Die @CDU ist nicht irgendeine bürgerliche Partei wie vielleicht die FDP, sondern sie ist aus dem konservativ-überkonfessionellen Widerstand gegen den Nationalsozialismus geboren. Deswegen wiegt der Sündenfall, den meine Partei diese Woche begangen hat, ungleich schwerer. 1/9
Dieses Erbe verbietet es, die Partei autoritär zu führen, loyale Kritiker als Nestbeschmutzer zu brandmarken und „Abweichler“ kaltzustellen. Aus dieser Tradition erwächst aber auch die Verantwortung, Autoritäten – auch der eigenen Partei – nicht in blindem Kadavergehorsam 2/9
zu folgen.
Trotzdem stimmten Menschen, die ich lange als politisches Vorbild betrachtet habe, diese Woche mit den Faschisten. Ich kann nicht verhehlen, dass ich schwer enttäuscht bin. Innerhalb einer Woche brannten alle Sicherungen durch. Gut gemeinte Warnungen wurden in den 3/9
Wind geschlagen: Ob es die Kirchen waren, die Holocaust-Überlebenden, die Alt-Kanzlerin – überall sah man nur Feinde und Verschwörung mit Rot-Grün. Das Ausmaß an Paranoia, das stellenweise zutage trat, ist erschreckend. Die Kirchenfeindschaft, die sich Bahn brach, wäre ein 4/9
eigenes Kapitel wert.
Was mich als Juristen besonders sprachlos zurücklässt, sind der Hohn und Spott, mit dem verfassungs- wie europarechtliche Einwände gegen den Migrationsantrag beiseite gewischt wurden. Das ist einer Rechtsstaatspartei unwürdig. 5/9
Wer dann auch noch gegenüber dem politischen Gegner beansprucht, als einziger für Recht und Ordnung zu sorgen, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Unglaubwürdig geworden ist die Union auch in ihrem Versprechen, niemals mit der AfD zu kooperieren. 6/9
Die Argumente, die Unionsvertreter diese Woche für ihr Vorgehen ins Feld führten, ließen sich ohne Weiteres für jede weitere Kooperation mit der AfD bis hin zu einer von ihr tolerierten Minderheitsregierung anführen. Dass die politische Mitte es nicht schafft, befriedigende 7/9
Antworten auf die Herausforderungen der Migration und die damit einhergehenden Sicherheitsprobleme zu geben, fällt ein Stück weit auf alle Parteien der Mitte zurück. Aber was diese Woche ohne Not im Parlament abging, geht in allererster Linie auf das Konto von @cducsubt. 8/9
Ich hätte gedacht, dass die Widerstandsfähigkeit gegen die Versuchungen der Macht, des Autoritären und des Rechtsextremismus in der Union stärker ausgeprägt sind. Was diese Woche mit der @CDU passiert ist, habe ich mir im Leben nicht vorstellen können. 9/9
@CDU * „ausgeprägt IST“ muss es natürlich heißen.
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Laut Medienberichten tauchte das Forschungsschiff der russischen Marine "Gorigledzhan" im Oktober 2023 ohne diplomatische Anmeldung mit abgeschalteten Transpondern im Offshore-Windpark Arcadis Ost 1 im deutschen Küstenmeer vor Rügen
und somit in einem Bereich auf, in dem Deutschland volle Souveränität ausübt. Teile der Besatzung waren bewaffnet. Die waren nicht irgendwo, die waren innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (wenn der Bericht stimmt).
Ich habe mal kurz den Aufruf von @Ralf_Stegner & Genossen zur angeblichen „Friedensdemo“ ausgewertet: Der Text arbeitet mit perfiden Suggestionen und Geschichtsklitterungen. Ein 🧵:
Der Aufruf suggeriert, Kriege dienten (auf beiden Seiten) am Ende nur denen, „die Kriegswaffen verkaufen“. Es macht aber einen Unterschied, ob ich Waffen für die Verteidigung produziere und einsetze oder ein Land überfalle. Dass die angeblich „prioritäre militärische Logik (Putin
an den Verhandlungstisch zu zwingen)“ nach Ansicht des Aufrufs „offenkundig“ nicht funktioniert, ist zynisch: Denn unsere SPD-geführte Regierung gibt der Ukraine nicht wenig, aber offensichtlich nicht genug zur Verteidigung. Das ist in seriösen Kreisen wissenschaftlicher Konsens.
1. Auf ex-post-Betrachtungen kommt es im Recht selten und auch hier nicht an. Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden (Kierkegaard). Vor allem im Krieg sind Entscheidungen ins Unbekannte die Regel, nicht die Ausnahme.
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2. Unabhängig davon sind Polizeirecht und Humanitäres Völkerrecht (HVR) in bewaffneten Konflikten zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Wer hier die Maßstäbe aus dem großen ÖffRecht-Schein anlegt, erleidet Schiffbruch.
3. That said, dürfen insbesondere die Anforderungen des
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Unterscheidungsgebots und des Verhältnismäßigkeitsmaßstabs nicht überdehnt werden. Kollateralschäden, so unschön das ist, sind nach dem HVR grds. zulässig, so lange sie nicht außer Verhältnis zum militärischen Nutzen stehen. Viel spricht dafür, dass Israel nach dem limited
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Zur Einordnung des Textes von Jörg Arnold in der @berlinerzeitung: Er verdreht den maßgeblichen Sachverhalt und nimmt Auffassungen zum Völkerrecht ein, die man seriös nicht vertreten kann. In einer Klausur fiele man damit durch.
Arnold unterschlägt beim Selbstverteidigungsrecht der Ukraine, dass nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht zum mildesten, sondern zum mildesten unter den gleich geeigneten Mitteln gegriffen werden muss. So kommt Arnold natürlich zu falschen Schlussfolgerungen.
Arnold spekuliert, die Ukraine könne die westlichen Waffen zum Angriff auf nicht-militärische Ziele einsetzen. Er suggeriert damit: Ziele, die völkerrechtlich unzulässig sind nach dem ius in bello (side note: es gibt auch zulässige nicht-militärische Ziele). Doch es gibt
Hervorragender Beitrag von @MESandbu zum aktuellen Stand der Debatte um die Konfiskation des russischen Zentralbankvermögens für die Ukraine. Er zeigt v.a., warum die Risiken mit Blick auf Schwellenländer und ihre hiesigen Reserven überzeichnet sind. 🧵
Schwellenländer drohen den G7, ihre Reserven aus westlichen Währungsräumen abzuziehen, sollte das 🇷🇺 Zentralbankvermögen konfisziert werden. Diese Drohungen sind nach Sandbu aber leer: Die Reserven lassen sich nicht so leicht verschieben, weil sie an westliche Währungen gebunden
sind. Andere Investitionsformen in westlichen Märkten ergeben keinen Sinn, weil sie den gleichen oder gar höheren (vermeintlichen) Risiken einer Konfiskation (wie im Falle Russlands) unterliegen. Die Schwellenländer müssten ihre Reserven also in ihre eigenen Wirtschaftsräume
Der von der Landrätin und dem Kreistagsvorsitzenden des Landkreises Uckermarck auf der Kreiswebsite veröffentlichte Brief ist kommunalrechtswidrig. Dem Landkreis fehlt die sogenannte Befassungskompetenz. Die Rechtsaufsicht des @mik_brandenburg ist hier gefragt.
Ein Thread:
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Die kommunalverfassungsrechtlichen Einzelheiten habe ich bereits in einem ausführlichen Beitrag für @lto_de zu einem ähnlichen Sachverhalt der Stralsunder Bürgerschaft im Oktober 2022 dargestellt. Kommunen sind nur für Angelegenheiten der örtlichen