LG Hamburg hat entschieden: 1. Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: "Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit".
Wie @fewizi schon mitteilte, waren die eidesstattlichen Versicherungen völlig belanglos. Es gab auch keinen Gesamteindruck, der irgendwie einfließen konnte.
#Correctiv hat Vosgerau völlig korrekt wiedergegeben, soweit es um die Ausbürgerung oder Ausweisung von Staatsbürgern ging. Daran wollte sich #Vosgerau ja nicht erinnern können, was Correctiv genau so beschrieben hatte.
Gescheitert ist er auch hinsichtlich der jungen türkischen WählerInnen, wo #Vosgerau sich verkürzt widergegeben sieht. #Correctiv habe die Position von #Vosgerau zutreffend zusammengefasst und dabei nicht den Eindruck eines wörtlichen Zitats erzeugt.
Im letzten Antrag hat er hingegen Erfolg. Er darf nicht mehr so wiedergegeben werden, dass er eine erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit dann ansieht, wenn mehr Menschen bei einer Wahlanfechtung mitmachen. Hier geht es um die Juristen-Ehre, um nicht mit dem laienhaften Glauben darzustehen, dass massenhaft gestellte Anträge mehr Erfolgsaussichten erzeugen. Er bestreitet es und Correctiv hat dafür offenbar keine Tonaufnahme oder sonstiges Beweismittel vorgelegt. Unbestritten ist aber, dass er ein Musterschreiben ankündigte, um die Stimmabgaben von jungen Türkinnen, die am Küchentisch unter Beobachtung ihrer Brüder stünden, anzugreifen. Der Rückschluss, dass ein verteiltes Musterschreiben mehr Erfolg erzeuge, sei nicht zulässig.
Vosgerau trägt zwei Drittel der Kosten, Correctiv den Rest. Gegenstandswert 30.000 €. Rechtsmittel sind möglich, nämlich Widerspruch, was zu einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am LG führt.
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Frage, wie die Teilnehmer den vorgestellten Masterplan aufgenommen hatten. Dazu hatte #Correctiv das Fehlen grundsätzlicher Kritik behauptet. Vosgerau war es aber nicht gelungen auch nur mit einer einzigen Versicherung Kritik nachzuweisen.
Einräumen muss man gleichwohl, dass diese Nebelkerze schwer zu bespielen war. Vosgerau brauchte einen Bezug zu sich selbst (eigene Kritik), die er nicht glaubhaft machen konnte. Stattdessen versuchte er die Deutung des Masterplans vor Gericht erst aufzublasen, um sie dann zu widerlegen (Strohmann). Darauf ist das Gericht nicht reingefallen.
Vosgerau ist in seine eigene Falle getappt. Er hätte sagen können: "Sellner hat nie von Remigration Deutscher gesprochen." Er hatte stattdessen die Karte der Vergesslichkeit gespielt. Damit war ihm aber der Weg versperrt, etwas dazu zu sagen, was wirklich gesagt wurde. Da halfen auch keine sieben Versicherungen.
Ich gehe jetzt zum Sport. Wenn sehr viele Fragen oder Vorhalte in der Diskussion aufkommen, könnte ich ein Video mit Dr. Jessica machen.
Anscheinend wollte jemand per gerichtlicher Verfügung die #correctiv Recherche aus der Welt schaffen und hat dazu eidesstattliche Versicherungen vor Gericht vorgelegt. Das scheint aber bisher nicht zu funktionieren, denn der Artikel bleibt online und die Erklärungen werden jetzt auf Social Media recycelt, um aus einer Nicht-Reaktion ein Zurückrudern zu konstruieren. Mal sehen, was das angerufene Gericht daraus macht.
@antennedowideit verweist darauf, dass keiner der Teilnehmer bisher trotz Vorhalt der Darstellung substantiiert widersprochen hat. Ob das in den sieben Erklärungen anders ist? Wer widerlegen will, dass etwas bestimmtes gesagt wurde, muss sehr detailliert darlegen, was stattdessen gesagt wurde. Wie genau also sollen die migrantischen Straßenbilder "bereinigt" werden? Steht das in den Versicherungen oder beschreiben nur sieben Teilnehmer, dass sie nichts gehört haben oder sich nicht erinnern - das steht schon im Artikel. Beides Gründe, die Versicherungen nicht öffentlich zu machen.
In der NZZ heißt es, dass #Correctiv nur vorgeworfen wird, "unvollständig" dargestellt zu haben, nicht aber, dass falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden. Für eine einstweilige Verfügung wäre das reichlich dünn. nzz.ch/feuilleton/cor…
Was lernen wir aus der Entscheidung des VG Köln zur #JungenAlternative? Die Verletzung der Menschenwürde, die ohne Zweifel zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört, wird (wieder) mit dem ethnischen Volksbegriff begründet. Dabei ist für die AfD gar nicht streitig, 1/4
dass AfD und JA den Begriff des Volkes nicht an der Staatsangehörigkeit, sondern der Abstammung festmachen. MdEP Zimniok stört sich nur an dem Umstand, dass der abstammungsgeleitete Rassismus mit der Menschenwürde kollidiert und 2/4
AfD Spitzenkandidat Krah in "Politik von Rechts" ruft zum auszufechtenden Kampf auf, damit Deutschland ethnisch Deutsch bleiben müsse. 3/4
Will die AfD wirklich 15 Mio Deutsche deportieren (nein) oder auf anderem Weg davon überzeugen, sich mangels Assimilation an die Autochtonen eine neue Heimat zu suchen? Kann sich jeder ausreichend assimilieren? Wie erreicht man, dass das deutsche ethnische Substrat homogen bleibt? Sehen wir uns die schriftlichen Aussagen an:
1/
Verschiedene Mandatsträger der AfD haben in diesen Tagen beteuert, dass sie doch zunächst nur die Ausreisepflichtigen abschieben wollen; Krah sieht prognostisch künftig 25 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, davon 15 Millionen Deutsche. Diese können nicht ausgewiesen werden, sondern sie müssten "kooperieren".
Krah, M "Politik von rechts", S. 60
2/
Wie kommt dieser Anreiz? Nicht durch Polizei, sondern durch "Vergällen des Aufenthalts" - etwa deutsche Schuluniformen, Schwimmunterricht und eine Rechtsordnung. Das Volk der Alteingesessenen und Angeschlossenen solle selbstbewusst seine Ordnung im eigenen Territorium durchsetzen.
Krah, S. 62
3/
Mir wurde vorgehalten, dass ich Menschen absprechen würde, "freiheitlich" und "demokratisch" zu sein, wenn ich sage, dass bestimmte Maßnahmen mit der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" (FDGO) im Widerspruch stehen. Gibe es Demokratie außerhalb der FDGO?
1/
Aber ja. Andere Länder haben Konzepte z.B. hinsichtlich Sozialleistungen, Todesstrafe oder Flüchtlingspolitik, die sehr freiheitlich und oft auch demokratisch sind. Wer das befürwortet, muss kein böser Mensch sein, aber er stößt an die Grenzen der FDGO des GG.
2/
Ja und?
Ja, man kann sich eine andere Grundordnung wünschen und einen Umsturz womöglich sogar gewaltfrei umsetzen. Ich habe sowohl als Anwalt als auch als Verfassungsrichter den Eid geleistet, genau diese Grundordnung des GG und der Bay. Verfassung zu bewahren.
3/
Muss der @piperverlag nach gerichtlicher Verfügung ein Buch vom Markt nehmen? In dem Buch "Willkommen im falschen Film" wird ein Tweet von @RomaMMukherjee mit einer Warnung vor rechter Unterwanderung satirisch zerlegt - soweit so legal. Um die Userin zu diskreditieren, stellen die Autoren jedoch zwei falsche Behauptungen in den Raum. 1. @RomaMMukherjee soll sich selbst als Influencerin bezeichnet haben, obwohl sie keine ist. Diese angebliche Selbstüberhebung passt zum Narrativ der links-woken Hybris. Nur: Sie hat sich nie so bezeichnet. 2. Später mutmaßt die Autorin, @RomaMMukherjee könnte mit falschem Namen aufgetreten sein, um eine bieder-deutsche Identität zu verschleiern und sich von braven Deutschen - der Zielgruppe des Buches - als etwas besseres abzuheben. War aber nicht so. Der Name ist richtig - sagt sie.
Wie ist die Rechtslage?
1/
Falsche Tatsachenbehauptungen sind als üble Nachrede nicht von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Sie müssten für eine Rechtsverletzung ehrenrührig sein. Der Verlag und die Autoren werden vor Gericht anühren, dass Satire und Kunst Freiheiten habe, solche Lügen aufzustellen, die vom Leser erwartet und erkannt werden. Das wird Fallfrage.
2/
Ist die Namensnennung schon eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht? Bei den drei Sphären, genießt die hier betroffene äußere Sozialsphäre den geringsten Schutz, wenn eine Person sich zuvor selbst öffentlich äußert. Die hämische Attacke in Verbindung mit dem gelogenen Framing, kann am Ende jedoch zu einer Feststellung der Unzulässigkeit führen.
3/
Ist es Volksverhetzung, wenn @_FriedrichMerz im Zusammenhang mit Pull-Effekten behauptet, abgelehnte Asylbewerber würden sich Zähne neu machen lassen, während deutsche Bürger keinen Termin bekämen? Prüfen wir den § 130 StGB. 1/
In Betracht kommen hier die Varianten
- Hass aufstacheln
- böswillig verächtlich machen oder
- verleumden.
"Zum Hass aufstacheln ist ein Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis,
2/
.. das über die Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgeht, und durch Einwirkung auf Intellekt und Gefühle entsprechende Haltungen hervorrufen oder steigern soll. (Q: BeckOK StGB/Rackow StGB § 130 Rn. 19, 19.1)