Valentin Hacken Profile picture
Jurist (Rechtsreferendar), freier Journalist, Aktivist – Themen: extreme Rechte, Antisemitismus. ♥️ Antifa. Mitglied @HalggR & Mitglied Vorstand @MiteinanderLSA

Feb 7, 2019, 22 tweets

Heute war der 5. und damit vorletzte Verhandlungstag im #AryansProzess vor dem Landgericht #Halle. Neben zwei Zeug*innen-Aussagen standen heute vor allem die Plädoyers von StA, Nebenklage und Verteidigung an. Carsten M & Martina H sollen nach #HAL0105 Menschen mit Autos 1/x

gejagt (Formulierung aus Vermerk eines Cops) und angegriffen haben. Trotz zwei vollbesetzter Autos stehen nur die beiden bisher vor Gericht. Auf die 1te Zeugin aus der angegriffenen Wandergruppe hatte die Verreidigung gesetzt, sie sollte den Wurf einer Bierdose auf ein Auto 2/x

der #Aryans bezeugen – warum bleibt unklar, eine Notwehrlage die dann den Angriff mit einem Starkstromkabel, Flaschen, Böllern und Pfefferspray gerechtfertigt hätte, wäre wohl auch dann nicht gegeben. Sie konnte sich nicht erinnern. Danach wurde die Vernehmung von KK L fort- 3/x

gesetzt, der schon an Tag 4 im #AryansProzess als die Ermittlungen leitender Beamte ausgesagt hatte. Der Staatsschützer sagte ernsthaft aus, vor #HAL0105 seien ihm keine Erkenntnisse zu gewalttätigen/bewaffneten Rechten als Teilnehmer*innen der DIE RECHTE-Demo bekannt gewesen 4/x

Dabei wurden wg. dieser Erkenntnisse Kontrollstellen eingerichtet und die Rechten durchsucht. Es bleibt auch dabei: 5 Handys wurden bei Carsten M beschlagnahmt, ausgewertet wurde nur das von Martina H & deren Tochter, der Rest auf Anweisung – auch das des Angeklagten – nicht. 5/x

Das vom BKA beschlagnahmte Handy des Mitfahrers S. wurde nicht angefordert, obwohl er ausgesagt hatte, mit Carsten M über den Verlauf des Tages per Textnachrichten kommuniziert zu haben. Für den Staatsschützer nicht relevant: Dass die Aryans sich lt Handy Martina H schon in 6/x

Vergangenheit als Gruppe zu Demos organisiert hatten. In den Auswertungen noch: #Aryans-Pullover wurden von Carsten M vertrieben, Martina H hat Chats mit „Heil Hitler“ und eine Aryans-Chatgruppe die bereits 2015 (!) eingerichtet wurde. Sie hatte auch mit dem Cop aus Hessen 7/x

geschrieben, der ihr Infos aus internen Datenbanken weitergeben haben soll. Einmal zu Carsten M, einmal zu einer weiteren Person. Wer das war, will sich der Staatsschützer nicht erinnern können. Diese Kommunikation soll 2015/2016 gewesen sein, jedenfalls vor der Tat. 8/x

Auf Nachfrage der Nebenklage, was die Motivation der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung Aryans gewesen sei, nach Halle zu fahren, antwortet der Staatsschützer er habe sie gefragt, aber sie hätten ja nichts gesagt. Am 4.2.17 sollen die Angeklagten mit einem weiteren 9/x

Mitfahrer an einer Hakenkreuzparty bei einem weiteren Mitfahrer teilgenommen haben. Nach Ansicht der Nebenklage kommt bei beiden Angeklagten zudem eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs in Betracht, die Kammer lehnte den Antrag einen 10/x

entsprechenden Hinweis gem § 265 StPO zu geben ab. Der Vertreter der StA Halle sah in seinem Plädoyer die Anklage umfassend belegt an. Strafschärfend sei bei beiden Angeklagten auch die gefestigte nationalsozialistische Einstellung zu berücksichtigen. 11/x

Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, liegt bei 6 Monaten bis 10 Jahre. Die StA Halle fordert bei Martina H eine Feiheitsstrafe von 14 Monaten und zwei Wochen, die zur Bewährung auf Grund günstiger Sozialprognose (17jährige Tochter, bis zur Tat 12/x

straffrei gewesen) ausgesetzt werden soll. Bewährung von drei Jahren, zudem 500,- in Raten an einen der Geschädigten. Für Carsten M forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten ohne Bewährung. 13/x #AryansProzess

Aus den umfangreichen Erklärungen der Nebenklage (Henriette Scharnhorst & Sebastian Scharmer): Hinweise auf die dreist lügenden Entlastungszeugen, gegen die Verfahren geführt werden müssten; auf die weiteren Beteiligten Aryans aus den Autos gegen die als Tatbeteiligte ebenso 14/x

Verfahren zu führen seien; auf die politische Dimension des Verfahrens bei den gleichzeitig krassen Problemen wie nicht ausgewerteten Handys des Angeklagten – was zB bei G20 nicht denkbar sei –; darauf dass die Gruppe offensichtlich organisiert und vorbereitet nach Halle 15/x

gefahren ist, Tatmittel im Auto hatte, Taten Ausdruck ihrer unverhohlenen Gesinnung ist; zudem sei es schlicht nicht plausibel, dass die Rechten 1,5 h den Weg aus Halle heraus gesucht hätten, sondern sie wollten Menschen jagen. Erstaunlich sei auch, dass der Staatsschutz 16/x

Ermittlungsergebnisse aus Hessen nicht ausreichend berücksichtigt habe, bei Martina H nicht durchsucht, Tatbeteiligte nicht ermittelt & die StA dann auch nich die Auswertung der Handys verhindert – vielleicht auch wegen der Verwicklung mit dem Fall des Cops aus Hessen. 17/x

Die Verteidigung der beiden Angeklagten plädierte für beide auf einen Freispruch. RAin Linda Huber fragte, was ihre Mandantin denn hätte machen sollen, aus dem fahrenden Auto aussteigen? Ihre politische Gesinnung (also die von Heil-Hitler-Martina H) müsse außer Acht gelassen 18/x

werden. Die Taten seien ihr nicht nachzuweisen, ein gemeinsame Begehungsweise auch nicht. Die Aryans hätten kein Navi gehabt, die Stadt verlassen wollten und zur Frage der Angriffe auf sie habe es unterschiedliche Aussagen im #AryansProzess gegeben (die der Faschos vs alle 19/x

anderen). Für Carsten M führte RA Benjamin Düring aus, auch dessen politische Gesinnung [aus der heraus er wohl die Taten begangen hat] dürfe keine Rolle spielen, er sei freizusprechen. Die Zeug*innen hätten ihn entweder nicht identifizieren können, oder aber sie seien 20/x

wie der Nebenkläger Antifaschisten und damit ein überschießender Belastungseifer nicht auszuschließen. Dass Carsten M bei seiner Durchsuchung gesagt haben soll, er habe die Tatwaffe im Auto, sei nicht eindeutig diesem Fall zuzuordnen – demnach geht RA Düring wohl davon aus, 21/x

dass sein Mandant öfter mit einem Starkstromkabel pügelt. btw StA und insbesondere Nebenklage betonten die Aussagen zu Carsten Ms führender Rolle in der Gruppe der Aryans. Das Urteil wird morgen, 8.2.19 um 11 Uhr verkündet. 22/22 #AryansProzess

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