How to get URL link on X (Twitter) App
https://twitter.com/RA_MartinBecker/status/1754110952239149533beschließen braucht es eine Ermächtigungsgrundlage, weil solche Maßnahmen eben auch (notwendige) Grundrechtseingriffe darstellen. Man nennt das Gesetzesvorbehalt. Für Corona-Schutz-Maßnahmen ist diese Norm in § 28a IfSG zu erblicken. Voraussetzung für seine Anwendbarkeit
https://twitter.com/RA_MartinBecker/status/1734948122223112428Insgesamt sind fünf Themen immer wieder hochgekommen - überwiegend eher unsachlich vorgebracht, aber was soll's.