NEUER SKANDAL: Universtität Koblenz 12.12.2024 berichtet: BioNTech kannte, dass Impfung 25fach höhere gesundheitliche Schäden im Verhältnis zum SarsCoV2-Virus verursachte
Dr. Robert Rockenfeller vom mathematischen Institut der Universtität Koblenz stellte seine Zahlen am 12.12.2024 vor.
Leider habe ich den Link von seinem Vortrag erst jetzt zugeleitet bekommen. Das Institut arbeitete sehr akribisch.
Das Institut wertet u.a. auch die Rohdaten der Studien der jeweiligen Hersteller aus.
Dr. Rockenfeller erklärte, dass die Hersteller jeweils diese Daten geliefert hätten, so dass tatsächlich eine Auswertung der Daten, also ein Gegenüberstellen von schweren Erkrankungen durch das Virus und schweren Erkrankungen nach der Impfung möglich gewesen sei.
Das haben sie für alle Hersteller ausgewertet. Dabei stellt der Wert 1 den Wert dar, wenn das Verhältnis von gesundheitlichen Schäden mit oder ohne Impfung gleich ist. Eine funktionierende Impfung sollte also einen Wert kleiner als 1 erreichen - soweit zur theoretischen Grundlage.
Moderna hat danach keinen Nutzen gebracht, da die gesundheitlichen Schäden mit oder Impfung ansatzweise gleich blieben. Bei Johnson & Johnson nahmen sie sogar leicht ab, wie es sein sollte. Bei Sputnik gab es mehr Placebo - Schäden als bei der Impfung selbst, weshalb Dr. Rockenfeller schärzte und fragte, was da wohl drin gewesen sei. Einen Negativwert sollte es eigentlich nicht geben können.
Der Vortrag endete jedoch mit dem HAMMER, dass nach der BioNTech Studie mit den deutlich über 40.000 Probanden nach der Impfung 25fach höhere schwere gesundheitliche Schäden in der geimpften Gruppe zu verzeichnen war als durch die Infektion mit dem Virus.
Wer solche Daten als Hersteller eines Vakzines präsentiert, der weiß ab Auswertung der Daten, dass sein Stoff nur Schaden aber keinen Nutzen bringen wird.
Aufgrund der positiven Kenntnis von BioNTech und der Tatsache, dass der Stoff mit der Kenntnis dennoch in den Markt gebracht wurde, muss davon ausgegangen werden, dass BioNTech mindestens alle gesundheitlichen Schäden aller Geimpften billigend in Kauf nahm. Der Jurist nennt das bedingten Vorsatz.
Die Prüfung für die bedingte Zulassung von Comirnaty oblag dem PEI. Es ist eine Schande, dass dort die Daten ganz offenkundig ausgewertet sein mussten und trotz einer extremen belegten Schadensträchtigkeit das PEI dennoch diesen Stoff zur bedingten Zulassung freigab und dann auch noch den Hersteller entgegen der eigenen vorliegenen Faktenbasis deklarieren ließ, dass der Stoff "sicher" sei. Es hieß immer Comirnaty sei "wirksam und sicher". BioNTech und das PEI wussten, dass es gelogen war.
Ich möchte gerne wissen, wer für die Medizinstatistik und die Prüfung bei der bedingten Zulassung beim PEI im Rahmen der Prüfung verantwortlich war und ob dort bereits (vergleichbar wie beim RKI) auch Alarm geschlagen wurde und dann aber aus politischen Gründen (wie beim RKI) dennoch in Kenntnis der Schadensträchtigkeit durchgewunken wurde. Wir benötigen dringend die "PEI-Files".
Es ist eine Schande für eine deutsche mit der Prüfung beauftragte Zulassungsbehörde, soetwas durchzuwinken und es wird nunmehr auch für jeden verständlich, warum das PEI so eine starke Triebfeder besitzt zu verschleiern und zu verdunkeln, wenn es um die Pharmakovigilanz geht, also die Arzneimittelaufsicht. Wenn sie schon vorher die Schadensträchtigkeit kannten, darf das dann nicht auch noch durch die Erfassung der Schäden dokumentiert werden.
Der Vorgang ist definitiv etwas für die Staatsanwaltschaft Darmstadt in Bezug auf das PEI. Hier ist von Amts wegen zu ermitteln, da Millionen weltweit in Kenntnis dieser Behörde zu Schaden kamen. Ganz Europa blickt nun darauf, was die Staatsanwaltschaft Darmstadt macht.
Der Vorgang ist aber etwas für die Staatsanwaltschaft Mainz, da auch BioNTech von der Schadensträchtigkeit wusste und das Produkt in dieser Kenntnis in den Markt brachte. Auch da mag jeder einmal nachsehen, was die Staatsanwaltschaft Mainz so veranstaltet.
Das erklärt übrigens auch, warum BioNTech als einziger Hersteller auch eine Haftungsfreistellungsvereinbarung von der Bundesrepublik Deutschland für Vorsatz haben wollte. Nur in deren APA - Vertrag ist auch die Freistellung für Vorsatz zu finden.
Alle anderen Hersteller haben diese Freistellung für Vorsatz nicht begehrt. Nach den Zahlen von Dr. Rockenfeller hatten es auch die anderen Hersteller nicht nötig, da sie entweder gleich viel Schaden anrichteten wie das Virus oder tatsächlich besser waren.
Jetzt ist aber überdeutlich dass sowohl die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das prüfenden PEI und der Hersteller BioNTech die Schadensträchtigkeit beide kannten und mutmaßlich aus purer Gewinnsucht ein untaugliches und schadensstiftendes Produkt in voller Kenntnis in den Markt brachten.
Das muss auch Frau Merkel und Herr Scholz gewusst haben, da es dann auch unerlässlich war, die Distribution über die Bundeswehr und General Breuer so zu gestalten, dass die schadensträchtigen Chargen nicht alle in einem Impfzentrum landen, sondern breit über das Bundesgebiet gestreut werden. Die Logistik und Distribution war bekanntlich Chefsache im Bundeskanzleramt.
Da nun auch bekanntermaßen nur 15% der Chargen schadensträchtig waren geht der Betrug noch viel weiter. Keinesfalls kann und darf bei der 25fachen Schadensträchtigkeit im Verhältnis zum Virus auf die Bevölkerung ausgerollt werden. Es steht zu vermuten, dass 85 Prozent der ausgelieferten Fläschchen nur mit Placebolösungen versehen waren, weil ansonsten der gesundheitliche Schaden in der Bevölkerung noch viel höher ausgefallen wäre.
Da wir in der Kanzlei eine eigene Datenbank zu den gemeldeten gesundheitlichen Schäden aufgebaut haben, können wir bestätigen, dass alle schadensträchtigen Chargen nicht an einem Ort, sondern flächig auf das gesamte Bundesgebiet verteilt wurden, da zur gleichen Schadensnummer von verschiedensten Orten in Deutschland die Schadensmeldungen flächig verteilt bei uns in der Kanzlei eingingen. So war auch sichergestellt, das es nie zu einem Skandal mit einer Charge an einem Impfort kommen konnte, da immer nur vereinzelt gesundheitliche Schäden auftraten, die man dann, weil es andere ja alle scheinbar gut vertragen hatten, erst einmal nicht der Impfung zuordnen konnten. Eine solch schwierige Distribution macht man nur, wenn man von der Schadensträchtigkeit weiß.
Das Gleiche folgt dann nochmals in den Gerichtsprozessen. Auch hier schlagen dann die Chargen EX8679, FE6975, EW8904, EX3510, ER9480, EX8680, EM0477, EJ6789 nie an einem Gerichtsort eklatant gehäuft auf, so dass sich auch kein Richter davon ein einheitliches Bild machen kann. Dann kommt noch ordentlich Störfeuer von BioNTech, dass das alles nicht stimmen würde und schon vergleichen Richter nicht mehr ihre Akten. Auch wurde es deshalb in manchen Landgerichten wie Aachen absichtlich so organisiert, dass nie die gleiche Kammer die Impfschadensfälle bearbeitet. So kann man auch dort sicherstellen und vermeiden, dass klare Muster bei den sachbearbeitenden Richtern erkennbar werden.
Nur wer von Anfang an die Logistik und Distribution in den eignen Händen hielt konnte auch den Schadenseinschlag und deren Folgen sorgfältig planen.
Es dürfte sich um das größte Verbrechen handeln, dass Deutschland in der Nachkriegsgeschichte erlebt hat. Wenn aber mutmaßliche Straftäter aus anderen Deliktsbereichen die Regierungsbänke füllen, dann ist es auch nicht verwunderlich, dass diese keine Skrupel in der Umsetzung und Fortsetzung hatten, da ihnen einfach jedwedes Unrechtsbewußtsein fehlt.
Deshalb sind alle, die einst in Regierungsverantwortung waren strikt gegen jedwede Art der Aufklärung, gegen die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen. Daher dürfte auch der Wind wehen für das Interesse Krieg zu führen, da dann keiner mehr nach den Verbrechen in Bezug auf die Impfung fragen würde, da die Bevölkerung dann andere Sorgen und Ängste hat. Die Straftaten gehören alle lückenlos sofort aufgeklärt.
Daher dürfte auch der Wind wehen maximalen Druck auf die Justiz auszuüben auch dort mitzuhelfen, alles unter den Teppich zu kehren.
Wir werden sehen, ob tatsächlich dieses Jahr alle in der Strafjustiz immer noch so willfährig den Justizministern hörig bleiben und die Straftaten weiter mit decken oder ob nicht doch dem einen oder anderen Staatsanwalt einfach mal der Geduldsfaden reißt.
Wir werden auch sehen, wenn die ganzen Verfahren sich bei den Oberlandesgerichten bündeln, ob nicht doch die Senate auf einmal einen ganz anderen Überblick über die Verfahren erhalten als die vereinzelt an den Landgerichten geführten Verfahren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sammelt jedenfalls fleißig Verfahren bis in den Herbst 2025 hinein bis die ersten mündlichen Verhandlungen anstehen. Vielleicht war das gar keine so schlechte Idee, sich erst einmal einen Gesamteindruck verschaffen zu wollen, bevor man mit den Entscheidungen beginnt.
Übrigens erklärt Rockenfeller auch die Zahlen und Ausertungen von Prof. Dr. Kuhbander und von Prof. Dr. Reizner in der Nachfragerunde für Valide. Er meint aber, dass bei einem längeren Betrachtungszeitraum auch die Übersterblichkeit um die Demographie bereinigt hätte dann etwas geringer ausfallen müssen, in etwa zwischen dem 10fachen und 20fachen der gemeldeten Toten beim PEI. Damit seien mindestens 30.000 Tote bis zu 60.000 Tote durch die Impfung eine realistische Größenordnung. Weil Kuhbandner und Reizner eine zu starke Last auf die Bewertung von 2019 gelegt hätten, wären deren Zahlen etwas höher ausgefallen, wobei die Berechnungsmethodik und die präsentierten Ergebnisse nicht angreifbar seien.
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SENSATION: "PEI stellt am 28.11.2024 klammheimlich die Daten der Verdachtsmeldungen im Internet ein und bestätigt damit entgegen ihrer bisherigen Verlautbarung die chargenabhängigen Schäden"
Das PEI log die Presse und die Öffentlichkeit bisher an, dass entgegen aller umliegender Staaten, wie Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien, die alle eine chargenabhängige Schadensträchtigkeit attestierten, in Deutschland ein solche nicht erkennbar sei. Nun veröffentlichten das PEI am 28.11.2024 die Excelliste aller Verdachtsmeldungen, die offenbart, dass das PEI gegenteilige Kenntnis besaß und sehr wohl von einer chargenabhängigen Schadensträchtigkeit Kenntnis besaß und das PEI den Umstand verschwieg. Da sie mit den den nicht gesetzlich geforderten APP - Daten das Gegenteil behaupteten, wird es zur Lüge.
Für uns ist aber der interessanteste Teil, dass alle von uns veröffentlichten 149 schadensträchtigen Chargen auch vom PEI als solche geführt wurden. Das PEI listet insgesamt 235 Chargen für Comirnaty auf, für die es Schadensmeldungen gegeben habe. Allerdings sind es nur 145 schadenträchtige Chargen, bei denen mehr als 40 Verdachtsmeldungen eingegangen sind.
Nehmen wir unsere Top 10 der schadensträchtigsten Chargen von Comirnaty und stellen diese den PEI Daten gegenüber. Wir wählen dabei die Reihenfolge der Top10 des PEI.
EX8679 (1. Impfung Platz 1)
FD7958 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 2)
FC3095 (1. Impfung Platz 8 und 2. Impfung Platz4)
EX3510 (1. Impfung Platz 7 und 2. Impfung Pl.23)
FE6975 (1. Imfpung Platz 2 und 2. Impfung Pl. 1)
EW8904 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 39)
ER9480 (1. Impfung Platz28 und. 2. Impfung Pl. 33)
ET3045 (1. Impfung Platz 9 und 2. Impfung Pl. 49)
FD9234 (1. Impfung Platz 6 und 2. Impfung Platz3)
EX3599 (1. Impfung Platz3 und 2. Impfunt Platz42)
Damit veröffentlichte die Kanzlei Rogert & Ulbrich bis auf die Charge ER9480 korrekt die Top10 der schadensträchtigsten Chargen und das PEI wußte die ganze Zeit, dass es korrekt war und unterstützte die Kanzlei in ihrem Aufklärungsbemühen nicht, obgleich es die Aufgabe des PEI war, die Arzneimittelaufsicht zu führen und die Bevölkerung zeitnah zu informieren.
Das PEI veröffentlichte nunmehr ihre eigenen Daten nach fast 4 Jahren unter:
Dabei fällt auf, dass das PEI zu allen von der Kanzlei Rogert & Ulbrich veröffentlichten Chargen schwieg, obgleich dem PEI die gleichen Erkenntnisse bereits viel länger vorlagen, als der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Eine Pharmakovigilanzbehörde, die bei erkannten Risiken schweigt, ist ein substantieller Risikofaktor für die gesamte Bevölkerung.
- Nicht durchgeführte Rückrufe,
- nicht durchgeführte Kontrollen beim Hersteller,
- nicht durchgeführte Auswertung der kassenärztlichen Daten nach § 13 Abs. 5 Nr. 9 u. 10 IfSG u.a.
sind nur Teil des kompletten Versagen der Arzneimittelaufsicht.
Die gesamten Vorgänge gehören durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht, da jeder Akt des Unterlassen Menschen verletzte und Menschen deshalb zu Tode kamen. Das PEI kannte die Todeschargen und unternahm nichts. Sie erklärten (nach Pressemitteilung) keinen Rückruf veranlasst zu haben in Kenntnis hunderter Todesmeldungen zu EM0477. Das PEI sah bei EX8679 über 10.579 Verdachdsmeldungen zu Toten und Schwerverletzten eingehen und unternahm nichts.
Halten wir also im Ergebnis fest: Von den Top 100 schadensträchtigen Chargen, die das PEI erfasste hatte die Kanzlei schon vor mehr als einem Jahr berichtet. Die ganze Zeit über stritt das PEI vehement in der Öffentlichkeit ab, dass es gravierende Unterschiede bei den Chargen gäbe und nur wenige Chargen, nämlich um die 15 Prozent zu 100 Prozent alle gesundheitlichen Schäden verursachten sah das PEI offenkundig als Verschwörungstheorie von Dänemark, den Niederlanden, von Spanien und Tschechien an?
Wir haben nun viele Fragen an das PEI?
1. Warum belog das PEI die Öffentlichkeit über die krassen Unterschiede in der Schadensträchtigkeit der Chargen?
2. Woran lag die extreme Schadensträchtigkeit der Top 10 der Chargen? Warum wurde das nicht untersucht?
3. Wer führte die Chargenprüfung konkret durch und warum fielen die Mängel dieser Chargen nicht in der Chargenprüfung des PEI auf? Können die Chargenprüfprotokolle aller schadensträchtigen Chargen vorgelegt werden?
4. Wer prüfte die Chargen auf Plasmide?
5. Wer prüfte die Chargen auf Endotoxine?
6. Wer prüfte die Chargen auf SV40 Enhancer/Promotor und SV40 ori (wie dies Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer mit den Chargen FD6975, FD7958, EX8679 und HD9869 tat - ich berichtete gestern in meinem Post)
7. Warum wurde kein Monitoring der Chargen zu den Verdachtsmeldungen in Echtzeit durchgeführt, wie dies § 13 Abs. 5 Nr. 9 und 10 IfSG vom PEI fordert?
8. Warum wurde die Bevölkerung nicht vor schadensträchtigen Chargen gewarnt und warum wurden dann nicht diese Chargen vom PEI zurückgezogen?
9. Wenn über 10.000 Schadensmeldungen zu EX8679 vorliegen, also jeder Zehnte, der die Spritze bekam eine Schadensmeldung abgab, warum läuteten dann nicht die Alarmglocken beim PEI?
10. Wie Sprach das Paul Ehrlich Institut den Hersteller BioNTech Manufacturing GmbH auf diese desaströsen Ergebnisse an? Gab es eine Lagebesprechung? Wurde sofort die Produktionsstätte kontrolliert? Wurden die Laborergebnisse geprüft? Wurden Stichproben von den Vials au der Produktion zur Kontrolle gezogen und geprüft?
11. Warum griff die Fachaufsicht des BMG nicht ein?
12. Wurde die Fachaufsicht des BMG überhaupt über die Mißstände informiert? Schlug keiner Alarm?
13. Wurde die EU - Kommission über die Feststellung in der laufenden bedingten Zulassung über die sicherheitsrelevanten Aspekte und Ausreißerchargen informiert?
14. Warum wurde das das Gentechnikprodukt, das als "Impfung" vermarktet wurde nicht in der Produktion und im Vertrieb gestoppt, bis die Mängel gefunden und beseitigt wurden?
15. Warum deklariert das PEI ohne eigene Sequenzierungen, dass keine DNA (Plasmide, DNA von EColibakterien) und kein SV40 in den Impfungen enthalten sei, wenn sie es nie selbst testeten und nun externe Labore eklatante Grenzüberschreitungen feststellen?
16. Warum deklarierte das PEI, dass BioNTech die Toxizität des Spike Proteins (S) mit huACE2 Mäusen getestet habe, während BioNTech nur BALB/C Mäuse eingesetzt hatte? Wolle das PEI keine Daten zu Toxizität des Spikeproteins vor der bedingten Zulassung haben?
17. Warum deklarierte das PEI nicht gegenüber der Öffentlichkeit, den Ärzten und dem verimpfenden Personal, dass Comirnaty in OEB5 klassifiziert wurde, also hoch toxisch ab 1 Mikrogramm?
Die späte Veröffentlichung sehen wir als trojanisches Pferd, dass später wie einst bei der Adhoc Meldung von VW im September 2015 konstatiert wird, dass dann aber spätestens ab November 2024 jeder hätte von seinen schadensträchtigen Chargen wissen müssen also auch von der Möglichkeit, dass seine gesundheitlichen Schäden diesen Chargen zuzuordnen seien.
Mit der Kenntnis hätte ja dann auch noch bis Ende des Jahres rechtzeitig Klage eingereicht werden können.
Nur erfolgte die Einstellung der Excel -Tabellen klamm heimlich ohne jedweden Presserummel und ohne jede Erläuterung dazu. Natürlich müssen auch erst die Daten stets ausgewertet werden und sind für keinen Laien so lesbar. Das gilt für alle anderen Impfhersteller auch, für die ebenfalls die Daten veröffentlicht wurden. Dazu stelle ich die Listen gleich in den Anhang dieses Posts.
Was Herr Cichutek angeht würde ich gerne Handschellen klicken hören. Er hat den Stoff zugelassen und in der Arzneimittelaufsicht versagt. Das eingeblendete Bild zeigt ihn, wie er die Bevölkerung belügt, weil er keine Indikation hatte, dass der Impfstoff nicht wirkt. Er unterließ aber zu erklären, dass er auch keine Indikation hat, dass die jetzigen Impfstoffe wirken. Was damit suggeriert werden sollte ist doch klar nämliche eine Wirksamkeit der Impfstoffe, die es nie gab. Es gab keinen Übertragungsschutz und keinen Infektionsschutz. Es gab auch keinen Langzeitschutz. All das wusste Cichutek.
Vom PEI veröffentlichte schadensträchtige Chargen zu Verdachtsmeldungen von Moderna. Vorne die Chargennummer und anschließend die Anzahl der Verdachtsmeldungen, die beim PEI eingingen. Hier ist auch eine klare Chargenabhängigkeit zu erkennen.
SKANDAL: " Wurden die Chargen EM0477 und EJ6788 vom deutschen Markt als Todes - Chargen zurück gerufen ohne Deklaration gegenüber der Öffentlichkeit?"
Sehen wir uns die erste Charge EM0477 nach den Daten bei VEARS an:
234 Angehöriger und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EM0477 den Tod nach dieser Impfung
148 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EM0477
109 Menschen deklarierten lebensbedrohliche Erkrankungen nach Verabreichung von EM0477
513 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EM0477, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde
1.218 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitliche Schäden nach Verabreichung on EM0477
und jetzt kommt es 79 Impfzentren und Ärzte sowie Angehörige meldeten sofort den Tod nach Verabreichung von EM0477. Das ist krass.
Sehen wir uns die nächst Charge an EJ6788
152 Angehöriger und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EJ6788 den Tod nach dieser Impfung
38 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EJ6788
64 Menschen deklarierten lebensbedrohliche Erkrankungen nach Verabreichung von EJ6788
357 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EJ6788, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde
651 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitliche Schäden nach Verabreichung von EJ6788
und jetzt kommt es 30 Impfzentren, Ärzte und Angehörige meldeten sofort nach Verabreichung von EJ6788 den Tod dieser Menschen.
Wir glichen die beiden Chargen mit unserer Statistik ab. Die beiden vorstehenden Chargen übersteigen mindestens um das 5fach die Top 1 - Chargen in unserer eigenen Kanzlei Statistik, was Tote und Verletzte angeht. Für die erste Charge erklärten bisher aber nur 2 Mandanten, dass diese Charge schadenursächlich sei und für die 2 Charge EJ6788 nur 3 weitere Mandanten, dass diese Charge die Ursache für Impfschäden gesetzt habe. Die Statistik von VEARS und unsere Statistik divergiert gigantisch, weshalb es nur einen logischen Schluss gibt:
Die Charge EM0477 und die Charge EJ6788 wurden vom Markt durch Rückruf zurück genommen und zwar klammheimlich ohne irgendein Aufsehen zu erregen. Anders ist die Divergenz nicht erklärbar.
Anliegend in den Bildern sind die Top 5 aufgelistet. Jede dort angegebene Charge ist signifikant weniger schadensträchtig als EM0477 und EJ6788 aber es gibt 10 bis 20 mal soviel Schadensmeldungen auf dies Chargen. Das ist nur denkbar, wenn die beiden Chargen ganz schnell nach so vielen Toten vom Markt verschwand.
Welche StA geht diesen beiden Chargen einmal nach?
Herr @AlexWallasch hatte as PEI gefragt und eine Blitzerklärung erhalten, dass dem PEI keinerlei Kenntnis über die Unterschiede von Chargen vorliege. Das stimmt dann, wenn sie nach § 13 Abs. 5 IfSG nicht die Chargennummern zu den Verdachtsmeldungen auswerteten.
Verdachtsmeldungen seien alle irrelevant, diesen müsse die Pharmakovigilanzhehörde PEI nicht nachgehen. Knapp 400 Tote als Verdachtsmeldungen, die 10 Prozent aller deutschen Verdachtstoten in nur 2 Chargen ausmachten, hätten beim PEI, das selbst an die EMA und VEARS nach unsererm Kenntnisstand bis November 2021 die Daten lieferte, keine Veranlassung gesehen, im Rahmen der Arzneimittelaufsicht die Toten aufzuklären.
Die Rechtsanwältin, Frau Dr. Meyer - Hesselbarth, wollte die Auswertung des PEIs von den Chargen zu den Verdachtsmeldungen haben. Sie erklärten, dass zwar die Information als solche vorlägen, aber eine solche Auswertung nicht extra für das IFG - Verfahren anzufertigen sei, wenn die Auswertung nicht vorliege, womit sie erklärten, eine solche Auswertung nicht vorgenommen zu haben, weil sie ja ansonsten nach ihrer Diktion hätten eine solche vorlegen können. Das erklärt dann auch, wenn die Behörde gegen § 13 Abs. 5 Nr. 9 und 10 IfSG verstößt, dass ihr dann keinerlei Kenntnis vorliegt. Es war aber gesetzliche Pflicht des PEI.
In einer weiteren IFG - Anfrage von mir erklärte das PEI, dass sie die Anzahl der erworbenen und an die Ärzte und Impfzentren vertriebenen Chargen und Dosen nicht herausgeben würden, da es sich um ein Betriebsgeheimnis des Herstellers handele. Das betreffe auch die Zahl der Dosen pro Charge.
Es gibt dann zwei Schlussfolgerungen. Entweder sie haben in den IFG Anfragen gelogen und oder sie lügen jetzt, indem sie so tun, als hätten sie die Verdachtsmeldungen zu den Chargen ausgewertet.
Alle anderen Länder, Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien und nun auch die USA erklären, dass nur 12 bis 15 Prozent der Chargen alle gesundheitlichen Schäden verursachten. Dann lügen all diese Länder und deren Gesundheitsministerien nach Angabe des PEI auch? Ferner ist es dann wohl nicht Aufgabe des PEI gewesen, den knapp 400 Todesmeldungen bei der Chargen von Seiten des PEI nachzugehen, erst recht, wenn diese nur bis April 2021 verimpft worden seien?
Die Bevölkerung sollte sich ernsthaft die Frage stellen, ob der Name "Arzneimittelaufsicht" überhaupt noch zutrifft oder ob es nicht eher ein Pharmalobbyblock der Impfhersteller ist, denen die Gesundheit der Bevölkerung am Allerwertesten vorbeigeht.
Alle, die meine Posts seit Langem verfolgen, wissen, dass ich kein Freund der AfD bin, auch nicht im Thüringer Landtag.
Als Verfechter der rechtsstaatlichen Ordnung muss ich aber leider attestieren, dass CDU, SPD und BSW die Landtagsverwaltung und die Alterspräsidialverwaltung putschten, was zu meiner gesicherten Erkenntnis führt, dass CDU, SPD und BSW nicht zum Spektrum der demokratischen Parteien in Thüringen zu zählen sind.
Es ist die offen zu Schau getragene Missachtung der rechtsstaatlichen Ordnung und das offene Bekenntnis dazu, sich niemals an Recht und Gesetz halten zu wollen.
Allein das wäre Grund genug für Neuwahlen, da keiner der Wähler Parteien wählen wollte, die sich nicht als Demokraten erweisen. Auch der Putsch, die Mikrophone anzulassen ist ein Eklat, der ein Putsch der Landtagsverwaltung darstellt. Wäre das umgekehrt und der Alterspräsident wäre von der SPD und die AfD würde derart putschen ,wäre es die dominante Meldung aller Medien in den nächsten Wochen über das mangelhafte Demokratieverständnis der AfD. Leider zeigen die Herrschaften von CDU, SPD und BSW ein gebrochenes Verhältnis zu Rechtsordnung. Auch mich sieht man sonst nicht Reitschuster zitieren. Da, wo Reitschuster jedoch Recht hat, hat er in diesem Fall auch Recht.
Wenn sich Parteien in Bezug auf ein Ausgrenzungsvorhaben
Das Thema ist heute am Samstag, den 28.09.2024 nun Schnee von gestern. Nur die Wähler, vor allem der CDU werden das nicht vergessen. Wer so im Kleinen agiert, verhält sich auch so im Großen. Es ist und bleibt eine Schande.
Eine Frage - Wer glaubt, dass mehr als 50% der Briefwähler SPD in Brandenburg wählten und das später so bekannt wird, während in ganz Ostdeutschland die SPD keine 10 Prozent erhält?
Thema heute: "Tägliche Stilblüten aus Urteilen zu denen ich heute Berufungsbegründungen fertigen musste"
Machen Sie sich einfach mal ihr eigenes Bild!
LG Weiden, Urteil vom 15.04.2024, Az: 14 O 532/22
Das muss man sich mal geben. Es wird keine einzige Anlage gelesen und es wird nichts von Seiten des Impfgeschädigten zur Kenntnis genommen, dass die Daten zur Wirksamkeit aus dem The New England Journal of Medicine von der Beklagten stammen. Hier wird nun der Vortrag beim LG Weiden ein Vortrag des Klägers ins Blaue hinein. Das ist so ein Schenkelklopfer, der besser nicht sein könnte.
Im Hinblick auf die Gefährlichkeit zählt nicht etwa das eingereichte WHO Bulletin von Prof. Dr. Ionnidis zur Gefährlichkeit von SarsCoV2 im Frühjahr 2021 - nein es werden die Medienkamellen ausgegraben, die sich schon lange als PR - Ente entpuppt haben. Es ist unfassbar. Schreibt einmal ein Landgericht etwas falsches - schreiben alle wie die Lemminge ab. Wenn man es nicht heute 2024 lesen würde, könnte man glatt glauben, die leben auf einem anderen Planeten.
Jeder kann sich jetzt vorstellen, wieviel Freude so ein Urteil bereitet, wenn jeder Absatz nur von Klöpsen oder irrationalen Zirkelschlüssen gespickt ist. Hauptsache, niemand befasst sich mit dem vorgetragenen Inhalt. An die Stelle setzt das LG Weiden immer das, was es glaubt, das es richtig wäre.
Es wird Zeit für eine Urteilssammlung. Mit dem LG Passau Urteil (2 Seiten) oder auch LG Paderborn mit duschkopierten Urteil des LG Düsseldorf ist das eigentlich mal etwas, was für alle transparent gemacht werden sollte. Vielleicht unter dem Stichwort "Hall of shame" ?
Wenn es nicht einem 24jährigen jungen Geschädigten aus dem Leben gerissen hätte, könnte man alles als Satire ertragen. Der Impfschaden wurde mit 40 GdB vom Versorgungsamt in Bayern anerkannt und das Landgericht Weiden schreibt, dass nichts vorgetragen sei, was einen Zusammenhang zur Impfung erkennen ließe. Was Versorgungsämter mitteilen interessiere das LG Weiden nicht, denn es könne aus eigener Expertise sagen, dass eine Myokarditis mit Vernarbung und ein Immundefekt bei einem 24jährigen jedenfalls nicht von der Impfung komme. Der Beweiswert des Bescheides des Versorgungsamtes sei für das LG Weiden "NULL"!
Der daraus resultierende Vortrag sei nicht verwertbar, weil es ja nur um Wahrscheinlichkeiten ginge. (Wie ist es denn im Abgleich von § 84 Abs. 2 S. 1 AMG im Verhältnis zu § 84 Abs. 2 S. 3 AMG?)
Damit die Menschen wissen, wer so Recht spricht nenne ich ausnahmsweise die Verfasser:
Hartwig
Vizepräsident
des Landgerichts
Hys
Richter
am Landgericht
Höcht
Richterin
am Landgericht
Sie können stolz darauf sein, wie sie junge Menschen aus ihrem Gerichtsbezirk abbügeln. Ich bin gespannt, was das Oberlandesgericht Nürnberg dazu sagt.
Ach so noch ganz wichtig!! Aus der bedingten Zulassung erwachse die Tatbestandswirkung und werde dann noch einmal durch die reguläre Zulassung bestätigt. In der Zulassung und den Anhängen finden sie keinen Satz zum Nutzen - Risiko - Verhältnis! Die freie richterliche Würdigung kommt dann zur vollen Tatbestandswirkung, während der ausdrücklichen Anerkennung als Impfschaden überhaupt keine Tatbestandswirkung zukommt.
Das ist halt freie richterliche Würdigung.
In dem einen Bescheid braucht gar nichts drin zu stehen und schon knallen die Hacken zusammen und etwas wird in den Tenor hineininterpretiert, das dort nicht zu lesen ist.
Im Fall des Versorgungsamtes steht ausdrücklich etwas drin und dort wird es dann weginterpretiert, weil die Richter ja schlauer sind als die Gutachter beim Versorgungsamt.
Noch eine Ergänzung - warum der Plural. Die andere Berufungsbegründung zu einem Urteil des LG Ulm war kein bisschen besser. Nur bei den Stilblüten haben sie sich zurückgehalten und mehr die Zirkelschlüsse in den Fokus gestellt.