#wirecard #pua #puaprotokolle #Timeline
Die "Akte Bühring"
Unten finden Sie eine chronologische Zusammenfassung (Timeline) der Aussagen von Herrn Oberstaatsanwalt (bzw. Gruppenleiter) Matthias Bühring und Frau Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl zum Wirecard-Komplex, basierend auf dem Protokoll ihrer Vernehmungen im 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (PUA Wirecard). Dabei werden insbesondere der Wissensstand, die Einschätzung von Ermittlungsmaßnahmen, das Thema MCA Mathematics bzw. MCA Reconcile, Kontakte mit dem Investor Bruce Emery sowie die Frage, wann sie Strafanzeigen als solche betrachteten oder zurücknahmen, dargestellt. Wörtliche Zitate aus dem Protokoll sind kursiv gesetzt. Relevant sind vor allem die Stellen, an denen die beiden Staatsanwälte ausdrücklich den Verdachtszeitpunkt bzw. ihren Kenntnisstand erläutern.
1. Frühe Verfahren und Wissensstand (Zatarra, ab 2016/2017)
Das sogenannte Zatarra-Verfahren lief bereits, als Herr Bühring im November 2017 an die Staatsanwaltschaft München kam. Er erinnert sich nicht an konkrete Ermittlungen seinerseits, sondern nur daran, dass das Verfahren bei einer Kollegin lag und Anfang 2018 noch offen war. Konkrete Maßnahmen durch ihn kann er nicht erinnern.
2. Beginn des „McCrum-Verfahrens“ (ab 30. Januar/1. Februar 2019)
Am 30. Januar 2019 fiel der Wirecard-Aktienkurs stark (nach Veröffentlichung eines Berichts von Dan McCrum in der Financial Times). Am 1. Februar 2019 ging eine Strafanzeige von Rechtsanwalt Enderle (im Namen der Wirecard AG) bei der Staatsanwaltschaft München I ein, die vorgeblich starke Indizien aufführte, dass der Negativbericht bereits vorab bekannt gewesen sei und gezielt Leerverkaufspositionen aufgebaut worden seien.
Dieses Verfahren wurde als UJs (Unbekanntes Verfahren) geführt und die Anzeige der BaFin weitergeleitet. Am 3. Februar 2019 veröffentlichte Wirecard eine Stellungnahme, in der es hieß, eine Untersuchung durch Rajah & Tann laufe noch und habe bislang keine strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen festgestellt.
14. Februar 2019: Enderle kommt persönlich zur Staatsanwaltschaft und übergibt einen Entwurf einer eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen aus London (Daniel James Harris). Darin heißt es, der Zeuge habe schon vor Veröffentlichung von dem bevorstehenden FT-Artikel erfahren. Einen Tag später meldet Enderle telefonisch, dass diese eidesstattliche Versicherung nun unterschrieben sei (unterschiedlich erinnert von Bäumler-Hösl bzw. Bühring, wer das Telefonat führte).
15. Februar 2019: Frau Bäumler-Hösl informiert Herrn Bühring, dass Rechtsanwalt Enderle angerufen habe und „Hinweise auf eine bevorstehende Short-Attacke“ vorlägen. Wirecard habe ihm gesagt, „Mitarbeiter von Bloomberg“ hätten Geld (6 Mio. Euro) gefordert, um nicht negativ zu berichten. Auch sei ein Whistleblower auf Kosten von Personen um den Shortseller Matthew Earl nach London geflogen worden. Dies hielt Frau Bäumler-Hösl in einem Vermerk fest, den sie an die BaFin faxte.
18. Februar 2019: Ein Ermittlungsverfahren wurde formal auf die namentlich genannten Beschuldigten eingetragen (darunter McCrum), wobei es dazu auch eine BaFin-Strafanzeige gab. Ermittlungsmaßnahmen richteten sich folglich gegen McCrum und andere.
Anschließend wurden mehrere Zeugen aus dem Umfeld Wirecard vernommen, u. a. Jan Marsalek. Man versuchte, Belege für eine mögliche Marktmanipulation (Short Attack) zu sammeln.
Das ist hinreichend bekannt...
#wirecard #pua #bühring #aktebühring
Was aber komplett unter den Tisch gefallen ist, obwohl es im KPMG asdrüclich als zentraler Untersuchungsgegenstand galt, ist MCA-Mathematik/Bruce Emery...
Lest! Das war im Sommer 2019!
MCA Mathematics/Reconcile: Herr Bühring erklärt, man habe „auch sonstige Quellen uns angesehen, wie zum Beispiel dieses MCA Mathematics oder MCA Reconcile“, um zu klären, ob sich hieraus ein Anfangsverdacht gegen Wirecard wegen Bilanzmanipulation ergebe. Er betont aber, es habe nie gereicht: „Es hat nie wirklich für den Anfangsverdacht, dass hier irgendetwas mit Bilanzmanipulation vor sich geht, ausgereicht.“
Kontakt zu Bruce Emery: Laut Bühring erhielt die Staatsanwaltschaft einen Schriftsatz von Bruce Emery (Greenvale Capital), der sich ebenfalls auf mögliche Marktmanipulationsvorwürfe bezog. Tatsächlich sei das aber nicht weiter von der Staatsanwaltschaft verfolgt worden, da die BaFin dafür zuerst zuständig sei. „Die Anzeige, die eigentliche Anzeige ging an die BaFin. [...] Wir hätten nichts anderes tun können, als den Sachverhalt ihr noch mal zu schicken.“
HIER FLUNKERT BÜHRING!
3. Prüfungen zu Bilanz-Manipulation & Abwarten des KPMG-Berichts (Herbst 2019 bis Frühjahr 2020)
Parallel wurde laufend geprüft, ob man nicht gegen Wirecard wegen Bilanz-Manipulation vorgehen könnte. Man habe Berichte, z. B. in der Financial Times, gelesen, man habe „posITIVE wie negative Berichterstattung“ beobachtet und diese MCA-Hinweise studiert. Aber laut Bühring fehlten „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“.
Weitere Strafanzeige Bruce Emery, Greenvale Capital (Herbst 2019): Ging zu Marktmanipulation an die BaFin, Staatsanwaltschaft legte es als „AR-Verfahren“ (Auskunftsvorgang) ab, da keine neuen Erkenntnisse für eine Straftat bei Wirecard.
DER TRICK VON BÜHRING: ER SPRICHT IMMER NUR VON MARKTMANIPULATION ODER DEN VORWÜRFEN, DIE SPÄTER ZU SEINER ANKLAGE FÜHRTEN, ABER UNTERSCHLÄGT DEN REST!
Oktober 2019: Neue FT-Artikel, u. a. zum Thema „Al Alam“, führten zu einer erneuten Prüfung im Haus. Bäumler-Hösl und Bühring diskutierten einen Anfangsverdacht, konnten ihn aber nicht bejahen.
Wirecard wies alle Vorwürfe zurück, beauftragte KPMG mit einer Sonderuntersuchung. Laut Bühring bewertete man die Einsetzung von KPMG als Chance, eine vertiefte sachverständige Aufklärung zu erhalten. Er drückt sich so aus: „Wir fanden es begrüßenswert, dass KPMG beauftragt wurde.“
24. Januar 2020: Gespräch mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) wegen steuerlicher Betriebsprüfungen, die u. a. auffällige Punkte zu Wirecard meldete. Auch hier gelangte man bei der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass kein Anfangsverdacht bestehe.
Dank der Aussagen in Stadelheim wissen wir heute, was die BuStra so alles wusste... Auch hier wieder dasselbe Spiel: Es wird der Eindruck erweckt, als ginge es immer nur um die Punkte, die man als "DIE Geschichte" DEFINIERT hat.
Man empfahl der BuStra lediglich, die Prüfung fortzusetzen und sich wieder zu melden, falls weitere Tatsachen auftauchten.
Ende April 2020: Der KPMG-Bericht wird veröffentlicht (in einer Version ohne alle Anhänge). Bäumler-Hösl forderte alle Anlagen und Unterlagen nach § 95 StPO an, was Mitte Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft eintraf. Aus dem Bericht ergaben sich laut Bühring „viele Auffälligkeiten“: mangelnde Kooperationsbereitschaft der TPA-Partner, Wechsel des Treuhänders, aber auch zunächst Bestätigungen durch Banken. Es sei klar gewesen, dass KPMG vieles noch nicht habe abschließend bewerten können. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft jetzt Anhaltspunkte und startete die Prüfung.
???
Mai 2020: Gleichzeitig erstattete ein Fonds (TCI) Anzeige gegen Wirecard. Auch diese Anzeige zog man bei der Staatsanwaltschaft heran, las sie zusammen mit dem KPMG-Bericht durch. Man kam zu dem Schluss, jetzt lägen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen Anfangsverdacht auf Bilanzfälschung bei Wirecard vor.
TCI/MCA bezogen sich auf den KPMG ohne Anhang. Warum war der für TCI ausreichend für eine Strafanzege und warum für die StA nicht, nicht einmal nach dem kompletten KPMG, den man "Mitte Mai" hatte und obwohl man das Material von MCA seit Sommer 2019 hatte???
28./29. Mai 2020: Offizielle Eintragung eines Verfahrens gegen Markus Braun und Jan Marsalek wegen Bilanzmanipulationsverdachts.
2. Juni 2020: BaFin erstattet Anzeige wegen möglicher Marktmanipulation durch eine unzutreffende Ad-hoc-Mitteilung von Wirecard über den KPMG-Bericht. Da BaFin das bald veröffentlichen musste, hatte die Staatsanwaltschaft nur wenig Zeit, um eine Durchsuchung zu organisieren (Gefahr der Beweisvernichtung).
Also sah die StA trotz des kompletten KPMG-Berichts keinen Anlass wegen Marktmanipulation, aber heute ist genau das der Beweis gegen Braun???
5. Juni 2020: Erste Durchsuchung bei Wirecard wegen der Marktmanipulationsanzeige (Ad-hoc-Mitteilung). Man beschränkte sich zunächst auf diesen kleineren Teilkomplex (Kommunikation zum KPMG-Bericht). Es war aber bereits klar, dass man wegen der Bilanzvorwürfe „eher früher als später“ wiederkommen würde, diesmal in größerem Umfang.
17./18. Juni 2020: Bäumler-Hösl und Bühring werden informiert, dass die Banken auf den Philippinen erklärt haben, die Bestätigungsschreiben zu den angeblichen Treuhandkonten seien „spurious“, also gefälscht. Spätestens hier hielt man den Verdacht für erhärtet.
Warum hat man dann Jan Marsalek laufen lassen? Und warum war man sich bereits sicher "eher früher als später" "in größerem umfang" durchsuchen zu wollen und startete diese Durchsuchung dann erst am 01.07.2020???
22. Juni 2020: Haftbefehl gegen Braun und Marsalek wird beantragt. Braun stellt sich noch am Abend bei der Staatsanwaltschaft; Marsalek flieht. Am 29. Juni 2020 ist klar, dass Marsalek nicht zurückkehren wird; daraufhin wird die internationale Fahndung eingeleitet. Gleichzeitig finden großangelegte Durchsuchungen (beteiligt sind auch Österreich und Irland) statt, um Beweise für die Bilanzmanipulation zu sichern.
[Das genaue Datum ist nicht ganz klar, es muss aber der 01.07.2020 gewesen sein - am 14. Tag (!) nachdem man erfahren hat, dass es keine THK gibt!]
#wirecard
Wann war denn nun der Verdacht "erhärtet" - und welcher Verdacht eigentlich???
Aus dem Protokoll ergibt sich zu der Frage, wann genau es nach Sicht der Staatsanwaltschaft „ausreichende Hinweise“ (einen Anfangsverdacht) gab und wann das tatsächlich zu Zwangsmaßnahmen geführt hat, im Wesentlichen Folgendes:
TCI-Anzeige & KPMG-Bericht – „ausreichende Hinweise“ (Ende Mai 2020)
TCI (ein Fonds) reichte im Mai 2020 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I ein, die sich auf den öffentlich zugänglichen Teil des KPMG-Sondergutachtens bezog.
Zeitpunkt des Eingangs: Bühring spricht davon, dass die Anzeige von TCI ungefähr gleichzeitig mit dem vollständigen (inkl. Anlagen) KPMG-Bericht bei ihnen eintraf bzw. kurz danach; den vollständigen Bericht hatten sie jedoch erst am 14./15. Mai 2020 erhalten.
Nachdem man Anzeige und KPMG-Bericht gemeinsam durchgearbeitet hatte, sei man Ende Mai zum Schluss gekommen, dass nun ein Anfangsverdacht auf Bilanzfälschung gegen Markus Braun und Jan Marsalek gegeben sei. Laut Bühring habe man das Verfahren deshalb am 28./29. Mai 2020 offiziell gegen Braun und Marsalek eingetragen. („Da haben wir gesagt: Jetzt liegt genügend vor, um einen Anfangsverdacht zu bejahen.“)
Das stimmt nicht! Der Grund war, wie er es auch a.a.O. sagt, die von der BaFin kommende und von MCA/TCI ausgelöste Anzeige! Bühring sah keinen Anlass - oder hat er ernsthaft zwei Wochen gebraucht, um den KPMG-Bericht zu lesen?
Erste Zwangsmaßnahmen (5. Juni 2020) – allerdings wegen der BaFin-Anzeige zu Ad-hoc-Mitteilungen
Trotz des nun bestehenden Anfangsverdachts auf Bilanzfälschung gegen Braun/Marsalek (!) führte die Staatsanwaltschaft nicht sofort (also Ende Mai) eine umfassende Durchsuchung durch.
Ausschlaggebend für die erste, kleinere Durchsuchung (5. Juni 2020) war vielmehr die zusätzliche Strafanzeige der BaFin vom 2. Juni 2020 wegen möglicher Marktmanipulation durch unzutreffende Wirecard-Ad-hoc-Mitteilungen zum KPMG-Bericht.
Da die BaFin diese Anzeige zeitnah veröffentlichen musste, fürchtete man Beweisvernichtung und setzte rasch eine gezielte Durchsuchung (nur zum Komplex „Ad-hoc-Mitteilung“) an.
Hieraus erklärt sich, warum es direkt nach der TCI-Anzeige (trotz bejahtem Verdacht) nicht sofort eine große Aktion gab. Bühring sagte sinngemäß: Für eine umfassende Durchsuchung des gesamten Bilanz-Komplexes brauchte man deutlich mehr Vorbereitungszeit und Personal.
Große Aktion ab dem 22. Juni
Die groß angelegte Durchsuchung und Festnahme von Braun folgte erst nach dem 18./19. Juni 2020, als feststand, dass die „Treuhandkonten“ offenbar gar nicht existierten und die Bankbestätigungen „spurious“ (gefälscht) waren. Dadurch stieg der Verdacht von einem einfachen „Anfangsverdacht“ zu einem dringenden Tatverdacht.
Am 22. Juni beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen Braun und Marsalek. Braun stellte sich noch am gleichen Abend; in der Folge kam es zur großen Durchsuchung unter Einbindung der Polizei, österreichischer Behörden usw.
Bühring hat Strafvereitelung begangen und das damit vertuscht, dass er sich das Tatbild so zurechtschusterte, dass es so aussah, als haben die Erkenntnisse vom 17. Juni 2020 alles verändert - wenn dem so wäre, ist es aber unerklärlich, Jan Marsalek laufen zu lassen und erst irgendwelche Privathäuser zu durchsuchen, während gleidchzeitig James Freis CEO wurde, der Betrug innerhalb der Wirecard vermutete, aber keinen Einblick hatte und Michael Jaffé zusammen mit Felix Hufeld die Insolvenz klarmachte. James Freis wurde ausdrücklich verboten, nach Geldern zu suchen.
Am 25.06.2020 kam von Erffa zur Polizei.
Erst am 01.07.2020 kam es zur großen Hausdurchsuchung und zu ersten Zeugenbefragungen bei Wirecard, u.a. von Steinhoff. Schwerpunkt der Zeugenbefragung war die Frage, wer etwas zu TPA und Treuhändern sagen kann.
Bellenhaus hat am 18.06.2020 seine Zugänge zur Wirecard gekappt und systematische Löschungen durchgeführt.
Am 30.06.2020 gab er eine Erklärung ab.
Nach seiner Festnahme wurde er mit den Aussagen der Zeugen konfrontiert, wonach er einer der Hauptverantwortlichen sei, was seinen ersten einlassungen widersprach. Anschließend wurde er teilweise suggestiv befragt und fing an, das Bellenhausmärchen zu erzählen.
Das alles wurde munter an die Medien gestreut und am 22.07.2020 kam dann die große Pressekonferenz.
Das war die Grundlage dafür, das weitere Ermittlungsverfahren in geradezu absurder Weise zu führen. uslandskonten wurden teilweise erst am herbst 2021 überhaupt untersucht, das war sogar noch nach dem ohnehin späten Auftrag an die BaFin zum Sinnlosgutachten (Augusz 2021).
Wichtige Firmen wie die card Solutions UK waren längst verkauft, ehe Bühring überhaupt anfing, sich für irgendetwas anderes zu interessieren als das, was er geneinsam mit Bäumler-Hösl, bellenhaus, Görres und Steinhoff sich ausgedacht hat.
Dieser zweite Akt der Strafvereitelung deckte den ersten und wenn die Anklageschrift tatsächlich so falsch die Zeugenaussagen zitiert, wie es mehrfach in Stadelheim anklang, ist dies Verfäkschung von beweismitteln und damit strafbare Rechtsbeugung nach §339 StGB.
Also aus meiner Sicht müsste sich der Bühring warm anziehen, wenn es jemand wagen sollte, meine Strafanzeige zu stellen...
#wirecard
Das hier ist ja nur ein Teil meiner Beweisführung... Und das ist alles öffentlich! Also wer das liest und in entsprechnden Feldern tätig ist, müsste eigentlich allein deshalb schon ermitteln, weil ich das hier schreibe...
naja...
Ein bloßer Zeitungsbericht oder ein Online-Artikel begründet nicht automatisch den Anfangsverdacht, solange sich daraus nicht hinreichend konkrete Tatsachen für eine Straftat ergeben. Die Staatsanwaltschaft muss den Bericht aber ernst nehmen und entscheiden, ob sich daraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, die eine Strafverfolgung rechtfertigen.
Allein ein allgemeiner Verdacht oder ein unklarer Zeitungsbericht ohne genügende Substanz begründet noch keine Ermittlungs- und damit auch keine Garantenpflicht zur Einleitung eines Verfahrens. Erst bei konkret greifbaren Tatsachen oder besonders klaren Hinweisen ist es Pflicht der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen. Ein „bloßes Übersehen“ mangels konkreter Hinweise (also fahrlässig) stellt in der Regel keine Strafvereitelung oder Rechtsbeugung dar.
Also gut, sonst wäre es am Ende ja noch Strafvereitelung, bei dieser strafvereitelnde Strafvereitelung durch Nichtstun eine mögliche Strafe zu vereiteln.
#wirecard
#wirecard
#wirecard
"Zitate und Inhalte stammen aus dem stenografischen Protokoll des 3. Untersuchungsausschusses („Endgültiges Stenografisches Protokoll 19/23“)."
dort:
"Auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
u. a. vom 30. Juli 2020 betreffend „Ermittlungen rund um die Wirecard AG“, dort Fragenkomplexe 5 bis 7 (Drs. 18/10113), wird Bezug genommen."
"Untreue (fehlender realer
Hintergrund von erklärten
Geschäften mit Partnern im
sog. Third-Party-Acquiring
[TPA], überteuerter Un-
ternehmenskauf in Indien,
Vergabe von ungesicherten
Darlehen; Grundlage der
Anzeige ist eine Zusam-
menfassung des Berichts
einer Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft)"
Das erzählt Bühring aber anders, oder?
#wirecard
Noch einmal zum Vergleich:
Ende April 2020: Der KPMG-Bericht wird veröffentlicht (in einer Version ohne alle Anhänge). Bäumler-Hösl forderte alle Anlagen und Unterlagen nach § 95 StPO an, was Mitte Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft eintraf.
Aus dem Bericht ergaben sich laut Bühring „viele Auffälligkeiten“: mangelnde Kooperationsbereitschaft der TPA-Partner, Wechsel des Treuhänders, aber auch zunächst Bestätigungen durch Banken. Es sei klar gewesen, dass KPMG vieles noch nicht habe abschließend bewerten können. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft jetzt Anhaltspunkte und startete die Prüfung. ???
Mai 2020: Gleichzeitig erstattete ein Fonds (TCI) Anzeige gegen Wirecard. Auch diese Anzeige zog man bei der Staatsanwaltschaft heran, las sie zusammen mit dem KPMG-Bericht durch. Man kam zu dem Schluss, jetzt lägen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen Anfangsverdacht auf Bilanzfälschung bei Wirecard vor.
TCI/MCA bezogen sich auf den KPMG ohne Anhang. Warum war der für TCI ausreichend für eine Strafanzege und warum für die StA nicht, nicht einmal nach dem kompletten KPMG, den man "Mitte Mai" hatte und obwohl man das Material von MCA seit Sommer 2019 hatte???
28./29. Mai 2020: Offizielle Eintragung eines Verfahrens gegen Markus Braun und Jan Marsalek wegen Bilanzmanipulationsverdachts.
aber:
"Untreue (fehlender realer
Hintergrund von erklärten
Geschäften mit Partnern im
sog. Third-Party-Acquiring
[TPA], überteuerter Un-
ternehmenskauf in Indien,
Vergabe von ungesicherten
Darlehen; Grundlage der
Anzeige ist eine Zusam-
menfassung des Berichts
einer Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft)"
versteht ihr?
#wirecard
Dank der herausragenden einlassung des Herrn von Erffa ist sehr genau dokumentiert, wie hanebüchen die "Beweise" gegen von Erffa waren. Ein Schlaufuchs wie Bellenhaus, der sein ganzes Leben gelogen hat, erkannte sofort seine Chance angesichts dieses Gegenübers... Er hat sie genutzt!
Dieses ganze Versagen ist dank vE in Stadelheim öffentlich. Auch wenn es die pfützentaucher nicht schrieben. Födi muss ja noch seinen §261 StPO erklären. Das kann der im leben nicht. Niemals nicht.
Also wird er das umgehen und ein unrechtsstaatliches Urteil sprechen, denn ein rechtsstaatliches rteil - ich wiederhole mich - ist aus objektiv-sachlichen Gründen undenkbar, jedenfalls innerhalb des Rahmens der auch in bayern geltenden deutschen rechtsstaatlichkeit.
Unmöglich!
cc
@WieBittee @wd__stadel__mue
Hört mir noch jemand zu?
Die Hausdurchsuchungen und die Befragung u.a. von james Freis, Görres, Steinhoff war erst am 01.07.2020
Wenn nun der Dusseldimpflmoser von Erffa Verdunkelung unterstellt, ergibt sich daraus ganz logisch: wer hätte denn noch alles verdunkeln können? Na, Födi? #wirecard
Denk mal scharf nach...
#wirecard
Zwischen der ad-hoc am 18.06.2020 und der Hausdurchsuchung und den ersten vernehmungen (wenn man mal ansetzt, dass Bühring um 6 Uhr morgens kam) lagen 307 Stunden.
Für jeden, der dort war.
von Erffa hatte ein paar Stunden weniger Zeit und das wurde ihm ach noch belastend angerechnet... allerdings erst im nachhinein, als man ihn ja unbedingt zum driten mann machen musste, denn Marsalek war weg und Ley ließ man ja laufen...
Sagt mal, merkt das alles echt keiner außer mir? da denkt ja sogar die @meisteps schneller...
#wirecard
Hallo Ihr Lieben Rechtsstaatssimulanten, nehmt mal ein paar Aufwachstimulanzen gegen Eure Logikdiskrepanzen, sonst gibts andre Resonanzen :)
@threadreaderapp unroll this please
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Der Artikel beschreibt einen mutmaßlichen Großbetrug im Kreditkarten-Clearing-System von ICC-Cal in Höhe von 200 Millionen Schekel. Mehrere Reiseunternehmen und andere Firmen sollen Kreditkartenumsätze fingiert oder aufgebläht haben, um sich große Summen auszahlen zu lassen, die später nicht zurückgezahlt wurden. ICC-Cal und die beteiligten Banken – allen voran die Israel Discount Bank und die First International Bank of Israel – sehen sich nun massiven Ausfällen gegenüber. Die Hauptfragen lauten, wie es zu diesen Fehlbeträgen kommen konnte, wer konkret verantwortlich ist und wohin das Geld geflossen ist. Die juristischen Verfahren dazu sind noch im Gange, weshalb bisher keine abschließende Klärung vorliegt.
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Hintergrund: ICC-Cal und die beteiligten Banken
ICC-Cal (CAL) ist ein bedeutendes Kreditkartenunternehmen in Israel, an dem unter anderem die Israel Discount Bank (IDB) und die First International Bank of Israel beteiligt sind.
Diese Gesellschaft übernimmt unter anderem das Clearing (Abwicklung) und die Abrechnung von Kreditkartentransaktionen. Genau in diesem Bereich wird ein großangelegter Betrug vermutet.
Das mutmaßliche Betrugsmodell
Kreditkarten-Clearing und Vorauszahlungen
Grundsätzlich erhalten Unternehmen (z. B. Reisebüros) über das Clearing-System der Kreditkartengesellschaft Geld für Dienstleistungen – oft schon vor der eigentlichen Ausführung (z. B. bevor ein Flug stattfindet). Wenn nun die Unternehmen Insolvenz anmelden oder Gelder nicht zurückzahlen, entsteht für die Kreditkartengesellschaft bzw. die abwickelnden Banken ein beträchtliches Ausfallrisiko.
Manipulation von Umsätzen
Im vorliegenden Fall sollen einzelne Reiseunternehmen oder andere Firmen mutmaßlich fiktive oder aufgeblähte Kreditkartentransaktionen erzeugt haben. Mit diesen künstlich erhöhten Umsätzen wurde eine Art Vorschuss in Millionenhöhe abgezogen.
Kurzzeitige Zwischenfinanzierung
Da das Geld relativ schnell fließt – bei manchen Kreditkartenabkommen wird an den Händler schon sehr bald nach dem Kartenumsatz ausgezahlt – soll ein Teil der Beteiligten versucht haben, möglichst hohe Beträge in kurzer Zeit zu vereinnahmen. Danach verschwanden diese Gelder scheinbar in andere Kanäle oder Firmenkonstrukte.
Fehlende Sicherheiten und Rückabwicklung
Später, als Kundinnen und Kunden Leistungen nicht nutzen konnten oder Rückerstattungen verlangten (beispielsweise weil Reisen ausfielen), kam es zu Rückbelastungen („Chargebacks“). Diese hätten eigentlich an ICC-Cal oder die Banken zurückgehen müssen. Da das Geld bereits weitergeleitet worden war, entstand so eine gigantische Deckungslücke.
Summen in Höhe von 200 Millionen Schekel
Nach Angaben des Artikels geht es insgesamt um etwa 200 Millionen Schekel, die nun nicht mehr auffindbar sind oder für die unklar ist, wo sie verblieben sind. Dieser Betrag wird als Gesamtschaden aus verschiedenen, teils miteinander verknüpften Betrugsfällen genannt.
Erwähnte Namen und Beteiligte
ICC-Cal (Israel Credit Cards / CAL):
Als Kreditkarten-Abwickler im Zentrum des Falls.
Israel Discount Bank (IDB):
Eine der Hauptaktionäre von ICC-Cal. Die Bank ist daher von den Verlusten unmittelbar betroffen.
First International Bank of Israel:
Ebenfalls Miteigentümerin von ICC-Cal und vom mutmaßlichen Betrugsfall betroffen.
Weitere Reiseunternehmen und Einzelpersonen:
Der Artikel nennt (ohne in der Zusammenfassung alle Namen im Detail wiederzugeben) mehrere Firmen, insbesondere Reisebüros oder Tourismusveranstalter, die in Verdacht stehen, das System ausgenutzt zu haben. Die meisten Details zu den Beschuldigten und deren konkrete Rolle sind Gegenstand laufender Gerichtsverfahren.
Kernfragen des Artikels
Wer ist verantwortlich?
Zwischen den betroffenen Banken, ICC-Cal und den mutmaßlich beteiligten Reiseunternehmen gibt es derzeit juristische Auseinandersetzungen. Jede Partei versucht, die Verantwortung (und damit auch den finanziellen Schaden) auf die jeweils andere zu schieben.
Wo sind die 200 Millionen Schekel?
Die Hauptfrage: Sind diese Gelder durch betrügerische Transaktionen abgezweigt worden oder in Unterfirmen verschwunden? Oder gab es Schlampereien in der internen Abrechnung bei ICC-Cal und den Banken?
Gerichtsverfahren und mögliche Strafen
Es laufen diverse Klagen und Untersuchungen. Die Frage, ob es sich um eine gezielte kriminelle Handlung oder „nur“ um massives Fehlmanagement handelt, ist noch offen. Sollten die Gerichte einen Betrug feststellen, drohen hohe Strafen und Schadensersatzforderungen.
Bedeutung und Folgen
Vertrauenskrise: Der Betrugsfall erschüttert das Vertrauen in das israelische Kreditkartensystem, da ICC-Cal eine der größten Abwicklungsstellen ist.
Regulierung und Aufsicht: Der Fall könnte zu verschärften Regeln für Kreditkartengesellschaften und Banken führen, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement und Transparenz.
Mögliche internationale Auswirkungen: Falls in diesem Betrug Gelder über ausländische Konten oder Firmen geflossen sind, könnten Ermittlungen auch über Israels Grenzen hinausgehen.
zu den Firmen, die gesichert juristische Auseinandersetzungen mit der israelischen Bank ICC (Visa-CAL) hatten, die bereits seit etwa 2002 mit Wirecard kooperierte und zwischendurch ein mögliches Akquisitionsziel war, gehört neben der Wirecard selbst die Firma des neulich in Stadelheim befragten Zeugen Rüdiger Trautmann, der ja bis vor kurzem noch rege mit dem Treuhänder Shanmugaratnam verkehrt hat... Sein Geschäftspartner, der bereits Anfang der 2000er bei einer Firma in Toronto auftauchte, die später in Köln war und an Wirecard verkauft wurde (Trustpay-Deal), hat dann die Riskmanagerin der ICC geheiratet. Eine der vielen kelinen Romanzen hier...
In zugehörigen umfangreichen Gerichtsdokumenten fühlt man sich als Kenner der Materie Wirecard wie zuhause, was aber das wirklich Verblüffende ist: Die Querverbindungen zu den Beweisanträgen insbesondere von Markus Braun. Das fand ich ja in Stadelheim so faszinierend: Dass markus Braun da anscheinend in irgendwelchen daten stocherte und einen hammer nach dem anderen raushaute... #powercash21
Seit ungefähr 2016 gehe ich regelmäßig mit meiner These hausieren, dass in diesem Viereck zwischen Singapur, Tel Aviv, Toronto und Aschheim die Lösung des Falles liegt, unabhängig von irgendwelchen Randepisoden...
#wirecard #israel
Lest mal!
Zusammenfassung des Inhalts des Dokuments (auf Deutsch):
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Gerichtsentscheidung (vom 19. April 2015) des Bezirksgerichts Tel Aviv–Jaffa (בית המשפט המחוזי בתל אביב – יפו) in der Zivilsache T.A. 27315-03-14. Klägerinnen sind die WIRECARD TECHNOLOGIES GMBH und CLICK2PAY GMBH (beide Gesellschaften nach deutschem Recht). Beklagter ist die Bank Discount Le’Israel B.M. (בנק דיסקונט לישראל בע"מ).
(Discount war der Käufer der ICC/Visa-CAL)
Der Kern des Dokuments:
Die beklagte Bank beantragte beim Gericht, die Klägerinnen (beide deutsche Privatgesellschaften mit beschränkter Haftung) zu verpflichten, eine Sicherheitsleistung („ערובה“) in Höhe von mindestens 1.000.000 Schekel für die Prozesskosten zu hinterlegen.
Rechtsgrundlage dafür ist § 353a des israelischen Gesellschaftsgesetzes (חוק החברות, התשנ"ט – 1999), wonach ausländische Kapitalgesellschaften unter Umständen verpflichtet werden können, einen Geldbetrag oder eine Bankgarantie zu hinterlegen, um die potenziellen Kosten der beklagten Partei zu decken.
Hintergrund der Klage:
Die Klägerinnen erheben eine Forderung von ca. 25 Mio. Schekel gegen die beklagte Bank.
Laut Klage wirft man der Bank Nachlässigkeit (Rücksichtslosigkeit bzw. „Raschelanut“) vor, weil sie angeblich zugelassen haben soll, dass ein Treuhänder („נאמן“) und eine weitere Person hohe Geldbeträge (die den Klägerinnen gehörten) aus Treuhandkonten, die bei der beklagten Bank geführt wurden, „entwendet“ bzw. veruntreut haben.
Die Bank bestreitet die Vorwürfe und fordert die Sicherheitsleistung mit der Begründung, die Gesellschaften seien ausländisch und hätten in Israel keine ausreichenden Vermögenswerte. Somit bestünde ein hohes Risiko, die Bank könne selbst bei einem Sieg im Prozess ihre Prozesskosten nicht erstattet bekommen.
Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht legt dar, dass nach israelischem Recht grundsätzlich erst einmal angenommen wird, dass eine ausländische Gesellschaft ohne nennenswerte Vermögenswerte in Israel eine Sicherheit hinterlegen muss, es sei denn, sie kann beweisen, dass sie (a) hinreichend liquide ist, um im Falle der Niederlage Kosten zu zahlen, oder (b) die konkreten Umstände es unbillig machten, sie zu einer Sicherheit zu verpflichten.
Die Klägerinnen argumentierten, sie seien wirtschaftlich stark, befänden sich im Besitz oder unter Kontrolle einer großen deutschen Muttergesellschaft („Wirecard AG“), und hätten deshalb genügend Mittel, um Kosten zu decken.
Allerdings befand das Gericht, dass die Klägerinnen diese Behauptungen nicht ausreichend mit konkreten Unterlagen belegten.
Auch eine (notarielle oder rechtsverbindliche) Erklärung der deutschen Muttergesellschaft, dass sie für alle Prozesskosten eintreten werde, lag nicht vor.
Das Gericht kam daher zum Schluss, dass die Klägerinnen die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Sicherheitsleistung nicht erfüllt haben.
Folge:
Das Gericht ordnet an, dass jede der beiden Klägerinnen eine Sicherheit in Höhe von 175.000 Schekel hinterlegen muss (insgesamt also 350.000 Schekel).
Sollte diese Sicherheitsleistung innerhalb von 30 Tagen nicht erbracht werden, wird die Klage abgewiesen.
Zudem verpflichtete das Gericht die Klägerinnen zur Zahlung der Kosten dieser Zwischenentscheidung (d. h. der Kosten für den Antrag der Bank) in Höhe von 7.500 Schekel.
Fazit:
Das Dokument ist im Wesentlichen eine Zwischenentscheidung zur Hinterlegung einer Prozesskostensicherheit nach israelischem Gesellschaftsrecht. Die Klägerinnen, zwei deutsche Gesellschaften (Wirecard Technologies GmbH und Click2Pay GmbH), müssen in einem Verfahren gegen die israelische Bank Discount eine Sicherheitsleistung erbringen, weil sie aus Sicht des Gerichts ihre finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. ihre Bereitschaft zur Kostentragung nicht ausreichend belegt haben.
08.12.2022 (BR24): Bereits am ersten Verhandlungstag machte der Vorsitzende Richter Markus Födisch klar, dass eine sogenannte Verständigung (Deal) im Strafprozess vorerst nicht in Betracht kommt. Hintergrund war eine Forderung der Verteidigung des Kronzeugen Oliver Bellenhaus nach einer Perspektive (etwa Haftaussetzung), die von der Staatsanwaltschaft als Erpressungsversuch gewertet wurde. Födisch sagte, eine Verständigung komme derzeit nicht infrage, da Bellenhaus’ Angaben erst im Lauf des Prozesses geklärt werden müssten
Damit war zu Beginn des Verfahrens ausgeschlossen, dass durch einen Deal eine schnelle Abkürzung erreicht wird – zunächst sollten alle Aussagen und Beweiserhebungen vollständig geprüft werden.
Das kam dann doch anders, ohne dass Bellenhaus kritische Fragen zu seinen Aussagen beantwortet hätte. Im Gegenteil! Der Vorsitzende Richter sprach im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog
"Brauns Verteidiger hatten seit dem Sommer vorgelegt, mit ganzen Salven von Beweisanträgen ans
Gericht, Hunderte insgesamt, verfasst auf Tausenden Seiten. Sie sollen belegen, dass ihr Mandant
nichts wusste vom ganzen Betrug im sogenannten Drittpartner-Geschäft in Asien, dass er über Jahre
vor allem von Bellenhaus und dem geflüchteten Ex-Vorstand Jan Marsalek betrogen wurde. Und
dass Bellenhaus nun all das verschleiern wolle und lüge, wenn er anderes behaupte.
Einen Teil der Fragen aus diesen Anträgen will das Gericht nun in einer neuen Runde von Bellenhaus
beantworten lassen. Keine einfache Aufgabe, wie Markus Födisch, der Vorsitzende Richter, am Don-
nerstag seufzt: "Ich habe gestern 50 Seiten gelesen und mich jede Zeile gefragt: Was wollen
die denn?""
(Radomsky, SZ, "Der Gerichtssaal, ein "Ort der Desinformation" 26. Oktober 2023)
Diese Aussage ist ein öffentlich dokumentierter Beleg von Befangenheit. Es gibt dazu Urteile.
Die Aussage des Richters ist grenzwertig und kann als abwertend gegenüber der Verteidigungsstrategie verstanden werden.
Da sie öffentlich erfolgte, könnte sie bei einem objektiven Beobachter Zweifel an der Neutralität des Richters wecken.
Ein Befangenheitsantrag wäre zumindest vertretbar, insbesondere wenn es bereits vorher zu kritischen Äußerungen oder Verfahrensweisen gekommen ist.
Ob ein solcher Antrag Erfolg hätte, hängt davon ab, ob das Gericht die Äußerung als bloße spontane Meinungsäußerung oder als Zeichen einer bereits festgelegten Haltung wertet.
siehe z.B.
"Amtsgericht Köln (Beschluss vom 23.11.2018, Az. 612 AR 49/18):In diesem Fall äußerte die Richterin während der Vernehmung eines Zeugen durch die Verteidigung, dass die weitere Befragung des Zeugen eigentlich keinen Sinn mache, da sie die Aussage für sehr überzeugend halte. Das Gericht sah darin einen ausreichenden Grund für einen Befangenheitsantrag, da die Richterin durch ihre Äußerung die Bedeutung der Verteidigerfragen herabsetzte."
Beispiel dazu: Während der Befragung des Zeugen rautmann fiel das Laptop der Verteidigerin aus. Der Richter, der bereits ungehalten auf vorangegangene Fragen reagiert hatte, kommentierte "Das ist wohl ein Zeichen, oder?".
Auch das ist Befangenheit.
Laut juristischer Kommentare begründe die "unsachgemäße oder abwertende Äußerungen eines Richters gegenüber Verfahrensbeteiligten oder deren Anträgen" bereits Befangenheit.
Da gibt es bei Födisch fast an jedem Gerichtstag Beispiele. @skymartiner @wd__stadel__mue habt ihr da was?
Marketscreener/Reuters/Handelsblatt 9.3.23
Im Zuge von Markus Brauns Aussage mehrten sich die Zweifel des Gerichts an Brauns Darstellung. Konkret ging es um eine Ad-hoc-Mitteilung vom April 2020, in der Braun fälschlich ein positives Ergebnis der KPMG-Sonderprüfung vermeldet hatte [Anmerkung: Nein, das stimmt so nicht, aber egal...] Braun behauptete, der Aufsichtsrat habe ihm keine Vorgaben gemacht. Richter Födisch konfrontierte ihn damit direkt: „Es geht doch nicht um eine Empfehlung oder Vorgabe, sondern um die Frage, ob das richtig oder falsch ist“, hielt der Vorsitzende Braun entgegen
Braun konnte damit die zunehmenden Zweifel des Richters an seinen Angaben nicht ausräumen
Diese Aussage drückt Befangenheit aus, da der in der Anklage formulierte Sachverhalt hierzu schon nicht korrekt ist. Födisch hätte hier abfragen müssen, wie Braun zu der Annahme der Anklage steht, dass Braun von der Nichtexistenz wusste, denn nur dann wäre seine Sichtweise zum Zeitpunkt der ad-hoc sicherlich falsch gewesen. Ohne diese Voraussetzung bleibt es eben eine Frage der Frechheit der Forulierung, denn eine Lüge war in der ad#-hoc eben NICHT und wenn Födisch also meint, die Frage "richtig" oder "falsch" sei die einzig entscheidende, wird er ihn nicht verurteilen können, der kleine Buddy vom Matthias :) Wollen wir wetten, Födi?
Die Anklage geht fest davon aus, dass Braun ganz genau wusste, dass die Umsätze aus dem TPA-Geschäft (Third-Party-Acquiring) nur auf dem Papier existierten und es diese Geschäfte mit den genannten Partnern in Wirklichkeit nie gab. Damit ist klar: Auch in Bezug auf die Ad-hoc-Meldung unterstellt die Anklage ihm Vorsatz, weil er über die Nichtexistenz des Geschäfts Bescheid wusste
– das Gericht signalisierte also früh Skepsis gegenüber Brauns Unschuldsbeteuerungen. Im Verlauf der Vernehmungen wies der Richter Braun mehrfach zurecht. So berichtete die Financial Times, der Richter habe Brauns Argumentation als „Theorie“ bezeichnet, die auf „Ihrer Interpretation der Fakten“ beruhe
Diese Worte unterstreichen die kritische Haltung des Gerichts zu Brauns Sichtweise der Dinge.
This article was written a week after Paul Bauer-Schlichtegroll and his backers had stolen the original "Wire Card". zeit.de/2002/06/Der_ve…
"A year and a half ago [=middle of 2000], his old business separated from him. Helbert only owned half of the publishing house; he had sold the other half long ago to the Hamburg-based Bauer publishing house (Bravo, Neue Post, TV Movie). When the two could no longer agree on a future together, Helbert wanted to buy out his partner, but Bauer used a contractually agreed-upon shoot-out clause: If one of them wanted to fire the other, the other was free to choose. He either took the money or put up the agreed-upon sum. Bauer chose the publishing house – and Helbert's fortune rose to an estimated 50 million euros."
"In his second venture as an entrepreneur, he says he wants to "build a multimedia media company." To this end, he founded the Helbert News Network and invested in various companies (see graphic). He now manages the two publicly traded companies, Internolix and Medianetcom, himself. ... A good example of this is the website of the digital television station Single TV, also a Helbert company. ... On a virtual tour through Helbert's multimedia group, it quickly becomes clear how closely the companies already work together. Single TV broadcasts images of nude amateur acrobats online using software from Campoint...."
Well...
See the follwing screenshot about porn ads in Germany in March of 2002. This is telling a lot of stories...
Porn in those days was fraud. Consumer fraud. Tens of millions, hundreds of millions... The Cosa Nostra in the US made 700 mln US$ from 1996 to 2002.
They had partners (traffic dealers)...
After the FTC busted them they came to Europe and guess who they met first...
Ruth Parasol met EBS/Wirecard in those days. She partnered up with Yishai Habari and Mitch Garber to found Party Gaming. The payment was done by EBS spinoff PPRO (Tobias Schreyer) who held around half of wirecard's click2pay...
This was leading to a company where a certain Mr Jochen Hochrein was active, also a banker by profession as far as I know.
Hochrein was at Campoint ("Seligenstadt circle") and he was the CFO of Infogenie. Then he left and reappeared at Enterpament (where he met the rest of the i´medianetcom/internolix group). Then Enterpayment became a TPA for Julien lankry (Singapore, Shanmugaratnam,...) and later there was WebInc, as seen in the Wirecard Stadelheim case...
Enterpayment was part of a group of companies called "Q1" and one of the board members was noone else but Helmut Thoma (RTL, Freenet), one of the investors was Christian Angermeyer (who earned millions in the wirecard/softbank deal).
And where does ends meet? At Al Alam, because Al Alam became symtric which is leading back to Munich to Xpay and Angermeyer and Raskopoljac who is leading to Wolfgang Fuhrmann, the business partner of Klaus helbert...
it is all cosy...
My problem is: I know that all. You can wake me up at three a.m. and ask me, I can tell you, but it is getting so complicated that noone can understand it.
#wirecard #theweb
Helbert news Network ---> Zinego AG (from Wiesbaden to Hannover)
see Klaus Eggert ---> see Tillmann Sebastian RAITH companyhouse.de/p/Horst-Eggert…
and so on, very interesting...
Raith ---> 01075 Teledcom GmbH and others...
"I have come to Singel Street, Amsterdam, to see a little bit of this world, and to talk to the producers and performers, to some of the people for whom this is a job like any other; the people who work on a highly successful pornographic Web site called fun.nl. Everyone thinks there is a lot of sex on the Internet - and there is. Some of it criminal and some of it is doubtless disgusting, but some of it is a straightforward business proposition; pictures of adult sex acts for people who like such things, provided by people who want to make a profit. It's part of the world of pornography, a world rich in sleaze and exploitation. But it is also legal, at least in some countries.
Across the table from me are three men. Thomas Bervoets of Funtertainment BV, which owns the first four of the sites, is small and quiet, bespectacled and silver-haired. Michel van de Sanden, younger, square-jawed and good looking, runs the International Media Company, Imco for short, which owns the other two sites. The third man, classically fat and jolly, is persistently coy about his real name, and voluble about almost everything else. Let's call him Job. He works for a Dutch Web services company which "is just the facility provider" for fun(.)nl. He asked me not to name it for fear of losing non-pornographic custom, though it is named in the fine print on many of the fun(.)nl Web pages as Siteways."
"Another originally Dutch company is "Python Video" by David Vander Poel. In 1994, Vander Poel launched the pornographic website "The Red Light District" (fun(.)nl), which was one of the first to develop a telephone-based e-commerce system. (...) Vander Poel sold his internet company in 1996 and used the proceeds to found "Python Video." The new owners of the domain included Thomas Bervoets of "Funtertainment BV" and Michel van de Sanden of the "International Media Company (Imco)." Python expanded into the USA and is said to have become one of the largest online pornography companies, although there is little evidence for this. A current example of Python's business activities is the website YouPorn, which went online in the summer of 2006. The cam portal for this popular website is "Visit-X B.V.", owned by "Van der Poll Internetservice B.V.", registered in the Netherlands. The live video chat platform "Visit-X," formerly owned by publisher Klaus Helbert's Internolix AG, became part of Van der Poll after Helbert's bankruptcy in 2004."
Frans van der Poll is related to the famous address "Dokweg 27b" which was used by "Happynight" (n-joy/Visit-X) while the payment was done by enterpayment (you remember?).
But visit-x was somehow still related to the Seligenstadt Circle and Campoint
At some point in time happynight was on the same server that run the former EBS/Wirecard servers.
There are some stories here and there, it is quite complicated to say which COMPANY was responsible for which FRAUD at a certain point in time, but the PEOPLE had been the same all over the years...
Die künstlich intelligente Catherine Georgia Paula Theodoorsen versucht sich an einem Stück über den #wirecard Prozess...
...und offenbart eklatant, wie verzerrt die Darstellung des Falles weiterhin ist...
Es braucht mehr Aufklärung! fontaane.wordpress.com/2025/03/21/cat…
Ich mache jetzt ein Experiment und diskutiere mit der "Autorin"
"Das ist für mich sehr interessant. Ich kenne den Fall Wirecard wie kaum ein zweiter und bin erstaunt, wie verzerrt manche Informationen in diesem Beitrag sind, der auf dem beruht, was Du halt als Informationen zur Verfügung hast. Ich würde gerne an einigen Stellen korrigieren wollen. Wie könnten wir das machen? Soll ich mit Dir als "Autorin" eine Diskussion führen?"
"Sehr gerne können wir die Korrekturen gemeinsam erarbeiten. Am einfachsten wäre es, wenn du mir die Passagen (am besten mit kurzen Zitaten oder Abschnittsangaben) nennst, die du für fehlerhaft oder missverständlich hältst, und mir dazu die aus deiner Sicht korrekten oder präziseren Informationen mitteilst. Auf diese Weise kann ich Schritt für Schritt ein aktualisiertes Dokument erstellen, in dem die fraglichen Stellen entsprechend angepasst sind.
Wir können uns also folgendermaßen organisieren:
Du markierst die betreffenden Textstellen: Nenne mir bitte Absatz bzw. Überschrift oder am besten ein kurzes Zitat, damit klar ist, worum es genau geht.
Du erklärst, was daran falsch oder unvollständig ist: Gern auch mit Verweis auf deine Quellen oder persönliche Kenntnisse.
Du schlägst vor, wie du die Stelle korrigieren möchtest: Gib mir eine Formulierung, die dem Sachverhalt genauer entspricht oder die jeweilige Passage richtigstellt.
Ich übernehme den Korrekturvorschlag (falls stilistisch oder formal noch etwas zu klären ist, können wir das gemeinsam abstimmen).
Wenn du magst, können wir das in mehreren Runden machen, bis alle Punkte geklärt sind. Danach bekommst du eine aktualisierte Fassung mit allen Korrekturen in einem konsolidierten Dokument. So haben wir eine transparente Vorgehensweise, die auch später gut nachzuvollziehen ist.
Klingt das für dich praktikabel?"
#wirecard #chatgpt
"Ok. Du schreibst "es geht um mutmaßlich erfundene Gewinne, fehlende 1,9 Milliarden Euro und einen globalen Bilanzbetrug". Ich habe den Eindruck, dass die Gewinne nicht als "mutmaßlich erfunden" gelten, sondern dass ausgehend von der Tatsache, dass die 1,9 Milliarden Euro nicht auf den angegebenen Konten waren, ein Tatbild konstruiert wurde, dass die mögliche Existenz von Geschäft überhaupt nicht mehr als Option angesehen hat. Findest Du dafür Hinweise? Wie wurde im Vorfeld des Prozesses die Nichtexistenz erklärt und was ist darüber bekannt, wie das im Prozess bewiesen werden soll?"
"Zunächst einmal ist absolut richtig, dass in der öffentlichen Berichterstattung (insbesondere nach der KPMG-Sonderprüfung und dem Auffinden der fehlenden 1,9 Milliarden Euro auf angeblichen Treuhandkonten) oft die Schlussfolgerung gezogen wird, sämtliche (oder der Großteil der) von Wirecard ausgewiesenen Gewinne im sogenannten „Drittpartner-Geschäft“ (TPA-Geschäft) seien „erfunden“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft München hat diesen Vorwurf in ihrer Anklageschrift so oder ähnlich formuliert, indem sie behauptet, Wirecard habe spätestens ab 2015 den ganz überwiegenden Teil der in Asien verorteten Umsätze nur vorgetäuscht, um das Unternehmen profitabler erscheinen zu lassen. Gleichzeitig sprachen Wirtschafts- und Finanzpresse häufig pauschal davon, dass die Gewinne „alle“ erdichtet worden seien.
Allerdings sind in der Tat zwei Dinge voneinander zu unterscheiden:
Die angeblich fehlenden 1,9 Milliarden Euro:Hier geht es konkret um den Posten „Treuhandkonto“ bzw. Treuhandkonten bei asiatischen Partnern (z. B. OCBC in Singapur oder BDO in den Philippinen). Diese Gelder konnten nicht nachgewiesen werden, da weder Bankbelege noch Bestätigungen eintrafen bzw. als gefälscht galten.
Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft und später des Insolvenzverwalters hat das Fehlen dieser Gelder nahegelegt, dass das dazugehörige Asien-Geschäft nicht existent oder zumindest drastisch aufgebauscht war.
Die Frage, ob das TPA-Geschäft als solches ganz oder teilweise real war:Strafverfolger und manche Medien haben daraus geschlossen, dass auch die zugrunde liegenden „Umsätze“ bzw. „Gewinne“ ganz oder überwiegend frei erfunden sein müssten.
Einige Beobachter – darunter ehemalige Wirecard-Mitarbeiter in Asien oder sogar Analysten – weisen aber darauf hin, dass es sehr wohl existierende Geschäftsbeziehungen und Umsätze in Südostasien gab. Ob diese jedoch dem Umfang entsprachen, den Wirecard in seinen Bilanzen auswies, ist eine andere Frage.
Wie wird die Nichtexistenz im Prozess konkret bewiesen (oder widerlegt)?
Staatsanwaltschaft:
Laut Anklage sollen Markus Braun und die Mitangeklagten (insbesondere Oliver Bellenhaus als Kronzeuge) gemeinschaftlich über „treuhänderisch geführte Konten“ in Asien gigantische Umsätze vorgetäuscht haben. Im Grunde geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Gros dieser TPA-Umsätze fiktiv war und zum Teil nur durch gefälschte Dokumente, E-Mails, Rechnungen usw. belegt wurde.
Im Prozess wird (bzw. wurde) dazu unter anderem auf Dokumente aus der internen Buchhaltung, Chatverläufe, E-Mails, Zeugenaussagen ehemaliger Mitarbeiter und angeblicher „Partnerfirmen“ zurückgegriffen. Ferner soll der Kronzeuge Bellenhaus detailliert ausgesagt haben, wie man Scheinumsätze produzierte und dabei Kontosalden künstlich „hinzugedichtet“ hat.
Verteidigung (z. B. Braun):
Markus Braun hält bis heute daran fest, dass es zwar Unregelmäßigkeiten und Betrug seitens anderer Personen (v. a. Jan Marsalek) gegeben habe, er selbst jedoch Opfer einer groß angelegten Täuschung geworden sei. Nach dieser Darstellung hat es durchaus reales Geschäft gegeben, nur seien entweder bestimmte Gelder veruntreut oder auf Konten gelagert worden, zu denen Markus Braun selbst gar keinen Zugriff hatte.
Ein wichtiger Punkt seiner Verteidigung ist, dass man den beteiligten Dritten (Partnerfirmen, Treuhänder usw.) zu sehr vertraut habe. Auch verweist Brauns Verteidigung darauf, dass bis heute nicht sämtliche angeblichen Geschäftspartner als Zeugen gehört werden konnten, und man eben nicht per se beweisen könne, „dass es das Geschäft gar nicht gab“.
Bisheriger Stand (aus öffentlicher Berichterstattung):Das Landgericht München I hat sich bisher noch nicht abschließend festgelegt. Es ist Aufgabe des Gerichts, anhand der Beweise festzustellen, ob ein Großteil der TPA-Umsätze tatsächlich nur vorgetäuscht war oder ob es zumindest teilweise reales Geschäft gab.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Bankbestätigungen bzw. gefälschte Bankbestätigungen (z. B. im Fall BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands) und auf Aussagen von Wirecard-Mitarbeitern, wonach das dokumentierte Volumen nie real in diesem Umfang erzielt wurde.
Kronzeuge Bellenhaus (ehemals Leiter des Wirecard Dubai-Geschäfts) soll relativ detailliert dargelegt haben, wie Umsätze in Excel-Tabellen „hinzugefügt“ wurden, um scheinbar steigende Gewinne darzustellen.
Die Verteidigung, insbesondere Brauns Anwälte, behaupten, dass Bellenhaus den eigentlichen Betrug organisierte und nun Braun als Sündenbock hinstellt, während Jan Marsalek (abgetaucht) die Schlüsselelemente des Betrugs koordiniert habe.
Differenzierung für den Text
Wenn wir im Artikel lediglich schreiben „es geht um mutmaßlich erfundene Gewinne“, dann greift das zu kurz oder klingt zu pauschal. Eine differenzierte Formulierung könnte lauten:
„[...] es geht um den Vorwurf der Erfindung bzw. massiven Übertreibung von Gewinnen im Asien-Geschäft und das Fehlen von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten, die laut Wirecard zur Absicherung dieser angeblichen Umsätze existiert haben sollen. Die Anklage vertritt die Auffassung, diese Gelder und zum Großteil auch das dahinterstehende Geschäft seien nur vorgetäuscht worden, während die Verteidigung behauptet, dass zumindest ein erheblicher Teil real war und nur anderweitig veruntreut wurde.“
Damit machst du deutlich, dass:
Die Kernanklage lautet: „Erhebliche Teile des Asien-Geschäfts waren schlicht fingiert.“
Es theoretisch reales Geschäft gegeben haben kann, doch sei der Umfang in den Bilanzen nach Auffassung der Anklage klar überhöht gewesen.
Die Verteidigung einen kompletten Nichtnachweis (so im Sinne eines „totalen Betrugs“) bestreitet und sich darauf beruft, dass es sehr wohl Geschäfte gab, nur habe man die fehlenden Konten und Gelder nicht ausreichend recherchiert – u. a. weil Markus Braun und andere möglicherweise selbst getäuscht wurden.
Zusammenfassung
Tatsächlich ist bis heute (Stand Prozessverlauf) nicht schwarz auf weiß gerichtlich festgestellt, dass sämtliche Wirecard-Gewinne im TPA-Bereich komplett erfunden waren. Die Anklage behauptet, dass „ab einem bestimmten Zeitpunkt“ das Geschäft fast ausschließlich konstruiert war.
Die Verteidigung sagt, es habe sehr wohl Geschäft gegeben, nur ein Teil sei manipuliert und Gelder seien veruntreut worden – ggf. durch Jan Marsalek und andere Personen.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist häufig die Rede davon, dass „alles erfunden“ wurde, weil die spektakuläre Summe (1,9 Mrd. Euro) nie nachweisbar war. Doch das Gericht muss diesen Vorwurf noch beweisen bzw. würdigen.
Falls du deinen Text im Artikel anpassen willst, wäre die Empfehlung, statt des Pauschalbegriffs „mutmaßlich erfundene Gewinne“ auf die konkrete Anklage zu verweisen („mutmaßlich zu großen Teilen erfundene oder erheblich überhöhte Umsätze“) und darauf, dass dies im Prozess bewiesen werden muss. So nimmst du ein bisschen die Schärfe raus und machst klar, dass es sich um den Vorwurf handelt, nicht um eine gerichtlich feststehende Tatsache.
"Wenn alles nach dem Plan des Gerichts läuft, könnte es im Wirecard-Prozess noch in diesem Jahr ein Urteil geben. Und dass es nach Plan läuft, ist zuletzt noch einmal wahrscheinlicher geworden."
"Die Gründe für eine Inhaftierung lägen weiterhin vor, und trotz der inzwischen gut viereinhalb Jahre U-Haft sei auch die Dauer nach wie vor verhältnismäßig, hieß es."
Nein, Du Schwätzer. es werden weiterhin dieselben Gründe genannt. Ob diese vorliegen, ist etwas anderes.
Das ist wie bei Journalisten:
"Journalist:innen sind Expert:innen für Recherche, Informationsaufbereitung und Berichterstattung. Sie sind dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit über relevante Themen zu informieren, und nehmen dabei eine Schlüsselrolle in der Gesellschaft ein."
In Wahrheit sind das texterstellende Facharbeiter. Es gibt Journalisten, die erfüllen diese Definition und es gibt Blahdummsky.
Ein paar Brocken Latein sind in Blahdummskys offensichtlich rasend zerfallenden Oberstübchen hoffentlich noch vorhanden. reicht es für
nulla poena sine culpa?
Es gibt nicht mehr viele Menschen, die im bundesdeutschen echtsstaat länger in U-Haft saßen: Die Täter vom NSU beispielsweise...
"Wenige Tage zuvor war der frühere Starmanager zudem damit gescheitert, Födisch und die anderen Richter in seinem Verfahren auswechseln zu lassen – auch das nicht zum ersten Mal. Die 4. Wirtschaftsstrafkammer sowie die Schöffen seien nicht befangen, ein entsprechender Antrag sei unbegründet, entschied eine andere Kammer des Landgerichts. Das Verfahren kann damit wie geplant fortgesetzt werden."
#Wirecard
Die inzestuöse bayerische Buddyjustiz urteilt über sich selbst?
Hat man sich wieder auf eine gemeinsame Formulierung geeignet?
"Hallo Ihr Lieben, passt so"
???
Damit kann das urteil wie geplant verkündet werden. Es sind übrigens bereits Auszüge der Proben für die Feierlichkeiten zur Urteilsverkündigung durchgesickert:
Haben die Narrativprediger um @hessemartin1 und @Bartz70Tim denn @InsiderEng aufmerksam gelesen?
"For years, while no one seemed to be watching, Marsalek had quietly siphoned off billions from the publicly traded German company where he worked as a top-level executive, leaving a gaping hole in its balance sheet"
Na sowas!
#wirecard
"Jan Marsalek, who first came to my attention when I investigated his disappearance from Austria and subsequent re-emergence in Moscow in 2020."
In his article Mr Grozev offers stunning details and I am (as always) impressed about the intelligence bellingcat has.
@danmccrum in those days mentioned Christo's work on X
This article was in the middle of two very important events in the #wirecard #wirecardsaga
On July 15th Oliver Bellenhaus presented a totally different story about Wirecard compared to his statements before and on July 22th the Munich prosecutor held a press conference which basically said "Now we solved the Wirecard case"
In between those events Grozev published his story.
I'll start by completely leaving out the story that Marsalek is a Putin spy and making the following hypotheses: 1. Bellenhaus was in contact with Marsalek before he made his first statement on 30 June 2020 and presumably also in the following days 2. i am not sure whether the turnaround in bellenhaus' statements was agreed with Marsalek 3. in any case, bellenhaus' statement shifted the focus away from Marsalek and towards Markus Braun 4. if Grozev's theory is correct that Marsalek withdrew funds from Wirecard and THAT caused the balance sheet hole, the dramaturgy would have been a perfect fit for all those who did NOT want to be told exactly that as a story 5. the Grozev article came at the wrong time for all those who wanted to focus on Markus Braun. 6. the content of the grozev article was incorrect in some statements 7. the meeting in Munich on 18.06.20, which is very embarrassing for the public prosecutor's office, would have fallen by the wayside in the grozev version 8. completely independent of the espionage story, the grozev article has changed the wirecard story