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Mar 7, 2019 • 8 tweets • 3 min read
So. Ich will dann mal den gewonnenen Erkenntnisstand abschließend zusammenfassen: @PolizeiBB -und mit ihr mindestens ein Ermittlungsrichter- gehen davon aus, § 100 h StPO erlaube es ihr, Kfz.Kennzeichen ALLER vorbeifahrenden Kfz zu erfassen und zu speichern.
Es gab also ein Ermittlungsverfahren in anderer Sache. Dort hat die @PolizeiBB bzw. eine Staatsanwaltschaft bei einem Ermittlungsrichter einen Beschluss beantragt. Mit dem Beschluss sollte angeordnet werden, die Kennzeichen aller in einem bestimmten Zeitraum vorbeifahrenden Kfz.