Früher im Stau und heute lieber pünktlich 👉 🚴
“Nothing compares to the simple pleasure of riding a bike.” - JFK
@dreieckleo.bsky.social
Jun 8, 2020 • 7 tweets • 3 min read
§ 5 (4) StVO schreibt seit April 2020 u. a. einen (Seiten-) #Abstand für Kfz zum #Fahrrad von mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts vor.
Hier einige Tipps der Polizei an Radfahrer, wenn Kfz diese Abstände nicht einhalten.
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Am 04.06.2020 hat die Polizei Landau/Edenkoben über ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung berichtet, weil sich ein BMW-Fahrer (hupend) nicht an den Mindestabstand gehalten hat.
(2/5)