Ralph Janík Profile picture
University Lecturer | International Law & International Relations | Das Politische ist privat
Sep 10 16 tweets 5 min read
ok, nachdem ich kurz gefragt wurde und mein bescheidenes Wissen open source sein sollte: Ein paar Worte zu den deutschen Asyl-/Grenzplänen.
1) Europarechtlich gehen derartige Pauschal-Zurückweisungen nicht. Das wissen unsere deutschen Freunde auch, haben ja gute Juristen. Die Dublin III-Verordnung ist da recht klar: Das Land, in dem ein Asylantrag gestellt wird, muss zumindest prüfen, welches für das dazugehörige Verfahren zuständig ist. Es sind also zwei Schritte: Ermittlung der Zuständigkeit und dann das Verfahren selbst. Image
Apr 15 8 tweets 2 min read
hier geistern einige Mythen zum Status von Botschaften und Konsulaten (hier war es ein iranisches Konsulat auf dem Gelände der Botschaft) herum. Mal wieder Zeit für einen Thread.
1.) Botschaften sind zivile Objekte. Keine Angriffsziele. Außer, wenn sie militärisch genutzt werden Und selbst dann ist ein Angriff auf Botschaften nicht unbedingt erlaubt. Sie verlieren bei Missbrauch ihren absoluten Schutz, nicht aber jeglichen Schutz. Es kommt darauf an, ob sie rein-militärisch oder AUCH militärisch genutzt werden. In ersterem Fall KEIN Schutz, sonst schon
Mar 16 6 tweets 3 min read
“two Russian soldiers broke into a house and took turns repeatedly raping a 42-year-old three-month pregnant woman and the 17-year- old girlfriend of her son.“

I have read the most recent UN report on Russian war crimes. Horrific. Some quotes below. Image “a Russian armed forces officer came to a house, searched it, grabbed a 15-year-old girl … drove her to an abandoned shop, forced her to undress and drink alcohol, punched her in the face, and raped her.” Image
Sep 21, 2023 16 tweets 4 min read
ist die Invasion in Bergkarabach ein "völkerrechtswidriger Angriffskrieg"?
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Leider. Und es ist angesichts des zu erwartenden Leids für die armenische Bevölkerung eine fast schon groteske Frage. Geklärt werden sollte sie dennoch. Thread fangen wir mit den Basics an: Angriffskriege sind in unzähligen Verträgen, dem Völkergewohnheitsrecht und sonstigen Dokumenten verboten. Allen voran der UN-Charter (Artikel 2 Abs 4). Das ist DIE zentrale Norm des Völkerrechts, die wegen Russland gerade ins Wanken gerät.
Mar 3, 2023 6 tweets 2 min read
Schweizer Neutralitätsdebatte. Habe mir das angesehen.
1.) Sehr niveauvoll. Habe vor Kurzem geschrieben, dass Talkshows meistens nicht dem Erkenntnisgewinnung dienen. Bei dieser habe ich viel gelernt. Chapeau.
2.) Kernfrage: Wieder-Export von bereits exportierten Waffen Das ist bei uns nicht Thema. So wie private österreichische Waffenexporte allgemein kaum Thema sind. Andreas Wetz hat einen interessanten Beitrag zu österreichischen Waffen in Russland und der Ukraine geschrieben, der mehr Beachtung verdient

mobil.news.at/a/waffen-oeste…
Mar 1, 2023 4 tweets 2 min read
Russland will nicht verhandeln (und sagt das auch offen). Auch wenn wir es uns noch so sehr wünschen. Ich halte die Vorstellung vom rationalen Russland, dem man nur ein gutes Angebot machen müsse, für arrogant, naiv und gefährlich. Da ist viel Wunschdenken und westliche Projektion dabei. Kein Wunder, dass Varwick, Wagenknecht, Schwarzer et al diese Forderung nie präzisieren.