Blumes von @Achgut_com angegriffene Meinungsäußerung "Auch der @ZentralratJuden, meine Familie & ich sind über dieses Portal oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden" ist zulässig, weil sie lt. VwG Stuttgart auf "einem im Wesentlichen zutreffenden Tatsachenkern" beruht
Damit hat nun auch die oberste Verwaltungsgerichtsinstanz in BW bestätigt, dass man der "Achse des Guten" unterstellen darf, sie betreibe eine Kampagne gegen Michael Blume und dessen Familie. Der Anwalt @Steinhoefel hilft dabei übrigens tatkräftig mit, u.a. über seinen Privatblog