Im Juli 2020 war die Bundesregierung in ihrer öffentlichen Bewertung des Wirecard-Skandals noch sehr vorsichtig. Im Sachstandsbericht vom 16. Juli 2020 heißt es, die Kontrollstrukturen seien „nicht ausreichend gewesen, um ein mutmaßliches System betrügerischer Strukturen frühzeitig aufzudecken“. Auch bei den 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem Drittpartnergeschäft lagen, sprach man nur von einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass diese Guthaben nicht bestehen“. Die Wortwahl „mutmaßlich“ und „wahrscheinlich“ verdeutlicht, dass man zu diesem Zeitpunkt zwar massive Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hatte, aber noch keine endgültige Bestätigung. Juristisch lag hier lediglich eine Verdachtslage vor.
Nur ein knappes Jahr später fällt der Ton im Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) völlig anders aus. Dort heißt es unmissverständlich:
„Die Beweisaufnahme ergab unmissverständlich, dass es sich bei Wirecard um einen kollektiv ausgeführten Bilanzbetrug handelt.“
Diese Formulierung lässt keinen Raum für Zweifel. Auch wenn Markus Braun nicht explizit genannt wird, war er bereits wegen genau dieser Vorgänge angeklagt. Damit impliziert der Bericht indirekt, dass das Top-Management, und damit auch Braun, in das betrügerische System eingebunden war.
Die entscheidende Grundlage für eine derart klare Bewertung ist das Drittpartnergeschäft (Third Party Acquiring, TPA), auf das sich der Großteil der Wirecard-Umsätze und -Gewinne stützte. Ohne ein fiktives TPA kann man zwar Governance-Schwächen oder fehlende Treuhandgelder konstatieren, aber keinen systematischen Bilanzbetrug im Sinne der PUA-Aussage belegen. Der Ausschuss stützt seine Schlussfolgerung auf drei wesentliche Elemente: Erstens der KPMG-Sonderuntersuchung vom April 2020, die für große Teile des Drittpartnergeschäfts keinerlei Belege finden konnte. Weder wurden vollständige Dokumente vorgelegt, noch waren die angeblichen Partnerfirmen greifbar. Zweitens der Nachweis, dass die 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten, die diese Geschäfte absichern sollten, schlicht nicht existierten – EY bezeichnete die vorgelegten Bestätigungen später als „gefälscht“. Drittens auf Zeugenaussagen und interne E-Mails, die darauf hindeuten, dass das Management wusste, wie kritisch diese fiktiven Umsätze für den Aktienkurs waren, und interne Kontrollen gezielt ausgehebelt wurden. Auf den Seiten 292 sowie 295–296 der BT-Drucksache 19/30900 sind laut SAFE-White Paper konkrete Beispiele dokumentiert, wie Widerstände gegen Kontrolle bewusst unterdrückt wurden.
Diese Beweise reichen für den PUA aus, um politisch zu folgern, dass das TPA erfunden war – und damit Wirecard über Jahre hinweg systematisch Bilanzen gefälscht hat. Politisch ist diese Bewertung nachvollziehbar, weil der Ausschuss nicht die Schuld einzelner Manager zweifelsfrei nachweisen muss, sondern das Gesamtbild beurteilt. Juristisch hingegen liegt die Hürde deutlich höher: Ein Strafgericht muss für jede einzelne Handlung beweisen, wer sie begangen hat, wann dies geschah und dass die Person vorsätzlich gehandelt hat. Genau daran hakt der aktuelle Strafprozess: Viele relevante Dokumente liegen im Ausland, der mutmaßliche Hauptorganisator Jan Marsalek ist auf der Flucht, und zentrale Zeugen fehlen. Deshalb konnte bis heute nicht eindeutig belegt werden, ob das Drittpartnergeschäft tatsächlich komplett erfunden war – und ob Markus Braun persönlich die Fälschungen angeordnet hat.
Hier zeigt sich ein problematischer Widerspruch: Der PUA hat politisch sehr klar Position bezogen und den Begriff „unmissverständlich“ gewählt, obwohl die zentrale Grundlage – der Nachweis eines vollständig erfundenen TPA – bis heute juristisch nicht zweifelsfrei erbracht ist. Damit setzt der Bericht nicht nur die Behörden, sondern auch die Justiz unter Druck und suggeriert eine Schuld, die im Strafprozess bislang nicht bestätigt werden konnte. Obwohl der Ausschuss Braun nicht namentlich als Täter nennt, ist angesichts seiner damaligen Anklage klar, dass die Bewertung indirekt auf ihn abzielt. In der politischen Kommunikation mag das verständlich erscheinen, doch inhaltlich bleibt es heikel: Ohne den eindeutigen Nachweis, dass das Drittpartnergeschäft reine Fiktion war, bleibt die Formulierung „unmissverständlich“ eine politische, aber keine juristisch belastbare Wahrheit. Gerade weil Wirecard ein Symbol für ein Systemversagen wurde, hätte der PUA hier differenzierter bleiben müssen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass politische Bewertungen richterliche Beweise vorwegnehmen.
#wirecard
Erst im Herbst 2021, also lange nach Fertigstellung des PUA-Berichts, begann die Staatsanwaltschaft München, entscheidende Auslandskonten systematisch zu prüfen. Markus Braun und seine Verteidigung bestreiten bis heute vehement, dass das TPA erfunden war. Ohne vollständige Auswertung der Auslandskonten bleibt es für das Gericht unmöglich, zweifelsfrei zu belegen, dass die Umsätze nie existierten.
In diesem Licht erscheint die deutliche Formulierung des PUA problematisch. Sie könnte stark beeinflusst worden sein durch die Aussagen der Staatsanwaltschaft München im Ausschuss, etwa durch Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl, die sinngemäß erklärte: „Die 1,9 Milliarden Euro werden wir nicht finden.“ Solche Aussagen wirken politisch schlagkräftig, ersetzen aber keine gerichtsfeste Beweisaufnahme. Noch brisanter ist, dass Teile der Vernehmung von Bäumler-Hösl im PUA nicht aufgezeichnet wurden und es bis heute keine belastbaren Protokolle gibt, was in diesen Sitzungen besprochen wurde. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Sie wirft den Schatten eines Verdachts: dass sich der Ausschuss und die Staatsanwaltschaft in einer gegenseitigen Bestätigung hochgeschaukelt haben könnten – der PUA übernahm die Annahmen der Staatsanwaltschaft, während diese politisch durch den klaren Berichtsrückhalt gestärkt wurde.
Zudem hat der Nutzer @wiebittee zahllose Beispiele aus den Protokollen des PUA zusammengetragen, die auf seltsame und teils widersprüchliche Aussagen hinweisen, die jedoch nie zu Konsequenzen führten. Dies wirft die grundlegende Frage auf, ob der Ausschuss tatsächlich den Aufklärungseffekt hatte, für den er in Politik und Medien so gelobt wurde – oder ob er nicht vielmehr eine politisch vorgeprägte Erzählung verfestigt hat. Aus meiner Sicht ist diese Beurteilung sehr kritisch.
Wenn sich herausstellen sollte, dass der PUA seine drastische Bewertung im Kern auf die damals noch nicht vollständig geprüften Hypothesen der Staatsanwaltschaft stützte, wäre das höchst bedenklich. Es bestünde die Gefahr, dass politische Bewertungen eine noch laufende juristische Beweisaufnahme vorwegnehmen und beeinflussen. Dies würde nicht nur den fairen Strafprozess gefährden, sondern auch das Vertrauen in die parlamentarische Aufklärung massiv erschüttern.
Ich fordere daher eine umfassende Aufklärung dieser Vorgänge. Dazu gehört insbesondere:
die vollständige Veröffentlichung sämtlicher Protokolle der Bäumler-Hösl-Vernehmung im PUA,
eine unabhängige Prüfung, inwieweit der Ausschuss sich auf Aussagen der Staatsanwaltschaft stützte, die später nicht bestätigt werden konnten,
sowie eine klare Trennung zwischen politischer Bewertung und laufender Beweisaufnahme der Justiz.
Ohne diese Transparenz bleibt der Verdacht bestehen, dass der PUA eine politisch motivierte, „unmissverständliche“ Schuldzuweisung vorgenommen hat, obwohl die Beweislage – vor allem beim zentralen Drittpartnergeschäft – noch nicht ausreichend geklärt war. Dies wäre nicht nur ein Rückschlag für die Aufarbeitung des größten deutschen Finanzskandals, sondern auch ein gefährliches Signal für das Verhältnis von Politik und Justiz.
Sep 7 • 5 tweets • 5 min read
#wirecard
🧾 Was wird Markus Braun eigentlich vorgeworfen?
Markus Braun war der Chef von Wirecard – einem Unternehmen, das angeblich riesige Summen im Bereich Zahlungsabwicklung verdiente, vor allem in Asien. Die Firma war lange ein Star am Börsenhimmel, bis 2020 plötzlich alles zusammenbrach: 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten waren angeblich verschwunden. Seitdem läuft ein Strafprozess.
Die zentrale Frage ist:
Hat Markus Braun absichtlich falsche Zahlen in den Geschäftsberichten veröffentlicht – also Bilanzen gefälscht – um Investoren und Behörden zu täuschen?
Die Staatsanwaltschaft sagt: Ja. Und sie versucht, das so zu beweisen:
🔍 Was ist laut Anklage passiert?
1. Das angebliche Geschäft hat es gar nicht gegeben
Wirecard hat in seinen Berichten riesige Einnahmen aus einem sogenannten Drittpartnergeschäft gezeigt. Dabei geht es darum, dass nicht Wirecard selbst, sondern Partnerfirmen vor Ort (z. B. in Asien) die Zahlungen abgewickelt haben sollen – Wirecard hat nur die Technik geliefert und eine Provision kassiert.
Die Staatsanwaltschaft behauptet jetzt:
Diese Partnerfirmen gab es in Wirklichkeit gar nicht oder sie haben nichts gemacht.
Das Geschäft war komplett erfunden – es war nur auf dem Papier da, um so zu tun, als wäre Wirecard riesig erfolgreich.
Deshalb seien die Zahlen in der Bilanz falsch – also: Bilanzfälschung.
2. Das Geld auf den Konten war nie da
Wirecard hatte angegeben, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten in Asien liegen. Die Staatsanwaltschaft sagt:
Diese Konten gab es nicht oder das Geld war nie da.
Die angeblichen Bankbestätigungen waren gefälscht.
Dadurch wurde die Bilanz künstlich aufgebläht, um besser dazustehen.
3. Markus Braun wusste davon – oder hätte es wissen müssen
Die wichtigste Frage ist:
War Markus Braun Teil dieser Täuschung?
Die Anklage behauptet:
Er wusste, dass es das Geschäft nicht gab, und hat es trotzdem veröffentlicht.
Oder: Er hätte es wissen müssen – als Chef trägt er die Verantwortung.
Ein Mitangeklagter, Oliver Bellenhaus, belastet ihn schwer. Er war Manager bei Wirecard in Dubai und sagt, das Ganze sei ein „System Wirecard“ gewesen – ein Plan zur Täuschung, mit Braun an der Spitze.
⚖️ Was bedeutet das?
Wenn die Staatsanwaltschaft Recht hat, dann hat Wirecard:
kein echtes Geschäft gemacht,
falsche Zahlen veröffentlicht,
Investoren getäuscht,
und Markus Braun war der Kopf dahinter.
Dann wäre das Betrug und Bilanzfälschung – und strafbar.
❓ Aber was sagen die Verteidigung und Kritiker der Anklage?
Viele sagen:
Dieses Drittpartnergeschäft war real, nur schwer nachvollziehbar.
Es wurde jahrelang von Wirtschaftsprüfern (EY) akzeptiert und testiert.
Vielleicht war nicht alles perfekt, aber es war nicht erfunden.
Markus Braun hat sich auf Berichte, Prüfungen und Testate verlassen – und nicht bewusst falsche Zahlen veröffentlicht.
🧠 Was ist das Grundproblem?
Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass es das Geschäft nie gegeben hat.
Nur dann ist klar: Die Bilanz war von Anfang an gelogen, also eine Fälschung mit Vorsatz.
Aber wenn das Geschäft teilweise echt war oder nur schlampig geprüft wurde,
– dann war es vielleicht ein Fehler, aber kein Betrug.
Und dann könnten auch andere mitverantwortlich sein: Prüfer, Aufseher, Behörden.
#wirecard
In den Medien wird oft der Eindruck vermittelt, dass im Wirecard-Prozess eindeutige Beweise vorliegen – etwa durch die Aussagen des Kronzeugen Oliver Bellenhaus oder durch Gutachten des Insolvenzverwalters. Dieser Eindruck ist jedoch irreführend, denn tatsächlich handelt es sich dabei häufig nicht um objektive, zweifelsfreie Beweise, sondern um Interpretationen der Staatsanwaltschaft.
Das bedeutet:
Bellenhaus’ Aussagen werden so behandelt, als wären sie faktisch belegt, obwohl sie – wie jeder Zeuge – subjektiv, interessengeleitet und teilweise widersprüchlich sind. Gerade weil er als Kronzeuge von Strafmilderung profitiert, besteht ein starkes Motiv, die eigene Rolle kleinzureden und andere stärker zu belasten.
Gutachten des Insolvenzverwalters beruhen auf Annahmen und wirtschaftlichen Modellen. Sie zeigen, wie etwas gewesen sein könnte, sind aber keine Beweise dafür, dass es tatsächlich so war.
Die Eindeutigkeit, die die Öffentlichkeit wahrnimmt, entsteht also vor allem dadurch, dass die Interpretation der Staatsanwaltschaft als objektive Wahrheit präsentiert wird. In Wirklichkeit kann es auch andere Lesarten der gleichen Fakten geben.
Beispiel:
Ein Zahlungsfluss von 100 Mio. Euro kann als „Roundtripping“ gewertet werden – also als Fälschung ohne reales Geschäft.
Genauso gut könnte er aber tatsächliche Einnahmen aus realem Geschäft darstellen, die über komplexe Strukturen liefen.
Ohne zweifelsfreie Nachweise (z. B. Originalverträge, Abrechnungen, unabhängige Zeugen) bleibt beides möglich.
Fazit:
Das Verfahren wirkt nach außen klar und geradlinig, doch diese Klarheit existiert in der Realität nicht. Sie ist das Resultat einer einseitigen Erzählung, die sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Teilen der Medien übernommen wird. Der Prozess lebt nicht von unumstößlichen Beweisen, sondern von Interpretationen und Hypothesen, die noch geprüft und hinterfragt werden müssen.
Sep 3 • 10 tweets • 4 min read
#wirecard kein geringerer als Kirkland Ellis hat ein Urteil erstritten, das geschädigten Kleinanlegern weh tut. Und wenn sie wüssten, wie genau es zu dieser Anleihe gekommen ist, käme zum Schmerz noch Wut...
Hier ist eine kürzere und einfachere Zusammenfassung für geschädigte Kleinanleger:
Wirecard-Urteil: Noch weniger Chancen für Aktionäre
Ein neues Urteil des Landgerichts München stärkt bestimmte Großinvestoren und verschlechtert die Lage für alle anderen Gläubiger – vor allem für normale Aktionäre.
Vor der Wirecard-Pleite hatte eine Tochtergesellschaft Wandelanleihen im Wert von 900 Millionen Euro ausgegeben. Diese Anleihen wurden später an große Investoren wie SoftBank und andere Fonds verkauft. Als Wirecard insolvent wurde, meldeten diese Investoren ihre Forderungen zweifach an:
über das Darlehen der Tochtergesellschaft,
und zusätzlich über eine Garantie von Wirecard.
Der Insolvenzverwalter wollte das verhindern, weil es bedeutet, dass diese Anleger doppelt kassieren. Doch das Gericht entschied, dass diese sogenannte Double-Dip-Struktur rechtlich zulässig ist.
Für Kleinanleger ist das ein herber Schlag:
Aktionäre stehen im Insolvenzverfahren ohnehin ganz am Ende der Rangfolge.
Durch das Urteil fließt noch mehr Geld zuerst an die Großinvestoren – für Aktionäre bleibt damit sicher nichts übrig.
Die Wirecard-Aktie hat daher nur noch Spekulationswert und keinen Bezug mehr zur realen Unternehmenslage.
Der Insolvenzverwalter hat Berufung eingelegt, und das Verfahren könnte bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Doch selbst wenn das Urteil noch kippt, bleiben die Chancen für Aktionäre extrem gering.
Die einzige Hoffnung liegt in Schadensersatzklagen gegen frühere Vorstände, Wirtschaftsprüfer oder beteiligte Banken – unabhängig vom Insolvenzverfahren.
kirkland.com/publications/k…
#wirecard
Herr Angermeyer kann euch gegebenenfalls ein paar seiner Pilze verkaufen, falls ihr Trost benötigt. Er hat ja einen zweistelligen Millionenbetrag an der Geschichte verdient, ganz zu schweigen von Credit Suisse
ich habe mir mal erlaubt, deine 50 tweets zusammenzufassen. jetzt habe ich den original Link nicht zur Hand, den kannst du ja unten ergänzen
teil 1
Kernaussage und Ziel
Der Thread behauptet, das am 18.02.2019 verhängte Leerverkaufsverbot (LVV) gegen Wirecard sei rechtswidrig zustande gekommen, weil die BaFin
zentrale Prüf- und Informationsschritte unterlassen,
widersprechende fachliche Einschätzungen (v.a. der Bundesbank) ignoriert bzw. verheimlicht und
gegenüber ESMA unvollständig/irreführend begründet habe.
Damit sollen sowohl formelle (Verfahrens-/Begründungsmängel) als auch materielle (Tatbestandsvoraussetzungen/Verhältnismäßigkeit) Rechtsfehler des LVV nachgewiesen werden.
Beweisführung (Struktur)
Der Thread stützt sich auf:
Parlamentsunterlagen/PUA-Protokolle (PUA-Seiten, Bundestagsdrucksachen, Auszüge als Bilder).
Aussagen und E-Mails von BaFin/BMF/Bundesbank/Handelsüberwachungsstelle sowie Zitate aus Befragungen (u.a. Michelbach, Toncar, Paus).
Anstoß über StA München („Erpressungsstory“) ohne Ermittlungen: Die StA habe trotz eigener dramatischer Bewertung nicht ermittelt; BaFin habe die Story dennoch als Gefahrensignal genutzt.
Bundesbank abweichend – BaFin verschweigt/umgeht: Telefonisch habe die Bundesbank die Grundlage für ein LVV verneint; BaFin habe das bei ESMA nicht offengelegt.
Keine Abfrage bei der Handelsüberwachung (HÜ): Trotz Verfügbarkeit sei nicht nachgefragt worden; HÜ habe später kein Problem fürs Marktvertrauen gesehen.
„Ansteckung“ und Datenaufbereitung: BaFin habe eine Ansteckungsgefahr konstruiert (z.B. Graphik, die 0,3 % DAX-Minus wie 22 % WDI-Minus wirken ließ).
Klassifikation Wirecard: Für die unionsrechtlichen Schwellen habe BaFin Wirecard hochgestuft (vom „Technologiekonzern“ zum finanzsystemisch relevanten Zahlungsdienstleister) und so den Tatbestand des SSR-Notstands herbeibegründet.
Formelle Mängel: Nach dem Thread fehlten nachprüfbare Belege in Veröffentlichung/Notifizierung; ESMA sei mit selektiven Angaben bedient worden.
Juristische Folie (wie der Thread sie nutzt)
SSR (EU-Short-Selling-Verordnung) erlaubt nationale Notfallmaßnahmen nur bei „ernster Bedrohung“ der Marktordnung/-stabilität; sie müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein; ESMA gibt eine Opinion ab (Art. 20 SSR i.V.m. Delegierte VO 918/2012 Art. 24).
Der Thread sagt: Diese Schwelle wurde tatsächlich nicht erreicht bzw. nur durch fehlerhafte/fehlende Tatsachenbasis scheinbar belegt; formell sei die Begründung mangelhaft gewesen.
#wirecard #bafin #bafinhaftung
es folgt teil 2, abschließend ein zusammenführen mit meiner Argumentation
Innere Plausibilität – Stärken
Dokumenten-Track: Viele PUA-Fundstellen/BT-Drucksachen und namentliche Zitate geben der Erzählung Grip (Nachvollziehbarkeit der Entscheidungswege).
Verfahrensfokus: Der Thread attackiert nicht nur das Ergebnis (LVV), sondern den Prozess (Unterlassen von Standard-Abfragen; Divergenzen zu Bundesbank/HÜ; Belegebene ggü. ESMA). Das passt zu formeller wie materieller Rechtskontrolle von Eilmaßnahmen.
Zeitliche Verdichtung: Die enge Sequenz 15.–18.02.2019 stützt den Vorwurf der voreiligen Maßnahme ohne belastbare Prüfung.
Innere Plausibilität – Schwächen/Offene Punkte (aus dem Thread heraus)
Motiv/Zurechnung: Stellenweise werden Absichten (Täuschung/„erschlichen“) unterstellt; die Beweislast dafür liegt hoch, im Thread bleiben einige Schlüsse indiziell.
ESMA-Rolle: ESMA hat am 18.02.2019 eine Opinion abgegeben und die Maßnahme als geeignet/erforderlich bewertet; der Thread kontert, ESMA sei auf BaFin-Input angewiesen gewesen bzw. unvollständig informiert. Das bleibt – innerhalb des Threads – Behauptung vs. ESMA-Opinion-Text.
Klassifikationsmaßstab: Ob eine Systemrelevanz i.S.d. Delegierten VO zwingend nachzuweisen war oder ob bereits Marktvertrauens-/Integritätsrisiken genügen, wird knapp behandelt; hier bräuchte es im Thread noch präzisere Normenkonkretisierung.
Fazit (nur bezogen auf den Thread)
Die These ist klar: Das LVV sei rechtswidrig – wegen Unterlassen grundlegender Ermittlungen, Ignorierens fachlicher Gegenpositionen, selektiver ESMA-Information und aufgebohrter Tatbestandsvoraussetzungen.
Die Belege sind für einen Social-Media-Thread ungewöhnlich dicht (PUA-Zitate, BT-Drucksachen, datierte E-Mails), erzeugen aber an den entscheidenden Stellen (Täuschungsvorsatz, ESMA-Täuschung, Klassifikationszwang) noch Indiz- statt Vollbeweis-Charakter.
Juristisch anschlussfähig ist v.a. der Verfahrensangriff (Begründungs-/Ermittlungsdefizite; Verhältnismäßigkeit) sowie die These der „selbstverschuldeten Unkenntnis“ als Vorstufe späterer Maßnahmen. Das lässt sich – ggf. mit ergänzenden Aktenbeweisen/Gutachten – in eine Amtshaftungs-/Unionshaftungsargumentation übersetzen.
Aug 28 • 9 tweets • 6 min read
@WieBittee @Anwalt_Jun
ich bin kein Jurist, aber ich sehe zwei Linien
1. die BaFin entzieht sich der Haftung durch eine spezielle Gesetzgebung (der fachbegriff ist irgendwas mit lex specialis)
2. das kann die BaFin gerne tun, die jeweiligen Mitarbeiter und die Institution selbst unterstehen aber dennoch dem normalen recht, insbesondere im 826.
3. das bedeutet,: die Klage muss auf den 826 abziehen und zwar außerhalb der spezialregelung.
ich glaube, das kann man rechts dogmatisch begründen, dazu schreibe ich gleich was
4. in der Sache redet die BaFin. dummes Zeug, das habe ich ja wohl deutlich genug gemacht.
man könnte sagen,: sie lügt wie gedruckt.
die Möglichkeit dazu geben ihnen die klageschriften durch einen falschen sachvortrag.
der sachvortrag geht nur von ihnen aus, also vom Kläger, und ignoriert die tatsächliche schon viel längere Geschichte der wirecard und der BaFin.
deshalb kann sich die BaFin so leicht rausreden.
hast du das verstanden??
ich will mich nur versichern, das soll jetzt nicht schroff klingen.
aber verstehst du meinen gedankengang?
die ganzen Kläger machen einen ganz einfachen Fehler: sie setzen einen Punkt Null und beziehen die Verantwortung der BaFin auf diesen Punkt Null, der ihr Verhalten beeinflusst hat. das ist der Fehler. es begann schon früher! die Haftung der BaFin für den Schaden, der zum Punkt Null ausgelöst wurde, beginnt früher. das ist nicht der gleiche Zeitpunkt. das ist der kardinalfehler aller klagen, übrigens auch der amerikanischen Sammelklage, die deshalb auch scheitern wird...
II. Juristischer Fließtext: Welche Ablehnungsgründe der Text angreift
> Die deutsche Rechtsprechung begründet die Abweisung sämtlicher Schadensersatzklagen gegen die BaFin im Zusammenhang mit Wirecard vor allem damit, dass den Amtspflichten der Behörde nach § 4 Abs. 4 FinDAG kein Drittschutz zugunsten von Anlegern zukommt, sodass eine Haftung schon dem Grunde nach ausgeschlossen sei. Darüber hinaus stellen die Gerichte darauf ab, dass die BaFin aus der ex-ante-Perspektive 2019 keine Amtspflichtverletzung begangen habe: Entscheidungen wie das Leerverkaufsverbot seien im damaligen Kontext vertretbar gewesen. Hinzu kommt, dass die Behörde bei der Bewertung und Gewichtung von Marktinformationen über einen Ermessensspielraum verfüge, der nicht überschritten worden sei. Schließlich verneinen die Gerichte sowohl das Bestehen eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs als auch die Kausalität zwischen etwaigen Versäumnissen der BaFin und dem eingetretenen Anlegerschaden.
> Der im Text „BaFinhaftung“ herausgearbeitete Befund setzt genau an den tragenden Argumenten dieser Rechtsprechung an. Gegenüber der Verteidigungslinie der BaFin, ihr damaliger Kenntnisstand habe ein anderes Handeln nicht zugelassen, wird geltend gemacht, dass das behauptete „Nichtwissen“ in Wahrheit selbstverschuldet war. Die Behörde habe seit 2016 über konkrete Hinweise verfügt – namentlich den Zatarra-Bericht, die Berichterstattung der Financial Times, zahlreiche E-Mails und ausländische Ermittlungsberichte – und diese bewusst ignoriert oder fehlinterpretiert. Damit wird die Annahme der Gerichte, eine Amtspflichtverletzung sei nicht feststellbar, in Zweifel gezogen: Die Pflichtverletzung liegt nicht im Unterlassen einer ex-post erkennbaren Maßnahme, sondern bereits im systematischen Unterlassen der gebotenen Informationsverwertung.
> Auch die gerichtliche These, die BaFin habe innerhalb eines vertretbaren Ermessensspielraums gehandelt, lässt sich auf Grundlage des Textes angreifen. Er weist auf eine institutionelle Voreingenommenheit hin, indem Short-Seller und Journalisten als Gegner behandelt und deren Hinweise nicht ergebnisoffen geprüft wurden. Solches Verhalten deutet auf eine Ermessensreduzierung auf Null hin: Die BaFin durfte bei Vorliegen substantiierter Verdachtsmomente nicht mehr ausschließlich repressiv gegen Kritiker vorgehen, sondern war verpflichtet, die Substanz der Vorwürfe zu prüfen.
> Schließlich spricht der Text die von den Gerichten angenommene ex-ante-Vertretbarkeit direkt an. Er zeigt auf, dass die ex-ante-Perspektive durch das selbstverschuldete Ignorieren verfügbarer Informationen verzerrt war. Mit anderen Worten: Die BaFin kann sich nicht auf Unkenntnis berufen, wenn sie diese Unkenntnis durch pflichtwidriges Unterlassen selbst herbeigeführt hat. Damit wird die Grundlage der gerichtlichen Verteidigungslinie – Vertretbarkeit und fehlende Pflichtverletzung – juristisch unterminiert.
Aug 19 • 10 tweets • 7 min read
#bretagne
Ein Tisch, eine Cola, ein Keyboard – und die Welt diskutiert.
So unscheinbar begann alles vor dem Bahnhof von Lorient: Ein Reisender stellte spontan sein kleines Musik-Setup auf, um die Wartezeit auf den Zug zu überbrücken. Ein Foto für Freunde – mehr sollte es nicht sein. Doch dieses Bild wurde zum Symbol einer globalen Debatte über Kunst, Politik und Stille.
#bretagne
📰 Ouest-France
Vom Bahnhof Lorient in die Welt – Wie ein nicht gehörter Ton zur globalen Debatte wurde
Es begann ohne Hintergedanken. Ein Reisender, gestrandet vor dem Bahnhof von Lorient, stellte ein kleines Keyboard auf einen Bistrotisch, schloss Kopfhörer an, daneben eine Flasche Breizh Cola, einen Becher, einen Keks. Mehr nicht.
Er wartete auf den Zug, hatte zwei Stunden übrig. „Eigentlich wollte ich nur die Zeit überbrücken“, erzählt er im Gespräch mit unserer Zeitung. „Ich packte das Keyboard aus – nicht um etwas Großes zu tun, sondern um für mich selbst ein wenig Musik zu machen.“
Für Freunde dokumentierte er den Moment mit einem Foto. Ein Schnappschuss, wie so viele, gedacht für private Nachrichten oder soziale Netzwerke. Keine Performance, kein Plan, keine versteckte Absicht. Nur die Idee: ‘Schaut her, so verbringe ich meine Wartezeit in Lorient.’
Doch das Bild machte die Runde. Aus einem privaten Gag wurde ein öffentlicher Diskurs. In den Straßen von Lorient sprach man von einem „unsichtbaren Flashmob“. In Frankreich wurde darüber geschrieben, dann in Italien, Österreich, Japan. Bald meldeten sich Experten aus Indien, Kommentatoren im Iran, Kritiker in Israel. Sogar die UNO und die NATO sahen sich gezwungen, Stellung zu nehmen.
„Ich wollte niemanden provozieren“, sagt der Urheber. „Aber vielleicht ist genau das das Geheimnis: Die Abwesenheit von Absicht wurde zur größten Projektionsfläche.“
Tatsächlich entwickelte sich eine Welle. Rechte Medien schimpften über „linke Kunstpropaganda“, linke Blätter erklärten das Schweigen zum Widerstand. Russische Stimmen sprachen von westlicher Dekadenz, amerikanische von Fake-Kultur. Und der Mann aus Lorient? Der staunte – und schwieg.
„Streng genommen war es gar kein Ereignis, abgesehen davon, dass sich etwas ereignet hat“, sagt er heute. „Vielleicht ist es genau das, was Kunst ausmacht: Dass sie größer wird, als man selbst es je geplant hätte.“
Zehn entscheidende Sachverhalte für den Prozess wirecard.
Teil 1:
der sogenannte "Kronzeuge" ist ein Lügner.
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„Wenn das Fundament bricht – und der Rechtsstaat mit“
Oliver Bellenhaus ist im Wirecard-Prozess Kronzeuge der Anklage. Der BGH fordert bei Kronzeugen „besondere Sorgfalt und kritische Würdigung“ (BGH, Urt. v. 29.07.1999 – 1 StR 618/98). Wer – wie Bellenhaus – nachweislich zentrale Tatsachen verschweigt, verletzt seine Wahrheitspflicht (§ 153 StGB): „Ein Zeuge verletzt seine Wahrheitspflicht, wenn er … verschweigt“ (BGH, Beschl. v. 23.11.2020 – 5 StR 172/20). Glaubwürdigkeit ist unteilbar. Glaubt das Gericht trotz erwiesener Lüge in einem Kernpunkt den übrigen Aussagen, liegt ein Beweiswürdigungsfehler vor. Der BGH verlangt hier eine ausdrückliche Begründung (BGH, Beschl. v. 15.01.2015 – 1 StR 562/14); fehlt sie, verstößt dies gegen § 261 StPO und ist revisionsanfällig (BGH, Beschl. v. 25.08.2021 – 3 StR 359/21).
Würdigung:
Die Beweisaufnahme hat sich als lückenhaft erwiesen. Das Gericht versucht nun, die Anklage immer weiter zu kürzen, um die Schwäche der Beweise zu kaschieren. Bellenhaus ist unstrittig das Fundament der Anklage – und dieses Fundament ist faktisch zerbrochen. Wenn wir zulassen, dass trotzdem ein Urteil fällt, aus welchen Gründen auch immer, zerstören wir auch das Fundament des Rechtsstaats – und das im größten Wirtschaftsstrafprozess unserer Geschichte.
Aufruf:
Ich formuliere dies bewusst juristisch, um mich klar von Verschwörungstheorien abzugrenzen. Aber es ist letztlich ganz einfach:
Ein Urteil, das auf einer Lüge basiert, ist ein Justizskandal.
Und dieser Justizskandal ist längst kein fernes Wetterleuchten mehr.
In diesem Verfahren brennt der Rechtsstaat.
Wir müssen löschen – und zwar sofort.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf eine Vielzahl von Beweismitteln, darunter interne Dokumente, E-Mail-Korrespondenz, Aussagen der Mitbeschuldigten und Erkenntnisse aus der KPMG-Sonderuntersuchung. Die Beweisführung gliedert sich im Wesentlichen in folgende Bereiche: 1. Nicht-Existenz des TPA-Geschäfts
Die angeblichen Umsätze mit den Drittpartnern PayEasy, Senjo Payment und Al Alam waren laut Anklage vollständig fingiert. Die Beweise dafür:
Keine realen Handelsbeziehungen: Es existierten weder Händlervermittlungen noch Transaktionsdokumentationen, wie sie bei einem Zahlungsabwickler üblich wären.
Keine technische Anbindung: Interne IT-Experten gaben an, dass eine Einbindung der TPA-Partner in die Systeme der Wirecard nie erfolgte – obwohl dies vertraglich vorgesehen war.
Keine Kontrolle durch Compliance oder Legal: Die Rechtsabteilung von Wirecard war an keinem der TPA-Verträge beteiligt, und die Compliance-Abteilung fand keine nachvollziehbaren Belege für operative Aktivitäten.
Täuschung bei Transaktionsdaten: Die an EY und KPMG übermittelten Transaktionslisten konnten durch Visa und Mastercard nicht verifiziert werden. Sie stammten mutmaßlich aus internen Wirecard-Systemen und waren abgeändert.
2. Fiktive Treuhandguthaben
Ein weiterer Kernpunkt der Täuschung war die Bilanzierung angeblicher Treuhandguthaben:
Keine Konten bei OCBC und DBS: Die von Wirecard genannten Konten existierten nach Auskunft der Banken nicht.
Gefälschte Saldenbestätigungen: Laut Aussage von Bellenhaus wurden PDF-Dateien mit angeblichen Bestätigungen manuell erzeugt – inklusive eingefügter Unterschriften und Stempel.
Widersprüche bei Formaten: Mehrere Saldenbestätigungen verwendeten das deutsche Zahlenformat, obwohl der angebliche Treuhänder in Singapur saß.
Mehrfachverwendung von Kontonummern: Dieselben Kontonummern tauchten für unterschiedliche wirtschaftlich Berechtigte auf – ein klares Indiz für Manipulation.
3. Einsatz von MCA-Finanzierungen zur Bilanzkosmetik
Ein zentrales Beweiselement sind die sogenannten MCA-Finanzierungen über insgesamt 250 Millionen Euro:
Verträge rückdatiert und inhaltlich fehlerhaft: Die Vereinbarungen mit Al Alam und PayEasy wurden nachweislich erst Monate später erstellt – mit falschen Firmennamen und unplausiblen Rahmenbedingungen.
Keine Buchhaltungsbelege vorhanden: Die Buchungen erfolgten teilweise erst sechs Monate nach der angeblichen Auszahlung. In vielen Fällen fehlten Anweisungen oder Zahlungsbelege vollständig.
Technische Rückdatierung von E-Mails: Um den Schein der Rechtmäßigkeit zu wahren, wurden PDF-Dateien mit angeblichen Anweisungen erzeugt – die Systemzeit der Computer wurde manipuliert.
Zweck: Bilanzkosmetik: Die MCA-Vorgänge wurden nachträglich konstruiert, um zuvor bereits bilanzierten, aber nicht existenten TPA-Forderungen einen scheinbar realwirtschaftlichen Hintergrund zu geben. Sie wurden konzernintern als durch „existente Transaktionen“ gedeckt dargestellt, obwohl dies nicht der Fall war.
4. Beteiligung und Vorsatz von Dr. Braun
Die Staatsanwaltschaft sieht den früheren CEO Dr. Markus Braun als zentrale Figur im Täuschungssystem:
Tief in Zahlenprozesse eingebunden: Aussagen von mehreren Zeugen belegen, dass Braun regelmäßig in Detailgespräche zu Umsatz- und Bilanzdaten involviert war.
Wusste um fehlende Grundlagen: Interne E-Mails zeigen, dass er über fehlende Händler, fehlende Verträge und Datenprobleme informiert war – etwa im Kontext der SoftBank-Due-Diligence.
Aktive Täuschung von Investoren: Statt Klarheit zu schaffen, wurden SoftBank und andere Investoren mit Stand-alone-Rechnern und gefilterten Excel-Tabellen abgespeist.
Bilanzziele wurden "passend gemacht": Mehrere Mitarbeiter schilderten, dass die Zielvorgaben von Braun an der Markterwartung orientiert waren – nicht an der Realität. Geschäftsvorfälle wurden „nachgereicht“, wenn Zahlen nicht ausreichten.
5. Bewertung der Verteidigungsstrategie
Die Staatsanwaltschaft weist das von der Verteidigung entworfene Alternativszenario – ein veruntreutes „Schatten-TPA-Geschäft“ – entschieden zurück:
Keine Belege für reales Volumen: Die von der Verteidigung herangezogenen Zahlungsflüsse zeigen keine Struktur, wie sie bei echten Kreditkarten-Transaktionen üblich wäre.
Widersprüche in Logik und Fakten: Teilweise werden Händler, die nie bei Wirecard angebunden waren, willkürlich als „verlorene Kunden“ dargestellt. Auch behauptete Vermittlungsprovisionen sind nicht nachgewiesen.
Selbst bei Wahrheitsgehalt irrelevant: Auch wenn es vereinzelt Veruntreuungen gegeben hätte, bliebe der Tatbestand der unrichtigen Darstellung bestehen – denn die Bilanzen basierten auf nicht existenten Vermögenswerten, unabhängig von einem etwaigen „Schattenumsatz“.
Fazit:
Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatnachweis umfassend erbracht. Der Wirecard-Konzern baute über Jahre hinweg ein Scheingeschäft auf, das durch gefälschte Bestätigungen, manipulierte Verträge und nachträglich erzeugte Finanzierungsdokumente gestützt wurde. Das angebliche TPA-Geschäft existierte nicht. Die MCA-Finanzierungen dienten der nachträglichen Legitimierung erfundener Forderungen. Dr. Braun und seine Mitangeklagten agierten dabei mit hoher krimineller Energie, um das Unternehmen künstlich aufzublähen, Investoren zu täuschen und Finanzmittel zu erschließen, auf die es bei korrekter Darstellung keinen Anspruch gehabt hätte.
#wirecard
Stoppt Stadelheim!
I. Ausgangspunkt der Anklageannahme
Die Anklage im Verfahren gegen frühere Verantwortliche der Wirecard AG beruht in wesentlichen Teilen auf der Annahme, dass das sogenannte TPA-Geschäft („Third Party Acquiring“) zu keinem Zeitpunkt real existierte. Sämtliche Umsätze, Forderungen und angeblichen Treuhandguthaben in diesem Zusammenhang seien vollständig fingiert worden. Auf dieser Grundlage erhebt die Anklage Vorwürfe der unrichtigen Darstellung (§ 331 HGB), des Betruges (§ 263 StGB, insb. in bandenmäßiger Begehung), der Marktmanipulation (§ 400 AktG) und des Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB).
Ein zentrales Element der Beweisführung ist dabei die Behauptung, dass die Hauptangeklagten – insbesondere Dr. Markus Braun und Stephan von Erffa – über die vollständige Nichtexistenz des TPA-Geschäfts in vollem Umfang unterrichtet gewesen seien und gleichwohl entsprechende Informationen zur Bilanzierung, zu Treuhandguthaben sowie gegenüber Banken, Investoren und Öffentlichkeit verbreitet bzw. autorisiert hätten.
II. Prozessuale Bedeutung einer abweichenden Tatsachengrundlage
Sollte sich im Verlauf der Beweisaufnahme – wie zunehmend absehbar – herausstellen, dass die Annahme eines vollständig erfundenen TPA-Geschäfts nicht zutrifft, also objektiv falsch ist, so hätte dies erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Bewertung des Tatnachweises.
Fehlender objektiver Tatbestand
Sowohl § 331 HGB als auch § 264a StGB setzen voraus, dass die getätigten Angaben zur wirtschaftlichen Lage objektiv unrichtig sind. Eine vollständig richtige Darstellung ist nicht erforderlich, wohl aber eine wesentliche inhaltliche Abweichung von der tatsächlichen Geschäftslage. Wenn aber ein Teil des TPA-Geschäfts real existierte (z. B. durch tatsächliche Transaktionen, Plattformbetrieb, Händlerverträge), fehlt es bereits an der für eine Strafbarkeit notwendigen objektiven Falschdarstellung.
Unmöglichkeit des Vorsatznachweises
Die Beweislast für den Vorsatz liegt bei der Staatsanwaltschaft. Ist das TPA-Geschäft entgegen der Anklageannahme nicht vollständig erfunden gewesen, lässt sich ein durchgreifender Täuschungsvorsatz nur dann nachweisen, wenn die Angeklagten über die vollständige Unrichtigkeit dennoch sicher Kenntnis hatten. Sollte dies nicht der Fall sein – etwa weil reale Geschäftsvorgänge oder Vermögenswerte vorlagen oder als plausibel angesehen wurden –, entfällt die subjektive Tatseite. Ein etwaiger Irrtum über die Bewertung einzelner Bilanzpositionen wäre – strafrechtlich betrachtet – unbeachtlich.
Keine Grundlage für bandenmäßige Begehung
Das Tatmerkmal der Bande nach § 263 Abs. 5 StGB erfordert eine auf Wiederholung angelegte, bewusste und gewollte Zusammenarbeit zur Begehung rechtswidriger Taten. Dieses strukturprägende Merkmal ist nur dann tragfähig, wenn alle Beteiligten Kenntnis vom gemeinsamen, unrechtmäßigen Ziel – hier: einer vollständigen Täuschung durch ein Scheingeschäft – hatten. Bei objektiv teilweiser Geschäftstätigkeit und fehlender Beweisbarkeit eines bewussten Täuschungswillens entfällt auch dieses Qualifikationsmerkmal.
Marktbezogene Delikte (z. B. § 400 AktG)
Auch die Veröffentlichungen gegenüber Kapitalmärkten können nur dann tatbestandsrelevant sein, wenn sie objektiv unrichtig und subjektiv vorsätzlich abgegeben wurden. Sollte sich das als Grundlage verwendete Geschäftsmodell (zumindest teilweise) als real erweisen, fehlt es bereits an der notwendigen objektiven Erheblichkeit, um den Tatbestand der Marktmanipulation zu erfüllen.
III. Rechtliche Konsequenz
Wenn sich die zentrale Tatsachenbehauptung der Anklage – die vollständige Nichtexistenz des TPA-Geschäfts – als falsch oder nicht beweisbar erweist, ist der auf ihr basierende Tatnachweis in wesentlichen Punkten nicht tragfähig. Dies gilt sowohl für den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand. Eine strafrechtliche Verurteilung ist unter diesen Voraussetzungen rechtlich ausgeschlossen.
Der Maßstab für die richterliche Überzeugungsbildung ist § 261 StPO. Danach dürfen nur solche Tatsachen der Urteilsfindung zugrunde gelegt werden, von deren Wahrheit das Gericht überzeugt ist. Bestehen in Bezug auf die zentrale Annahme der Anklage (Totalfiktion) berechtigte Zweifel – oder wird deren Unrichtigkeit nachgewiesen –, entfällt die Grundlage für eine Verurteilung in sämtlichen damit verknüpften Anklagepunkten.
IV. Zusammenfassung
Die Anklage ist in ihrer gesamten Konstruktion auf die Behauptung gestützt, das TPA-Geschäft habe niemals existiert. Sollte sich diese Prämisse als objektiv unzutreffend herausstellen, fällt der zugrunde gelegte Tatkomplex – insbesondere im Hinblick auf die unrichtige Darstellung, den Betrugstatbestand und die Annahme bandenmäßigen Vorgehens – in sich zusammen. Der Strafvorwurf ist in diesem Fall nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Ein strafrechtliches Urteil kann nicht auf einer objektiv falschen Tatsachengrundlage ergehen.
Der Nachweis der Tathandlungen obliegt der Anklage. Wird dieser nicht erbracht – oder widerlegt –, entfällt die strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Jul 26 • 22 tweets • 28 min read
#wirecard
Was nicht sein darf, das gibt es nicht. Wir sind Bayern.
Kontext:
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2018 wurde Bellenhaus von EY zur Firma PMFG befragt.
– Bis dahin kannte er PMFG nicht, obwohl ein Vertrag von 2017 existierte, den er selbst unterschrieben hatte.
Problemstellung:
Laut Marsalek war PMFG ein potenzieller Kunde, dem die Wirecard-Issuing-Plattform zu „schwerfällig und ineffizient“ gewesen sei.
Wirecard wollte dem Kunden dennoch eine Lösung bieten.
Xware-Lösung:
Bellenhaus bat daraufhin den Entwickler und Eigentümer der Software Xware,
– die Xware-Software samt Quellcode (Source Code) an PMFG bereitzustellen.
– Die Software war vorher über viele Jahre bei Wirecard Card Solutions im Einsatz gewesen.
Rechnungsstellung:
Bellenhaus erhielt eine E-Mail-Rechnung über 10 Millionen Euro von PMFG.
– Er äußerte Zweifel an der Rechnung, da sie nicht den Anforderungen von Wirecard entsprach
– Keine Purchase Order Number, keine Budgetierung vorhanden.
Reaktion Marsalek:
Marsalek sagte, die Rechnung solle einfach „in den Buchungsprozess“ gegeben werden,
– alles Weitere werde er selbst veranlassen.
– Die Rechnung wurde sofort vom Gesamtvorstand genehmigt und bezahlt.
Nachgang:
Die Software wurde danach nicht weiter gepflegt.
– Für Bellenhaus war das Ganze ein Versuch, ein Projekt zu retten, das offensichtlich in Schieflage geraten war.
Zusammenfassung:
Xware war eine bestehende Softwarelösung, die bereits bei Wirecard im Einsatz gewesen war.
Bellenhaus vermittelte sie auf Wunsch von Marsalek an die Firma PMFG, die angeblich eine schlankere Plattform benötigte.
Obwohl formale Kriterien (wie Budget und Bestellnummer) fehlten, wurde eine 10-Millionen-Euro-Rechnung sofort bezahlt.
Die Software wurde danach nicht genutzt oder weiterentwickelt – was stark auf eine Scheintransaktion hindeutet.
@Nicoles44180590 #wirecard wer ist dieser Entwickler und Inhaber der xware?
Jul 25 • 24 tweets • 15 min read
#wirecard @AAn1ma
"„Was passiert jetzt mit mir?“
Bellenhaus hat damals Geld in eine Stiftung abgezweigt – wann ihm das in den Vernehmungen zum ersten Mal vorgehalten wurde, könne sie nicht sagen. Ein Schreiben von Mitte Juli 2020 der Bundes-Geldwäsche-Einheit FIU an die Staatsanwaltschaft München hierzu habe sie erst Jahre später gesehen.
Bellenhaus habe vor seiner ersten Vernehmung eine Stellungnahme abgegeben, in der er andeutete, dass die Umsätze des Drittpartners Al Alam „aufgebläht“ wurden. „Das war für mich ein Highlight“, sagt Bäumler-Hösl.
Dann, das erste Beschuldigtengespräch am 6. Juli 2020. „Wir versuchen, eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen bei Vernehmungen“, sagt sie. Es gebe ein Glas Wasser oder auch einen Kaffee, in den peniblen Protokollen der Staatsanwaltschaft stehe sogar, wann der Verteidiger von Bellenhaus Kekse essen wollte.
In dem Gespräch sei Bellenhaus jedoch bemüht gewesen, seine Angaben aus der Stellungnahme abzuschwächen. „Er hat versucht, sich rauszuwinden, seine Rolle zu schmälern.“ Auch habe er damals niemanden mehr belastet.
„Wie Schuljungs, die einen Streich nach dem anderen spielen“
Bellenhaus kam in U-Haft – und dort überdachte er seine Situation. Am 15. Juli 2020, beim zweiten Gespräch habe Bellenhaus geweint und gesagt: „Die lassen mich hier versauern.“ Der ehemalige Chefbuchhalter Stephan von Erffa sei doch ein weitaus besserer Kronzeuge. Doch dann packte er aus, sagte, dass das Drittpartnergeschäft erfunden wurde, dass es „null Komma null“ Umsatz gegeben habe. Tragende Säulen des Betrugs seien er selbst, Marsalek von Erffa und eben Braun gewesen, der die Gruppe anspornte, gute Zahlen zu liefern, die das tatsächliche Geschäft nicht hergab. Man sei aus dem Betrug nicht mehr herausgekommen. „Wie Schuljungs, die einen Streich nach dem anderen spielen – und werden nicht erwischt. Bis zum Schluss nicht“, sagt Bäumler-Hösl.
Nach dieser Vernehmung soll Bellenhaus gesagt haben: „Was passiert jetzt mit mir?“ – Bäumler-Hösl will ihm geantwortet haben: „Sie gehen jetzt zurück ins Gefängnis.“ Heute sagt sie, sie habe das im „wohlmeinenden Sinne“ gemeint, weil Bellenhaus sich im Gefängnis darüber Gedanken machen konnte, was er machen wollte.
Das wäre auch schlüssig: Man hat das Geschäft "aufgebläht" und veruntreut zugleich... Wegen der stets spät gelieferten, aber grandiosen Zahlen war Braun glücklich, woher das Geld kam? Besser nicht wissen...
Braun habe sie darüber aufgeklärt, dass früher etwa 70 Prozent des Umsatzes aus der „Erwachsenenunterhaltung“ kamen, also aus der Zahlungsabwicklung von Porno und Glücksspiel. Die Ermittler hätten schon mal nachgefragt, weil Braun den Bereich „etwas verschämt“ umschrieb.
Jul 22 • 13 tweets • 5 min read
#wirecard
es sind mehrere entscheidende Fehler passiert bei der "Aufklärung" des "sogenannten" Wirecardskandals
wenn ich von einem "sogenannten Skandal" spreche, wird das zunächst auf Unverständnis stoßen... denn natürlich war da ein Skandal... aber was genau war der Skandal?
#wirecard
folgende Frage an eine KI:
" was war der wirecard Skandal, wenn du dich auf fünf Worte beschränken musst?"
Wirecard-Skandal in fünf Schlagworten:
1. Bilanzfälschung
2. Scheinfirmen
3. Betrug
4. KPMG-Sonderprüfung
5. Flucht von Jan Marsalek
und was war oder ist "euer" wirecard Skandal?
Jul 13 • 57 tweets • 19 min read
#wirecard wie Butter, die nicht in den Kühlschrank geräumt wird...
@grok welche Forderungen werden im Insovenzverfahren Wirecard gestellt insgesamt?
#Wirecard
Im Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurden insgesamt Gläubigerforderungen in Höhe von etwa 15,4 Milliarden Euro angemeldet. Davon entfallen rund 8,6 Milliarden Euro auf Schadensersatzansprüche von etwa 52.000 Aktionären, die Ersatz für ihre Kursverluste fordern. Die restlichen Forderungen stammen von anderen Gläubigern, wie beispielsweise Banken und ehemaligen Angestellten. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat jedoch nur etwa 650 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse gesichert, was bedeutet, dass die Gläubiger voraussichtlich nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten werden. Die genaue Verteilung hängt von der noch ausstehenden Klärung der Rangfrage durch den Bundesgerichtshof ab.
Tja, Grok, da irrst Du Dich aber gewaltig...
Jul 8 • 19 tweets • 8 min read
#wirecard #jaffe
Ab morgen ist Jaffé in Stadelheim. Seine ganzen Gutachten zum TPA, die zusammen mit der Bellenhausaussage (und den nachfolgenden Aussagen im Einfluss dieser ganzen Story) die unabdingbare Grundlage der Anklageschrift sind, sind völlig absurd.
Stadelheim ist ein aburdes Theater, aber kein rechtsstaatliches Verfahren. Es schützt EY. Oder wen sonst noch, keine Ahnung. Es ist absurdes Theater!
Canadian businessman Nathan Jacobson, who pleaded guilty in 2008 to laundering $46 million through an illegal online pharmacy, was arrested in Toronto after failing to appear for sentencing in the U.S. The operation, Affpower, based in Costa Rica, sold prescription drugs online without requiring a prescription and used Jacobson’s own payment processing company to handle transactions.
After becoming a fugitive, U.S. authorities issued a warrant for his arrest. He was ultimately taken into custody by Toronto police in October 2012 and later released on $600,000 bail, having surrendered his Canadian and Israeli passports.
In an exclusive interview with CBC News, Jacobson described himself as “radioactive” and said he is deliberately distancing himself from his political connections in the Conservative government to protect them. He stated, "While I'm — for the lack of a better term — radioactive, better let them continue to run government."
Jacobson had close ties with several senior Conservative figures, including Immigration Minister Jason Kenney and Foreign Affairs Minister John Baird, though he denied that Prime Minister Stephen Harper was involved in any wrongdoing.
His characterization of himself as “radioactive” underscores the political fallout from his legal troubles, especially given his previous high-level access and involvement in political and diplomatic events.
"Canadian-Israeli Receptions:
Jacobson hosted Canadian-Israeli receptions on Parliament Hill, which were attended by members of the Canadian government, including Jason Kenney and John Baird. These events were described as bipartisan celebrations of the Canada-Israel relationship.
Photo with Netanyahu:
A widely circulated photo shows Jacobson standing between Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu and Canadian Prime Minister Stephen Harper. The Prime Minister's Office clarified that this photo was taken at a large public event, and Harper's presence did not indicate a personal connection with Jacobson.
Political Introductions in Israel:
Jacobson claims he introduced Jason Kenney to top Israeli officials, including Netanyahu. He said he had hosted Kenney during trips to Israel and arranged meetings with senior figures in Israel’s political and security sectors.
Economic Ties:
Jacobson also mentioned helping Conservative MP Mark Adler by securing high-profile Israeli speakers for the Economic Club of Canada and supporting its planned expansion into Israel and the U.S."
#wirecard
Analysis of the website done by CSFA from the Affpower Investigation showed some examples of medicines mentioned on the Website in and around 2005.
Based on research linked to CSFA investigations (and as surfaced in the Affpower case), here are five particularly concerning medications that were illegally sold online, including their categories and potential dangers:
🔥 1. Phentermine (15mg, 30mg, 37.5mg)
Category: Appetite suppressant / Stimulant (Schedule IV – controlled substance)
Why it's severe:
Phentermine is an amphetamine-like stimulant used for short-term obesity treatment.
It has high abuse potential and serious side effects including heart arrhythmia, hypertension, and psychological dependency.
Sold in large quantities online without medical screening — a major violation of U.S. prescription drug laws.
💊 2. Meridia (Sibutramine)
Category: Weight-loss drug (withdrawn from U.S. market)
Why it's severe:
Banned by the FDA in 2010 due to increased risk of stroke and heart attack.
Despite this, Affpower and similar networks continued offering it.
Its sale represents a direct threat to life, especially for those with undiagnosed cardiovascular conditions.
💥 3. Tramadol / Ultram
Category: Opioid analgesic
Why it's severe:
Though considered a “weaker” opioid, Tramadol can be addictive and cause seizures, especially when combined with other drugs.
Affpower sold Tramadol without verifying patient history, enabling unmonitored opioid access.
🧠 4. Xanax (Alprazolam) (Note: Mentioned in related seizures, though not in your snippet)
Strong CNS depressant with high abuse and addiction potential.
Frequently abused in combination with opioids or alcohol, which can lead to fatal overdoses.
CSFA-linked sources confirmed Xanax was offered illegally via these pharmacy networks.
❌ 5. Didrex (Benzphetamine)
Category: Anorectic / Schedule III controlled substance
Why it's severe:
A CNS stimulant related to amphetamines.
Risk of dependence, cardiovascular strain, and psychiatric side effects.
Distributed without medical oversight in high doses — especially dangerous for people with hidden comorbidities.
Source: CSFA – based on archived documents, and online forensic evidence from the Affpower investigation.
Jun 20 • 43 tweets • 54 min read
@Peter_Pilz #wirecard #pilnacek
Netter Artikel. Von Fabian Schmid. Stolzes Mitglied im "Team #geheimdiensgedöns" der Deutschen Gewerkschaft für investigatives Framing & Irreführung.
derstandard.de/story/30000002…x.com/Peter_Pilz/sta…
Anfrage
des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Libyen Aufbauprojekt und mutmaßliche Projektfinanzierung.
BEGRÜNDUNG
In den letzten Wochen ist von den Medien Schritt für Schritt das Netzwerk rund um den Ex-Wirecard Manager Jan Marsalek aufgedeckt worden, wie der Focus in einem Artikel mit dem Titel: „Das geheime Netzwerk des Jan M. " berichtet1 . Ebenso die österreichischen Tageszeitungen der „Standard" 2 und die „Presse" 3, sowie das Nachrichtenmagazin „Profil"4 .Dieses Netzwerk zieht sich von hohen ehemaligen
Politikern bis hin zu Verbindungen in den russischen militärischen Geheimdienst.
Und mitten in diesem Netzwerk findet sich ein Mitarbeiter des österreichischen Landesverteidigungsministeriums - Mag. Gustav Gustenau.
Im Zuge dieses Projektes sei bei dem berüchtigten Treffen im Februar 2018 in München in Jan Marsaleks Stadtvilla auch über die weitere Finanzierung des Libyen
Projekts gesprochen worden . Konkret sollten sich laut dem Protokoll dieses Treffens Brigadier Gustav Gustenau, Angestellter des BMLV , und Wolfgang Gattringer, Geschäftsführer von Repuco, um die weitere Finanzierung durch österreichische Ministerien bemühen.
"Die Geschichte beginnt ein halbes Jahr vorher in Wien: Wie kann man Menschen helfen, die aus Afrika nach Europa flüchten wollen und nun im Bürgerkriegsland Libyen feststecken? Mit dieser Frage tauchte im Herbst 2017 der ÖVP-nahe Berater G., der früher im Innenministerium tätig war, beim Flüchtlingsexperten K. auf. Die Involvierten bitten alle darum, ihre Namen abzukürzen. Denn sie fürchten: um ihren Ruf, um ihre Geschäfte – aber sie sorgen sich auch um ihre Sicherheit, denn enden wird diese Geschichte bei den Geheimdiensten dieser Welt. G. sagt K., er habe einen "prominenten", schwerreichen Kunden, der Entwicklungshilfe in Libyen unterstützen will."
Man lernt einander im Münchner Edelbistro Käfer kennen, nur wenige Schritte von Marsaleks Villa entfernt. Ein paar Meter weiter: das russische Konsulat, dessen Nachbarschaft zu Marsaleks Villa später noch viele Fragen aufwirft [und bei dem ein CSU-Stadtrat eine Rolle spielt seit 2014]
"Zu der illustren Runde stößt ein Bundesheer-Brigadier, der ebenfalls eine Unternehmensberatung betreibt. Er versichert, auch 20.000 Euro vom Verteidigungsministerium aufzustellen. STANDARD und "Presse" liegt ein entsprechender "Letter of Intent" vor, der im Ministerium derzeit eifrig gesucht wird. Doch nach und nach kippt die Stimmung. Das liegt vor allem daran, dass Marsalek kein Geld überweist und K. langsam ein finanzielles Problem bekommt. Peinlich wird das auch für G., der den Auftrag vermittelt hat."
Vielleicht hatte Marsalek schlicht keine Lust mehr auf diese Leute?
"K. und sein Mitarbeiter, der in einem Memo strikt von weiterer Kooperation mit Marsalek abrät, verlassen das Treffen. Der Unternehmensberater G. und der Brigadier bleiben noch sitzen. Angeblich, um die Frage der Bezahlung zu besprechen."
[wer ist dieser Mtarbeiter? Wer kannte dieses memo?]
"Bei einer Veranstaltung trifft er [Kleinschmidt?] einige Monate später den Bundesheer-Brigadier, der meint, Marsalek sei "zu nah an den Russen". Zu diesem Zeitpunkt wurden westliche Geheimdienste, darunter auch deutsche Behörden, von Beteiligten vor Marsalek gewarnt – ohne Konsequenzen."
Also auch österreichische Dienste????
"Marsalek selbst flüchtet nach Russland und entzieht sich der strafrechtlichen Verfolgung. Dann geht es Schlag auf Schlag: Marsalek entpuppt sich als geheimer Informant der FPÖ, der Hinweise aus dem Verfassungsschutz nach außen getragen hat. Laut "Financial Times" soll er mit der Formel des Nervengifts Nowitschok geprahlt haben, und zwar mit Dokumenten österreichischer Behörden. Ein Nationaler Sicherheitsrat wird einberufen, ohne große Neuigkeiten. Jetzt soll sich die Justiz kümmern: Der grüne Wehrsprecher David Stögmüller hat eine Sachverhaltsdarstellung dazu eingebracht. (Fabian Schmid, 19.8.2020)"
Tja. Das war es dann aber auch schon mit den Fragen...
(Von diesem Artikel aus führt ein Link zu dieser Information:
Wirecard-App für Flüchtlinge
Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenministerium mit Wirecard eine App für Asylwerber geplant haben soll. Über diese "Refugee-App" hätten Asylwerber ihre Grundversorgung erhalten sollen. Ziel war einerseits, Schwierigkeiten bei der Bankkonto-Eröffnung zu umgehen, andererseits aber auch Überweisungen in das Ursprungsland zu verhindern.
Jedoch kam die Empfehlung, mit Wirecard-Partner Ebcon Gespräche über eine Refugee-App zu führen, vom türkisen Kanzleramt ins Kickl-Ministerium. Eine Kabinettsmitarbeiterin vom damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel leitete den Kontakt weiter und bohrte auch im Innenministerium nach, wann denn ein Termin erfolge.)
Jun 20 • 19 tweets • 8 min read
@SuroAlex @Peter_Pilz @derStandardat Danke, war nur spontane Idee :)
Bitte nicht alles ablehnen, was ich mir so zusammenschustere, nur weil mal was nicht stimmt. IHR seid doch die, die viel mehr wissen als ich, aber (mein Eindruck) immer noch probleme haben, Eure jeweiligen Geschichten in einem größeren Rahmen einzuordnen - nicht als bewiesen geschichten, sondern als Hypthesen. Das wäre nötig.
#timeline !!!!!!!!!
Jun 17 • 8 tweets • 4 min read
#wirecard #theweb
heute morgen habe ich versucht, mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz noch einmal die ganz frühe Zeit der wirecard anzuschauen. es war ein wilder Ritt und bei dieser Gelegenheit kam mir eine Geschichte in den Sinn, die ich mir schon lange anschauen will.
ich habe dann die KI gefragt, ob sie die Geschichte skizzieren kann. herausgekommen ist eine rohversion, die noch ein bisschen Quatsch ist an manchen Stellen, weil sie sich auf Firmen bezieht, die im Kontext wirecard eine Rolle spielen. das ist aber ja vielleicht auch ganz lustig. also hier die rohversion... Version 1.0
Liberté, Égalité, Digitalité?
In den 1990er-Jahren haben viele Industriestaaten eine Entscheidung getroffen, deren Folgen bis heute die globale digitale Machtverteilung prägen: Sie gaben ihr Monopol auf Telekommunikation auf. Was auf den ersten Blick wie ein Akt wirtschaftlicher Öffnung wirkte, war in Wirklichkeit eine strukturelle Zäsur. Die staatlichen Telekommunikationskonzerne, jahrzehntelang Hüter von Infrastruktur und Kommunikation, wurden in Aktiengesellschaften umgewandelt, teilweise privatisiert, und dem Wettbewerb ausgesetzt. Der Zeitpunkt dieser Entscheidung war dabei keineswegs zufällig. Es war genau die Phase, in der das Internet begann, von einer akademischen Nischenanwendung zu einer infrastrukturellen Revolution zu werden.
Warum aber gaben Staaten freiwillig ihre Kontrolle auf, obwohl sie wussten, dass sie sich damit ausgerechnet von der zukünftigen digitalen Grundversorgung verabschiedeten? Der politische Kontext liefert eine beunruhigende Antwort: Die Liberalisierung war kein reiner Akt der ökonomischen Vernunft, sondern das Ergebnis massiven Lobbydrucks.
Angetrieben von neoliberalen Ideen, gefördert durch Akteure wie Martin Bangemann auf EU-Ebene oder die Bundesregierung unter Helmut Kohl, setzte sich die Vorstellung durch, dass Marktkräfte effizienter seien als staatliche Planung. Doch während diese Argumentation in klassischen Industrien umstritten blieb, schien sie im Bereich Telekommunikation plötzlich unantastbar. Unter dem Banner der Modernisierung wurde ausgerechnet jene Infrastruktur entstaatlicht, die die Voraussetzung für das digitale Zeitalter bildete.
Was folgte, war ein globales Machtvakuum, das schnell von jungen, aggressiven Tech-Unternehmen gefüllt wurde. Viele von ihnen – ob Mobilcom, Freenet, Intershop oder später Wirecard – profitierten direkt von der freigesetzten Infrastruktur und den neuen regulatorischen Lücken. Internationale Player wie France Télécom (später Orange), British Telecom oder Telecom Italia wurden zu semi-privaten Hybriden mit Beteiligungen an Startups und Netzprojekten.
Ein besonders deutliches Beispiel für diese Entwicklung zeigt sich im Bereich der Zahlungsinfrastruktur. Auch hier gab der Staat systematisch Einfluss auf – einst regulierte und kontrollierte Bankprozesse wurden unter dem Schlagwort der "Disruption" von neuen Payment-Anbietern übernommen. Begriffe wie "Liberalisierung", "Unabhängigkeit vom Bankensystem" oder "digitale Effizienz" wurden zur ideologischen Tarnung einer Entwicklung, die in Wahrheit eine massive Machtverschiebung war. Fintechs wie PayPal, Wirecard oder Stripe wurden auf einer Infrastruktur aufgebaut, die vormals dem Gemeinwohl diente. Der Staat überließ sie jedoch der freien Verwertung durch private Interessen.
Der Gipfel dieser Entgrenzung ist wohl das Narrativ rund um Bitcoin: ein angeblich freies Zahlungsmittel für freie Bürger – dezentral, unabhängig, demokratisch. Doch in der Praxis ist diese "Freiheit" eine Illusion, die erst mit großem Vermögen beginnt. Die Normalbevölkerung wird ausgeschlossen und durch undurchsichtige Technologien, spekulative Versprechungen und fehlende Regulierung irregeführt.
Ohne die staatliche Rückzugsentscheidung wäre der Aufstieg vieler heutiger Technologie-Oligarchen nicht möglich gewesen. Die Entstehung eines globalen Marktes für digitale Dienste basierte auf der einstigen staatlichen Infrastruktur – doch die Kontrolle darüber ging in weiten Teilen verloren.
So war die Telekom- und Paymentliberalisierung keineswegs eine bloße Marktanpassung. Sie war eine politisch gesteuerte „Entgrenzung“ der Infrastruktur, ein regulatorischer „Katalysator für Oligarchien“. Dass sich dieses Modell in nahezu allen OECD-Staaten ähnlich wiederholt hat, macht die Bedeutung der damaligen Entscheidung umso klarer: Hier wurde der digitale Kapitalismus geboren – mit all seinen Versprechen, Täuschungen und sozialen Verwerfungen. Es wäre höchste Zeit, diese Entwicklung wissenschaftlich systematisch zu untersuchen.
Jun 13 • 18 tweets • 29 min read
@RNP_1 #wirecard
For Stupid German media:
This was the situation of Wirecard when Credit Suisse was with them and Deutsche Bank. And when the munich proscutor looked the other side. They did this not to protect Pavek and his russian webmasters but to protect the balance sheet of Deutsche Telekom. That's it. To start with.
The russians did talk about "idialer" and "EBS" when the German stock promoters praised wirecard as "new Paypal"...
That was the thing.
The Russians did not get their money and the consumers did not get their money back so where was this money going to? Into the balance sheet of what became wirecard? Only a part of it... And the rest of it?
#wirecard October 2002 - at the same time the UK authorities asked their German partners because they could not get the money to redress the consumers...
Jun 11 • 7 tweets • 2 min read
@rshereme Do you know Pavel Fuchs?
@rshereme Theory: We all are looking too much into the real estate part of Trump... Why? If we would look into his gambling links we would also see Democrats...
Take a look at Marc Lasry, who was the biggest shareholder in Wirecard for long years by the way...