Die Sitzung beginnt überraschend. Der Richter bemerkt gegenüber der Angeklagten, dass er sich ja noch gar nicht nach ihrem Befinden in der U-Haft erkundigt hätte und fragt, ob sie sich gut behandelt fühlt.
UPIII bemerkt, dass die Situation für sie aufgrund der Sprachbarrieren nicht immer ganz einfach wäre.
Ob es dabei bliebe, dass sie keine Angaben zu ihrer Identität machen würde.
Ja, sie mache keine Angaben.