Daniel Effer-Uhe Profile picture
Professor für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte, Rechtstheorie & Rechtspsychologie; Dekan der Fakultät Rechtswissenschaften, BSP Business & Law School Berlin
Sep 13, 2023 22 tweets 3 min read
@leanhealth D.h., wer wegen einer Infektion, die er sich im Krankenhaus zugezogen hat, Schadensersatz geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast u.a. dafür, (1) dass es Hygienemängel gab (also eine Pflichtverletzung vorlag) und dass (2) die Mängel kausal für die Infektion waren. @leanhealth Wenn es der Beklagten gelingt, auch nur einen dieser beiden Punkte auszuräumen, gibt es keinen Schadensersatz. Die Klinik kann also einerseits argumentieren, dass keine Hygienemängel vorlagen, andererseits, dass sie nicht kausal waren.