Songül 🕊️ Profile picture
🕊️ Aktivistin für Menschlichkeit | Unabhängig, kritisch, unbequem, kein Mitläufer| Ich hinterfrage, analysiere & kläre auf – ohne Blatt vor dem Mund.
May 18 • 31 tweets • 75 min read
Wie ihr wisst, bin ich Nichtwählerin und bemühe mich stets, neutral und gerecht zu bleiben. Inspiriert durch das umfassende Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD, das die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft hatte, habe ich mir gedacht: Wie würde ein ähnliches Gutachten über die Regierung der letzten fünf Jahre aussehen? Ich lasse daher eine KI ein solches fiktives Gutachten erstellen, das die Arbeit der Regierung strukturiert und objektiv analysiert. Ich nehme euch auf diesem Weg mit und werde die einzelnen Teile hier posten. Das Gutachten wird in mehreren Abschnitten aufgebaut sein, um eine klare Struktur zu gewährleisten. Dafür nutze ich die KI ChatGPT. Viel Freude beim Lesen! GEGENGUTACHTEN zur Bewertung der Bundesregierung (2020–2025)
Spiegelung der Maßstäbe des Bundesamts für Verfassungsschutz im Fall der AfD
Abschnitt I – Einleitung und Gesamtwürdigung
(Spiegelt Seiten 1–24 des Originalgutachtens)

1. Einleitung und Zielsetzung
Dieses Gegengutachten wurde auf Grundlage des internen Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD erstellt. Ziel ist es, die dort angewendeten Maßstäbe – insbesondere zur Bewertung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO), zur Verhältnismäßigkeit, zum Sprachgebrauch und zur Delegitimierung von Staatlichkeit – auf das Regierungshandeln der Jahre 2020 bis 2025 anzuwenden.

2. Politische Ausgangslage 2020–2025
Der Untersuchungszeitraum umfasst die letzte Legislaturperiode der Regierung Merkel IV (CDU/SPD, bis Dezember 2021) sowie die laufende Ampelkoalition (SPD/Grüne/FDP, ab Dezember 2021). Beide Regierungen verantworteten die zentralen Maßnahmen während der Corona-Krise sowie zentrale Weichenstellungen in Migrations-, Klima-, Energie- und Medienpolitik.

Der Ausnahmezustand wurde faktisch zur politischen Normalität, begleitet von einem weitreichenden Umbau des gesellschaftlichen Diskurses.

3. Verfassungsschutzrechtliche Maßstäbe
Das BfV bewertet Gruppierungen als „gesichert extremistisch“, wenn sie:
- die FDGO ablehnen oder untergraben,
- das Vertrauen in staatliche Institutionen gezielt zerstören,
- gezielte Sprachstrategien zur Delegitimierung nutzen,
- oder Strukturen aufbauen, die demokratische Kontrolle umgehen.

4. Spiegelung auf Regierungspolitik (EinfĂĽhrung)

A) Einschneidende Grundrechtseingriffe
- Im März 2020 erklärte das Bundesministerium für Gesundheit unter Jens Spahn eine epidemische Lage nationaler Tragweite, die bis 2021 mehrfach verlängert wurde. Grundlage war § 5 IfSG – ein Notstandsparagraf, der parlamentarische Prozesse faktisch aussetzte.
- Ausgangssperren, 2G-/3G-Regime, SchulschlieĂźungen und Demonstrationsverbote wurden ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle beschlossen.
- Das Bundesverfassungsgericht entschied am 30.11.2021 (1 BvR 781/21), dass die Maßnahmen grundsätzlich verhältnismäßig seien. Doch die Entscheidung wurde inzwischen von zahlreichen Juristen als „politisch motiviert“ kritisiert (u. a. Udo Di Fabio in der FAZ, 04.12.2021).

„Wir erleben eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips: Die Regierung darf alles, solange sie behauptet, es sei eine Notsituation.“
(Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehem. Präsident des BVerfG, zitiert in WELT, 23.01.2022)

B) RĂĽckblick: Keine ausreichende Rechtsgrundlage
Die WHO hat am 5. Mai 2023 das Ende der internationalen Gesundheitsnotlage erklärt. Rückblickend stellte sich heraus:
- keine Übersterblichkeit in 2020, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) 2022 berichtete,
- die Infektionssterblichkeit lag laut Ioannidis et al. (WHO Bulletin 2021) bei ca. 0,15 % weltweit,
- Impfpflicht für Pflegekräfte wurde im Nachhinein als verfassungswidrig kritisiert, u. a. von Prof. Murswiek (Cicero, 03.2023).

„Was hier stattgefunden hat, war keine Gesundheitspolitik – es war Herrschaftspolitik im Ausnahmezustand.“
(Dr. Andreas Gassen, KBV, in NTV, 08.05.2022)

5. Bewertung zur FDGO
Unter Anwendung der Maßstäbe des BfV müsste festgestellt werden:
- Die Bundesregierung hat exekutive Machtinstrumente auĂźerhalb der demokratischen Kontrolle dauerhaft aktiviert, ohne gesetzliche RĂĽckbindung (MPK, IfSG-Notstand).
- Abweichende Meinungen wurden stigmatisiert, Grundrechte massiv eingeschränkt – auf Basis von Notverordnungen.
- Die dauerhafte Einschränkung des Versammlungsrechts und die Gleichschaltung medialer Narrative erfüllen objektiv die Kriterien zur strukturellen Aushöhlung der FDGO.

Verfassungsschutzrechtliche Bewertung:
Das Regierungshandeln der Jahre 2020–2022 in der Corona-Krise erfüllt – unter Anwendung der Maßstäbe des BfV – die Kriterien einer verfassungsrelevanten Aushöhlung der FDGO.
Nicht punktuell, sondern systematisch. Nicht illegal – aber demokratieschädlich.
Jun 23, 2022 • 7 tweets • 6 min read
1/? "Die Ungeimpften sind die Helden der letzten zwei Jahre, denn sie haben es uns allen ermöglicht, eine Kontrollgruppe in dem großen Experiment zu haben und die Unzulänglichkeiten der Covid-Impfstoffe aufzuzeigen. uvm. soll ein geimpfter australischer Schriftsteller gesagt 2) haben, welcher mit den Worten Endete "Der Krieg gegen die Ungeimpften wurde verloren und wir sollten alle sehr dankbar dafür sein.

Unser GM Karl Lauterbach dagegen meint, das unser ungeimpftes Pflegepersonal keinen Beitrag geleistet und kein Recht zu demonstrieren habe.