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@MarcoBuschmann Das kann man so nicht unbeantwortet lassen. Sie reklamieren die Grundrechtseingriffe der Maßnahmen als Rechtfertigung dafür, dass man diese auslaufen ließ. Abgesehen davon, dass die Frage nach unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen im Zweifel nicht von der Politik
@MarcoBuschmann sondern einer extra dafür eingerichteten Rechtsprechung zu beantworten ist, lassen Sie das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit dabei außer Acht. Warum? Weil es nicht dazu passt, den lautstarken Befürwortern des Auslaufens jedweder Maßnahme entgegen zu kommen.
@MarcoBuschmann Denn um nichts anderes ging es Ihnen: der in den Umfragen sinkenden FDP nicht noch mehr Stimmen wegzunehmen, in dem Sie der Vernunft folgen sondern stattdessen denjenigen um den Bart gehen, die am lautesten riefen.

Als Ergebnis dieser Politik haben die Familien nun
@MarcoBuschmann "eigenverantwortlich" (so ist es ja auch gewollt) an der ganz eigenen Front zu kämpfen. Ein Kampf, der ungleicher nicht sein könnte. Schutzbedürftige Familie, die z.B. Kinder nur mit Maske zur Schule schicken können, werden von Schulamt in Kollaboration mit dem Jugendamt solange
@MarcoBuschmann drangsaliert, bis sich genug Material gefunden hat, Verfahren nach § 1666 BGB anzustrengen. Von Augenmaß keine Spur.

Kinder, die Corona deswegen in vulnerable Familien getragen haben, gehen auf das Konto dieser Verdrängungspolitik, die nur im Sinn hat, die
@MarcoBuschmann Gefährlichkeit eines Virus herabzuspielen, weil ein Teil der uninformierten Bürger das so verlangt hat.

Es ist bezeichnend, dass Sie sich noch damit brüsten, Notfallmaßnahmen für 2023 seien an so hohe Hürden gebunden gewesen, dass sie nicht zur Anwendung kamen.
@MarcoBuschmann Damit entlarven Sie diese Maßnahmen zusätzlich noch als das Feigenblatt vor der peinlichen Untätigkeit, das sie waren. Solche Maßnahmen zu beschließen, die erkennbar nie zur Anwendung kommen, ist eine Eulenspiegelei, auf die man nicht auch noch Stolz sein sollte.
@MarcoBuschmann Den Titel, den Sie nun beklagen, haben Sie sich hart erarbeitet. Seien Sie darauf genauso Stolz wir auf das Beschließen erkennbar unwirksamer Maßnahmen.

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Feb 4
Aus gegeben Anlass muss ich meine Worte wohl auch für diejenigen erklären, die mir unterstellen, ich wäre ein Befürworter der Abkehr von der Pandemie zur Endemie. Mit Nichten.
Was ich in zwei Sätzen sagen wollte nun ausführlicher: Um bundesweite Infektionsschutzmaßnahmen zu
beschließen braucht es eine Ermächtigungsgrundlage, weil solche Maßnahmen eben auch (notwendige) Grundrechtseingriffe darstellen. Man nennt das Gesetzesvorbehalt. Für Corona-Schutz-Maßnahmen ist diese Norm in § 28a IfSG zu erblicken. Voraussetzung für seine Anwendbarkeit
ist "die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Und genau diese Feststellung hat die Bundesregierung gekippt.

Nun kann man natürlich darüber diskutieren, warum die Politik sich zu diesem Schritt bewogen fühlte. Persönlich vermute ich,
Read 8 tweets
Dec 14, 2023
Gestern postete ich einen Aufsatz zur Haftung bei einer Coronainfektion. Ich hätte mir nicht träumen lassen, was das für eine Welle schlägt.

Bevor ich nun jedem einzelnen, der sich zu dem Post geäußert hat, antworte, hier in der Zusammenfassung.
Insgesamt sind fünf Themen immer wieder hochgekommen - überwiegend eher unsachlich vorgebracht, aber was soll's.

1. Wo sind denn die Quellen dazu?
Es gibt keine "Quellen" dazu. Es gibt, wie ich selbst schon ausführte, auch kaum Rechtsprechung zu dem Thema. Und die, die es gibt,
erging zu Zeiten, als Regelungen zu Corona galten, die inzwischen weggefallen sind.

Das bedeutet aber nicht, dass es keinen Anspruch gäbe. Dieser entspringt dem Deliktsrecht, geregelt in § 823 BGB. Dazu braucht man keine "Quelle". Man muss in das juristische Handbuch schauen
Read 19 tweets
Nov 19, 2023
Ich kann ja absolut nachvollziehen, dass sich jemand wie Rach persönlich in dieser Weise zu der auslaufenden Umsatzsteuersenkung bei Restaurationsumsätzen äußerst. Es betrifft seine Branche und als einer der prominenten Vertreter liegt seine Sichtweise irgendwie nahe. Oder? Image
Ich meine, er hätte als ehemaliger Coach auch mal deutlich auf das Offensichtliche hinweisen können:

1. Die Umsatzsteuer für Restaurationsumsätze lag schon immer bei 19 %. Sie ist im Rahmen der Pandemie wegen der staatlich verordneten Einschränkungen auf 7 % reduziert worden.
Das war eine finanzielle Entlastung und von Anfang an nur vorübergehend. Ich zitiere mal aus der Verordnung:

"Befristete Ausnahmeregelung: Um die von der Corona-Pandemie stark betroffene Gastronomie-Branche zu unterstützen, gilt vom 1.7.2020 – 31.12.2023 auch für Restaurant- und
Read 13 tweets
Jun 26, 2022
Liebe Frau Beer,

mir klingt unser letztes Gespräch noch in den Ohren. Mit welch guten und lobenswerten Ambitionen die Grünen in NRW das Schulsystem reformieren und nach vorne bringen und insbesondere die Digitalisierung des Unterrichts angehen wollen. Und nun müssen wir erfahren
, dass das Bildungsministerium ggf. an Herrn Nathanael Liminski gehen könnte, ein unverhohlen ewig gestriges Opus Dei-Mitglied mit ganz offen vor sich her getragener Konservativität in Bezug auf alle Fragen der Digitalisierung, Ehe und Familie sowie Bildung, die alles über den
Haufen werfen würden, was in den vergangenen Monaten so hart erarbeitet wurde.

Bildung muss reformiert und modernisiert werden. Da ist ein Minister, der erkennbar in der idiologischen Vergangenheit verhaftet ist, völlig fehl am Platz. Das darf nicht zugelassen werden.

Wir
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