Prof. Dr. Andreas Pitz Profile picture
Prof. f. Sozial- und Gesundheitsrecht | Hochschule Mannheim | Professor o. Law | University o. Appl. Sciences Mannheim | Vizepräsident bfv | DFB-Sportgericht
May 26, 2023 12 tweets 3 min read
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestern seine Urteilsbegründung zur Normenkontrolle gegen den Rettungsdienstplan zugestellt hat, hier eine erste kurze und im Link (t1p.de/ip5la) #Rettungsdienst #Nottfallversorgung #VGH 1/12 eine etwas längere Einordnung der Entscheidung und ihrer Konsequenzen:

Grundlegend:
- Der Staat hat aus Art. 2 Abs. 2 GG (Schutz von Leben und Gesundheit), Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 (Sozialstaatsprinzip) GG 2/12
May 11, 2023 19 tweets 3 min read
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gestern die vom Innenministerium auf 12 Minuten festgelegte Hilfsfrist für unwirksam erklärt. Ein Versuch der nicht ganz unbefangenen Einordnung. Sie erfolgt ohne Kenntnis der Urteilsbegründung, die erst in ein paar 1/19 Wochen/Monaten vorliegen wird und damit so zurückhaltend wie möglich:

1. Was bedeutet die Entscheidung konkret?
Zunächst, dass für die bodengebundene Notfallrettung in BW eine Hilfsfrist von "möglichst nicht mehr als 10 Minuten und höchstens 15 Minuten" gilt. Das war 2/