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Jan 17 13 tweets 3 min read Read on X
Bei Abschiebungen kocht die Volksseele. Informationen zur Sach- und Rechtslage sind schwer zu vermitteln.

Begriffe wie "böse", "Litigation-PR" und "Tricks" sind kontraproduktiv.

Es geht nicht um böse. Achtung, es wird etwas kompliziert.

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Wir sehen Video von Trauungszeremonie vor Standesamt. Fremdenpolizisten unterbrechen diese, nehmen den zu diesem Zeitpunkt nicht aufenthaltsberechtigten Mann fest und bringen ihn in die Schubhaft.

War Handeln der Behörde rechtskonform oder nicht?
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Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Mann kommt Ausreiseverpflichtung nicht nach. Voraussetzung für Abschiebung gegeben, weil es Rückkehrentscheidung gibt.

BFA spricht von 13 Festnahmeversuchen, denen sich Betroffener entzogen hat.
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Behörde handelte so weit gesetzeskonform. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Betroffene ja nicht weiß, wann Festnahmeversuche stattfinden. Dass es hier Versuche gab, die Ausreiseverpflichtung zu umgehen, liegt nahe.

So, jetzt kommen wir aber zum Kern.
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War Festnahme und Schubhaftverhängung durch Behörde im Standesamt rechtskonform?

Grundpfeiler der EU ist Freizügigkeit. Damit diese nicht nur am Papier besteht sondern Unionsbürger sie effektiv leben können haben auch drittstaatsangehörige Ehepartner:innen Aufenthaltsrecht.
Dieses Aufenthaltsrecht entsteht sofort ab Eheschließung, es braucht keinen separaten Antrag.

Das kann man schlecht finden. Es ist aber essentieller Teil der europäischen Integration, der Verwirklichung der Freizügigkeit.
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Und: Es ist Teil der österreichischen Rechtsordnung (§§ 52 NAG).

Europäischer Gerichtshof hat in C-551/07 (Sahin) festgehalten, dass Aufenthaltsrecht nicht an weitere Bedingungen geknüpft werden darf und es unerheblich ist, wo die Ehe geschlossen wurde.

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Wenn Behörde nun Festnahmeauftrag für Schubhaft durchsetzt muss sie beachten, dass Schubhaft einen Sicherungszweck braucht.

Hätte Behörde die Eheschließung abgewartet hätte es keinen Sicherungszweck mehr gegeben, weil der Mann ein Aufenthaltsrecht gehabt hätte.
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In einem sehr ähnlich gelagerten Fall hat der VwGH die Schubhaft als unverhältnismäßig erkannt (Ra 2016/21/0264):

Hypothetische Entwicklung, wäre Eheschließung durch BFA nicht vereitelt worden, kann nicht außer Betracht bleiben.
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In dem Parallelfall hat BVwG 2018 in der Folge erkannt, dass Festnahme und Schubhaft rechtswidrig gewesen sind.

Nichts anderes wird hier der Fall sein. Die Behörde hat es vorgezogen, Fakten zu schaffen. Das ändert nichts an der vollkommen offensichtlichen Rechtswidrigkeit.
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Fragwürdig ist, dass das BFA in seiner Presseaussendung unrichtige Informationen verbreitet:

Sie behauptet, die Eheschließung hätte nichts geändert.

Das ist 1. falsch und 2. stellt sich die Frage: Warum konnte dann die Zeremonie nicht abgewartet werden?

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Falsch ist auch BFA-Information, dass "Änderungen im Privat- und Familienleben in jedem Verfahrensschritt amtswegig berücksichtigt" wurden. Im Schubhaftbescheid wurde die geplante Eheschließung und Partnerin nicht einmal erwähnt.

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Klar ist, dass es hier Spannungsfeld gibt, das schwer aufzulösen ist.

🇦🇹 hat sich entschieden, Teil der europäischen Integration zu sein. Die effektive Gewährleistung der Freizügigkeit hat hier den rechtlichen Vorrang.

Das ist nicht Litigation-PR, das ist geltende Rechtslage.

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More from @LukasGahleitner

Dec 30, 2023
#Steyregg. 120 Jugendliche in 1 Unterkunft. 16jähriger mit psychischen Problemen drückte mehrmals Fehlalarm. Brennender Container. Gefühlte Belästigungen.

Problemfeld Unterbringung jugendlicher Geflüchteter in 🇦🇹. It's a feature, not a bug. #asylfakt66

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2023 gab es etwa 5.000 #Asyl|anträgen von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen in 🇦🇹.

Auf die Anzahl derer, die in 🇦🇹 versorgt werden müssen hat das wenig Auswirkung, denn:

Die meisten ziehen weiter. Bis Ende September gab es 3.736 Einstellungen.
2/10 Image
Wir sprechen also von beständig ca 1.700-2.000 Plätzen in kleinteiligen Einheiten für UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), die es in Bundesländern bräuchte.

Nur: Es gibt sie nicht. Seit Jahren.

Folge: Jugendliche werden in Großlagern des Bundes verwahrt.

#asylfakt66
Read 10 tweets
Dec 22, 2023
So, Verfassungsgerichtshof hebt nächstes Prestigeprojekt der Ibiza-Koalition auf.

Die Rechtsberatung für Asylwerber durch staatliche Betreuungsagentur ist nicht hinreichend unabhängig

Ein 🧵was das nun bedeutet: #asylfakt65

1/10 #Kicklpfusch

vfgh.gv.at/medien/BBU.php
Die BBU ist eine Bundesagentur im 100% Eigentum des Bundes.

Die BBU hat verschiedene Aufgaben, unter anderem die Rechtsberatung und -vertretung von Asylwerber:innen im Asylverfahren.

Diese Aufgabe hat der VfGH jetzt von der BBU herausgelöst.
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Grund dafür ist:

Damit das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet ist braucht es eine unabhängige Rechtsberatung und -vertretung.

Diese Unabhängigkeit ist in der derzeitigen Form nicht entsprechend abgesichert. Die mögliche Einflußnahme des Innenministeriums ist zu groß. Image
Read 10 tweets
Dec 17, 2023
Aktuelle Entwicklungen im #Asyl|bereich in 🇦🇹. Novemberstatistik da, Zeit für #asylfakt64

Einbruch bei Antragszahlen, antragsschwächster Monat im Jahr 2023.

Ein🧵zu den Gründen und anderen interessanten Daten.

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2.500 Anträge wurden im November gestellt.

➡️Das sind fast 10.000 weniger als im November 2022
➡️55% kamen aus Syrien, 8% Afghanistan
➡️Fast 1.000 davon kamen über Familienzusammenführung.
➡️Insgesamt 2023: 56.000 Anträge
#asylfakt64
2 Hauptgründe für Rückgang:

➡️Starke Militarisierung der serbisch-ungarischen Grenze wegen der Wahlen in 🇷🇸
➡️Saisonal bedingter Rückgang: Etwas früher als im Vorjahr

Nach Wahlen in 🇷🇸 könnte wieder Anstieg erfolgen.

3/10 Image
Read 10 tweets
Sep 16, 2023
Lampedusa. Italien und Asyl.

Die Bilder der Überforderung werden uns frei Haus geliefert. Daten und Fakten weniger.

Eine Einordnung anhand einiger Zahlen und Grafiken.
#asylfakt57
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🇮🇹 ist mit 59 Millionen nach Einwohner:innen das drittgrößte Land der 🇪🇺.

Die Bevölkerung von 🇮🇹 hat in den letzten 10 Jahren um 650.000 Menschen ABGENOMMEN.

13% der Bevölkerung der 🇪🇺 lebt in Italien.
2/10 Image
Seit 2013 gab es in 🇮🇹 insgesamt 652.075 Asylanträge.

➡️das sind 9,42% aller Asylanträge in 🇪🇺 (Bevölkerungsanteil liegt bei 13%)

Das sind pro Jahr ca 65.000 Asylanträge. Oder 1 Asylwerber pro Jahr pro 1000 Einwohner:innen.

3/10 Image
Read 10 tweets
Jun 25, 2023
#Asyl|statistik Mai - wie gewohnt - am Wochenende präsentiert. Den Badetag unterbrach ich nicht.

Deswegen erst jetzt der Check zu den wichtigsten Fakten - #asylfakt50

Sind die Anträge wirklich rückläufig? Oder läuft die Kicklsche "ungebremste Masseneinwanderung"?
1/10
Bewertung ob Anträge rückläufig sind hängt vom Vergleichszeitraum ab. Die Aussagekraft ua davon, welche Bedingungen damals geherrscht haben.

Ja, im Vergleich zum Vorjahr sind Anträge gesunken. Das Vorjahr war aber auch das Jahr mit den meisten Anträgen seit 1956 in 🇦🇹. 2/10
Im Mai 2023 gab es 4.354 Anträge. Gesamt-2023 ca 18.000, also ca 4.500 weniger als im Vorjahr.

2022 begann Anstieg im Juni mit vielen Anträgen aus visafrei nach Serbien eingereisten Tunesiern und Indern.

Das wurde geändert, Ähnliches ist derzeit nicht zu erwarten. 3/10
Read 11 tweets
Jun 20, 2023
Zum heutigen Weltflüchtlingstag in aller Kürze:

1⃣ Transitland und Migrationskorridor Österreich

Bis Ende April gab es 13.600 Asylanträge. Im selben Zeitraum wurden 14.600 Verfahren eingestellt. Das heißt, es sind 1.000 Menschen mehr weitergezogen als Anträge gestellt wurden.
2⃣ Bevölkerung gleicht Defizite des Staates aus

50.000 Geflüchtete aus der 🇺🇦 sind in 🇦🇹 in Grundversorgung. Fast 70% (35.000) sind privat untergebracht.

Vor Weihnachten angekündigter Teuerungsausgleich noch immer nicht bei Quartiergeber:innen angekommen.
3⃣ Hauptherkunftsländer sind Syrien und Afghanistan

Die Schutzquote zu diesen Ländern ist extrem hoch. Viele Menschen aus Afghanistan ziehen aber nach kürzester Zeit weiter. Märchen vom Pullfaktor entzaubert.
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