hier geistern einige Mythen zum Status von Botschaften und Konsulaten (hier war es ein iranisches Konsulat auf dem Gelände der Botschaft) herum. Mal wieder Zeit für einen Thread.
1.) Botschaften sind zivile Objekte. Keine Angriffsziele. Außer, wenn sie militärisch genutzt werden
Und selbst dann ist ein Angriff auf Botschaften nicht unbedingt erlaubt. Sie verlieren bei Missbrauch ihren absoluten Schutz, nicht aber jeglichen Schutz. Es kommt darauf an, ob sie rein-militärisch oder AUCH militärisch genutzt werden. In ersterem Fall KEIN Schutz, sonst schon
Dann greift die Verhältnismäßigkeit: Rechtfertigt der militärische Nutzen den zivilen Schaden.
Aaaaaber: Bei Israels Angriff kommt dazu, dass das Konsulat/Botschaftsgelände in einem Drittland war: Syrien ist vom Gewaltverbot geschützt, solange es Israel nicht angreift
Oder wenn Syrien den Status als Co-Kriegspartei auf Seiten des Iran hat.
Anders gesagt: Angriff nur gerechtfertigt, wenn ein Angriff des Iran via Syrien auf Israel unmittelbar bevorstand und die Zerstörung des iranischen Konsulats das gelindeste Mittel war, diesen abzuwehren.
Ansonsten wurden sowohl die Rechte des Irans als auch Syriens verletzt.
Der Iran beruft sich daher auf das Selbstverteidigungsrecht. Das kann (!) bei Botschaften greifen (siehe Yoram Dinstein dazu), muss aber nicht. Botschaften ≠ Staatsgebiet des Landes der Botschaft (Mythos)
Nur: Auch die Selbstverteidigung des Iran ist an Bedingungen geknüpft: Mindest-Schwere des Angriffs UND dass die Verteidigung einen laufenden Angriff verhindert oder weitere unterbindet. Bloße „Bestrafung“ Israels ist vom Recht auf Selbstverteidigung nicht gedeckt.
Summa summarum: Sowohl der Iran als auch Israel haben das Völkerrecht verletzt. Der genaue Status als Konsulat spielt für sich genommen keine entscheidende Rolle, weil es sich ja nicht in Israel selbst befunden hat – dann Schutz gemäß WDK 1961 –, sondern einem Drittstaat (Syrien)
Anders wäre die Lage dann, wenn der Iran, Israel und (!) Syrien sich zum Zeitpunkt der Zerstörung des Konsulats faktisch und de iure in einem bewaffneten Konflikt befunden hätten. Das war nicht der Fall. Spannungen sind kein Konflikt. Der Konflikt begann erst nach dem Angriff.
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“two Russian soldiers broke into a house and took turns repeatedly raping a 42-year-old three-month pregnant woman and the 17-year- old girlfriend of her son.“
I have read the most recent UN report on Russian war crimes. Horrific. Some quotes below.
“a Russian armed forces officer came to a house, searched it, grabbed a 15-year-old girl … drove her to an abandoned shop, forced her to undress and drink alcohol, punched her in the face, and raped her.”
“We will make sure to show you what happens to the nazis and Ukrainian armed forces’ fans like you.” They beat her and administered electric shocks. Then two of the soldiers raped her in turns. According to the victim, this lasted for hours.”
ist die Invasion in Bergkarabach ein "völkerrechtswidriger Angriffskrieg"?
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Leider. Und es ist angesichts des zu erwartenden Leids für die armenische Bevölkerung eine fast schon groteske Frage. Geklärt werden sollte sie dennoch. Thread
fangen wir mit den Basics an: Angriffskriege sind in unzähligen Verträgen, dem Völkergewohnheitsrecht und sonstigen Dokumenten verboten. Allen voran der UN-Charter (Artikel 2 Abs 4). Das ist DIE zentrale Norm des Völkerrechts, die wegen Russland gerade ins Wanken gerät.
Man spricht hier vom Gewaltverbot: Diese Formulierung hat man statt eines Verbots von "Krieg" gewählt, damit Staaten nicht missbräuchlich argumentieren können, sie würden keinen Krieg, sondern nur eine "spezielle militärische Operation" führen oder ähnlichen rhetorischen Schmafu.
Schweizer Neutralitätsdebatte. Habe mir das angesehen.
1.) Sehr niveauvoll. Habe vor Kurzem geschrieben, dass Talkshows meistens nicht dem Erkenntnisgewinnung dienen. Bei dieser habe ich viel gelernt. Chapeau.
2.) Kernfrage: Wieder-Export von bereits exportierten Waffen
Das ist bei uns nicht Thema. So wie private österreichische Waffenexporte allgemein kaum Thema sind. Andreas Wetz hat einen interessanten Beitrag zu österreichischen Waffen in Russland und der Ukraine geschrieben, der mehr Beachtung verdient
3.) Kein einziges Mal wird Österreichs Neutralität erwähnt. Das ist in Österreich anders, wir beziehen uns stets auf die Neutralität der Schweiz.
4.) Selbst in der Schweiz wird das niedrige Budget fürs Militär kritisiert. Was ist dann erst mit uns?!
Ich halte die Vorstellung vom rationalen Russland, dem man nur ein gutes Angebot machen müsse, für arrogant, naiv und gefährlich. Da ist viel Wunschdenken und westliche Projektion dabei. Kein Wunder, dass Varwick, Wagenknecht, Schwarzer et al diese Forderung nie präzisieren.
Warum ist das Gerede von Verhandlungen arrogant? Weil man davon ausgeht, dass Putins Russland „wie wir“ denkt. Beziehungsweise man sich anmaßt, genau zu wissen, was er/es will. Wenn dem so wäre, hätte man diesen Krieg kommen sehen und sich entsprechend vorbereitet oder?