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Aug 12, 2024 • 8 tweets • 2 min read
Ich berichte für @tonline kritisch über die #Staatsanwaltschaft #Hamburg und deren Versagen - Dann ermittelte der Staatsschutz gegen mich.
Weil ich zwei Halbsätze aus einem 16-seitigen Beschluss zitierte. Ich stehe am 03. August vor Gericht.
taz.de/!6029016/
Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft führte eine Razzia im Zuge des Amoklaufes bei den Zeugen Jehovas durch. Bei den Prüfern des späteren Täters.
Das Landgericht sagte: Komplett rechtswidrig, weil noch nicht mal ein Anfangsverdacht besteht. Klatsche.
Einen Tag nach dem Innenausschuss im @ltshNews zum #Waffensammler schaue ich mir die Aussagen der Beteiligten Wort für Wort an. Es fällt auf:
Staatsanwalt Winterfeldt scheint das Waffengesetz nur in Auszügen zu kennen. Why? Bitte lesen. 🧵
Er sagt wörtlich, dass Waffensammler Frank unangemeldet Munition hatte. Doch die Anmeldung liegt ihm vor. Und auch der Waffenbehörde. (Und mir.. ;))
Bis 2003 konnte man Munition (Altbestand) nachmelden. §58 WaffG. Demnach Gilt die Anmeldung als "Erlaubnis zum Besitz". But Wait...🧵