Als Anwalt für Presse- & Medienrecht habe ich mir die anwaltliche Stellungnahme zur Berichterstattung über Frau Prof. Brosius-Gersdorf angesehen. Die Vorwürfe: die Berichterstattung über sie sei „diffamierend“, „falsch“, und „politisch motiviert“. Ein 🧵
redeker.de/de/presse/zur-…
Die Kanzlei behauptet, die Medienberichte über Frau Brosius-Gersdorf seien „unzutreffend“, „unvollständig“ und „unsachlich“ und zielten auf die Verhinderung ihrer Wahl.
Doch: Pauschale Vorwürfe ersetzen keine substanzielle Auseinandersetzung mit konkret zitierten Aussagen.
Jun 4, 2025 • 19 tweets • 6 min read
Als Satiresendung hat das "Neo Magazin" mit Böhmermann natürlich andere Freiheiten als eine Nachrichtensendung. Die "Enthüllungen" der letzten Jahre waren jedoch oft unsauber oder sogar falsch (Schönbohm).
Doch wann wird eine Sendung so unsauber, dass sie rechtswidrig ist? Ein 🧵
Transparenzhinweis: Ich habe die Programmbeschwerde für die @DPolGBPOLG und @M_Ostermann mitverfasst, blicke also mit kritischem Blick auf die Sendung. Maßstäbe der Prüfung sind jedoch die Grundsätze des Presserechts. berliner-zeitung.de/kultur-vergnue…