Sortieren wir mal im Thread.
Der Assistent von MdEU AfD Maximilian #Krah wurde festgenommen. Betrachten wir, was das Krah und die AfD bedeuten kann und wie es weitergeht.
Der Vorwurf lautet offenbar auf § 99 Abs. 2 StGB in der Verbrechensvariante mit Strafandrohung von mind. 1 Jahr bis 10 Jahre. Die Ermittler nehmen also Krahs Mitarbeiter Zugriff genommen hatte auf Erkenntnisse aus amtlichen Stellungen.
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Das erscheint plausibel, da er als Assistent von Krah Zugriff auf amtliche und vertrauliche Erkenntnisse hatte. Für Mitglieder des EU-Parlaments gelten Regeln zur Vertraulichkeit, die sich auf die Mitarbeiter erstrecken. Kontrollen und Durchsetzungen sind jedoch lasch.
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Agententätigkeit wird nur selten verfolgt und noch seltener angeklagt. Es scheitert meist am Diplomatenstatus, der aber hier nicht gegeben ist. Krah jedoch hat zunächst Immunität.
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Kann sich Krah nach § 99 StGB strafbar gemacht haben? Denkbar sowohl als Täter als auch als Gehilfe. Der objektive Tatbestand ist vom Wortlaut sehr weit ("geheimdienstliche Tätigkeit ... ausübt"), wird praktisch per Gesamtwürdigung eingeschränkt.
Q: BeckOK StGB/Ellbogen StGB § 99 Rn. 9
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Maßgeblich wird sein, ob Krah Kenntnis davon hatte oder es wenigstens in Kauf genommen hatte, dass sein Mitarbeiter für China tätig war. Die objektive Förderung der Tat liegt unproblematisch im Verschaffen der Zugänge vor. Für den objektiven Tatbestand steht im Raum, dass Krah (wissentlich oder nicht) dem chinesischen Geheimdienst geholfen hat.
Dass sich Krah dazu nicht äußert, im Anbetracht einer Verbrechesstrafbarkeit, ist klar.
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Gefangenendilemma
Für Krahs Mitarbeiter, der vermutlich lange Zeit in U-Haft verbringt, beginnt nun das rätseln, was die günstigste Strategie sein dürfte. Eine vollständige Einlassung könnte erhebliche Vorteile bringen, jedoch Krah belasten. Ein Schweigen unter Inkaufnahme einer hohen Strafe erfordert viel Loyalität oder Erwartung an andere Vorteile.
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Wie wird sich die Partei verhalten? Die Geldzahlungen waren im Verhältnis zu diesem Verdacht Kleinkram. Willy Brand war wegen eines aufgedeckten Spions zurückgetreten. Das war unvermeidbar. Auch abesehen von Anstand ist das Risiko, dass der Spion Material gegen den Amtsträger verwendet, nicht eingrenzbar. 7/ ndr.de/geschichte/koe…
Krahs inhaltliche Nähe zu China weit über die AfD Programmatik und vor allem über nationale deutsche Interesse hinaus, war längst augenfällig. Russlandfreundlichkeit war ja in AfD Kreisen noch anschlussfähig, aber von Chinas Interessen profitieren AfD-Wähler ja nun wirklich sehr selten ohne direkte Zahlungen. Krah kann seiner Partei nicht mehr nutzen.
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#Vorermittlungen gegen #Krah, um herauszufinden, ob ein Anfangsverdacht vorliegt? So heißt es offiziell. Hat die GenStA Dresden tatsächlich noch keinen Anfangsverdacht oder stapelt sie tief? Sie muss zunächst die Aufhebung der Immunität durch das Europaparlament beantragen und abwarten. europarl.europa.eu/doceo/document…
Die AfD hat heute beschlossen, dass #Krah Spitzenkandidat bleibt. Damit hat sie sich dafür entschieden, dass wir alle paar Tage mit Nachrichten über Ermittlungen konfrontiert werden. Z.B.
- Antrag Aufhebung Immunität
- Empfehlung und Beschluss darüber mit Begründung
- Aufnahme von Ermittlungen
- Erweiterung von Ermittlungen
- Ermittlungsergebnisse aus Spionageverfahren
- Weitere Durchsuchungen in Büros
- Weitere Festnahmen
- Anklageerhebung
Gegner der AfD könnten sich freuen. Der Vorstand hat nicht nötige Macht, sich von der Hypothek zu befreien.
Die Listen können nicht geändert werden, aber natürlich könnte Krah sein Mandat zurückgeben und von Parteiämtern zurücktreten. Dazu ist er nicht bereit und der Parteivorstand nicht in der Lage ihn zu zwingen. Das sagt auch etwas aus über Machtverhältnisse - relevant für ein etwaiges #Verbotsverfahren.
Rückgabe der Zulassung ist die Notbremse, um Sanktionen der Kammer zu vermeiden. Wer den Eid auf die Verfassung leistet, kann nicht für eine Entkernung der Menschenwürde einstehen.
...und so schreibt der Ex-Kollege Krah auf Seite 99 die neue Menschenwürde.
Zuvor hatte er das Elend der liberalen Menschenwürde dargelegt, die sogar zu Ansprüchen auf gerichtliche Verfahren für Ausländer, Gesundheitsfürsorge in der Pandemie und Klimaschutz führen würde. Das alles soll ersetzt werden durch ein hohles Nichts.
Konnte inzwischen die Gründe im Beschluss #Nordmann ./. #Correctiv studieren und bemühe mich vergeblich die ursprünglichen Motive dieses gescheiterten Rechtsstreites zu ergründen, da er sowohl juristisch als auch in Hinblick auf Litigaten-PR wenig ergiebig war. 1. Anonymität: Kaum jemand hatte Dr. Nordmann gekannt und mit #Remigration in Verbindung gebracht. Das hat sich gestern geändert.
2. Enthüllung neuer Fakten vor Gericht
a) Spende eingeräumt
Im Artikel bleibt offen, ob er wirklich gespendet hat, da er es bestreitet. Vor Gericht trägt er aber selbst vor, dass er einen "mittleren vierstelligen Tausendeuro-Betrag" an Mörig bezahlt habe. Das war vorher nicht klar.
Warum lässt er seine Anwälte etwas vortragen, was das Gericht gegen ihn verwendet? Er wollte klarmachen, dass das Geld nicht für Sellner war, sondern für Vosgerau.
b) Offenbarung Zweckvorhalt
Im Beschluss wird bekannt, dass #Correctiv Herrn Nordmann bei der Anfrage vorgehalten hatte, dass die 5.000 € u.a. für die "Delegitimierung der Wahlen" gedacht war - ein offener Angriff gegen die Demokratie. Statt den Zweck seiner Investition zu erklären, bestreitet er diese Spende, nur um vor Gericht dann doch die Zahlung zuzugeben - genau für eine Wahlanfechtung. Spätestens jetzt entsteht ein Eindruck von Unehrlichkeit.
c) Unprofessionalität
Aus dem Beschluss wird sichtbar, dass Nordmann die rechtliche Bedeutung der Presseanfrage verkannte und es vorzog, auf die sachliche Anfrage mit beleidigter Empörung zu reagieren, die aber fürs Gericht keiner Auslegung zugänglich war.
LG Hamburg hat entschieden: 1. Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: "Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit".
Wie @fewizi schon mitteilte, waren die eidesstattlichen Versicherungen völlig belanglos. Es gab auch keinen Gesamteindruck, der irgendwie einfließen konnte.
#Correctiv hat Vosgerau völlig korrekt wiedergegeben, soweit es um die Ausbürgerung oder Ausweisung von Staatsbürgern ging. Daran wollte sich #Vosgerau ja nicht erinnern können, was Correctiv genau so beschrieben hatte.
Gescheitert ist er auch hinsichtlich der jungen türkischen WählerInnen, wo #Vosgerau sich verkürzt widergegeben sieht. #Correctiv habe die Position von #Vosgerau zutreffend zusammengefasst und dabei nicht den Eindruck eines wörtlichen Zitats erzeugt.
Anscheinend wollte jemand per gerichtlicher Verfügung die #correctiv Recherche aus der Welt schaffen und hat dazu eidesstattliche Versicherungen vor Gericht vorgelegt. Das scheint aber bisher nicht zu funktionieren, denn der Artikel bleibt online und die Erklärungen werden jetzt auf Social Media recycelt, um aus einer Nicht-Reaktion ein Zurückrudern zu konstruieren. Mal sehen, was das angerufene Gericht daraus macht.
@antennedowideit verweist darauf, dass keiner der Teilnehmer bisher trotz Vorhalt der Darstellung substantiiert widersprochen hat. Ob das in den sieben Erklärungen anders ist? Wer widerlegen will, dass etwas bestimmtes gesagt wurde, muss sehr detailliert darlegen, was stattdessen gesagt wurde. Wie genau also sollen die migrantischen Straßenbilder "bereinigt" werden? Steht das in den Versicherungen oder beschreiben nur sieben Teilnehmer, dass sie nichts gehört haben oder sich nicht erinnern - das steht schon im Artikel. Beides Gründe, die Versicherungen nicht öffentlich zu machen.
In der NZZ heißt es, dass #Correctiv nur vorgeworfen wird, "unvollständig" dargestellt zu haben, nicht aber, dass falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden. Für eine einstweilige Verfügung wäre das reichlich dünn. nzz.ch/feuilleton/cor…
Was lernen wir aus der Entscheidung des VG Köln zur #JungenAlternative? Die Verletzung der Menschenwürde, die ohne Zweifel zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört, wird (wieder) mit dem ethnischen Volksbegriff begründet. Dabei ist für die AfD gar nicht streitig, 1/4
dass AfD und JA den Begriff des Volkes nicht an der Staatsangehörigkeit, sondern der Abstammung festmachen. MdEP Zimniok stört sich nur an dem Umstand, dass der abstammungsgeleitete Rassismus mit der Menschenwürde kollidiert und 2/4
AfD Spitzenkandidat Krah in "Politik von Rechts" ruft zum auszufechtenden Kampf auf, damit Deutschland ethnisch Deutsch bleiben müsse. 3/4