-Antrag schon die Einreichung vorgibt.
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In Anbetracht der Neuwahlen und dem anstehenden neuen Gutachten des Verfassungsschutzes ergeben sich Implikationen: Ein neuer Bundestag ist nicht an frühere Beschlüsse gebunden; beim Künast-Antrag würde also der neue BT das Gutachten auswerten.
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Beim Antrag von @wanderwitz müsste der Antrag zunächst ausgearbeitet werden. Selbst wenn der Beschluss im November erginge, könnte der Antrag erst fertig werden, wenn der Bundestag schon aufgelöst ist. Der neue Bundestag könnte das Verfahren natürlich laufen lassen oder neu entscheiden.
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Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt:Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich ge-währleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung fest-zulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Än-derung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvor-schläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thü-ringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Land-tagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.
Die Antragssteller haben einige Anträge verloren und erhalten auch nur die Hälfte der Kosten.
@cdu_thueringen und @BSWThueringen haben verloren soweit sie beantragt hatten, dass nach ihrem vorgeschlagenen Modus der Landatagspräsident gewählt werden muss. Darüber muss nämlich zunächst der Landtag abstimmen.
Das Remixen von Tanz-Videos mit Audio zur Parteienwerbung in der Absicht Publikum mit einem Fake zu täuschen, überschreitet so eindeutig die Grenzen des § 51a UrhG, dass Strafbarkeit nach § 106 UrhG anzunehmen ist. Der Aufruf, solche Fakes zu erstellen und "das Internet damit vollzuscheißen", ist hinsichtlich Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu überprüfen, wenn es angezeigt werden würde. (Mehr dazu im nächsten Video mit Jessica).
Abgesehen von der Strafbarkeit von Ahrens ist hier TikTok nach Meldung in der Pflicht, sämtliche kerngleiche Inhalte zu entfernen, was wir im Verfahren von @RenateKuenast mit @hateaid schon durch 2 Instanzen erfolgreich prozessiert haben. Telegram ist verpflichtet, den Aufruf nach Meldung zu entfernen und ähliche Straftaten zu unterbinden. Leider ist die Rechtslage für mache Plattformbetreiber eher "Theorie".
@RenateKuenast @HateAid Das Delikt nach § 106 UrhG erfordert einen Strafantrag des Urhebers oder die Annahme des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft.
TikTok sperrt mein Konto endgültig wegen meiner Videos über Potsdam-Treffen, AfD-Programm und Remigrations-Aufklärung. Natürlich klären wir das vor Gericht.
Hör die Videos, die angeblich Hassrede darstellen sollten,
1. Talk mit Jessica vom Anwaltstag über Remigration.
2. Video vom Sportplatz über das Buch von Sellner
Vosgerau will verhindern, dass wir zu knapp über Remigration von Staatsbürgern sprechen
Angenommen ich würde einen linken Verlag betreiben, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, was müsste er tun?
Ein Thread über Verbotsgründe.
a) Menschenwürde verletzen, indem Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht als gleichwertiger Mensch abgesprochen wird und dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen diese Wertung übernehmen.
Als linker Online-Dienst würde man also etwa Polizisten und Politiker entmenschlichen, sie als Mörder und Schweine zu bezeichnen und ihr Lebensrecht in Zweifel ziehen.
b) Aggressives Vorgehen durch Aufruf oder Billigung von Gewalt
Für ein Vereinsverbot braucht es nicht die Aussicht darauf, tatsächlich die Verfassungsordnung zu beseitigen, dafür aber ein aggressiv kämpferisches Vorgehen. Aufrufe zur Gewalt erfüllen das Kriterium, aber es geht auch subtiler. Wenn die Botschaften von wenigtens Teilen der Zielgruppe so verstanden werden, dass Gewalt geeignet und vielleicht sogar erforderlich ist, um den Umsturz zu erzielen, dürfte das ausreichen.