Das Chaos um die Beschaffung von Schutzmasken durch den Gesundheitsminister wird immer absurder. Zunächst berichtete @antennedowideit über unsere Anfrage und die ausschreibungslose Vergabe an die Wirtschaftsprüfer von #EY welt.de/politik/articl…
Diese wurde noch mit #CoronaKrise gerechtfertigt. Wir fanden aber auch raus, dass es zuvor drei weitere freihändige Vergaben an #EY gab. Das Wirtschaftsministerium betonte übrigens in Sondersitzung zu #Wirecard, sie würden solche Aufträge immer mit Ausschreibung machen.
Mittlerweile gibt es nun ein Kartellverfahren bzw einen Rechtsstreit um die Maskenbeschaffung. In Kurzform: Dem Auftrag an EY war ein chaotisches Open House Verfahren voraus gegangen, welches durch eine beauftragte Anwaltskanzlei verantwortet wurde.
Das Open-House-Verfahren wurde Anfang April gestartet: Jeder, der eine Lieferung beliebiger Menge zusagte, bekam einen Zuschlag, zu relativ hohen Preisen von 4,50 Euro für FFP-2- und FFP-3-Masken sowie 60 Cent für OP-Masken.
Das BMG wurde daraufhin mit Angeboten geflutet und lahmgelegt, mit mehr als 300 Lieferanten wurden über 700 Verträge abgeschlossen. Bei der Abwicklung der Lieferungen herrscht bis heute Chaos. Die meisten Händler sitzen noch auf ausstehenden Rechnungen - tlw in Millionenhöhe.
Dieses Chaos führte zur Beauftragung von #EY ohne Ausschreibung. Dies jedoch obwohl der zusätzliche Bedarf, um das Open House Chaos zu bewältigen, bereits sehr früh absehbar war und somit ggf eine Ausschreibung möglich gewesen wäre.
Nun muss sich das BMG in einem Kartellrechtsstreit wegen der freihändigen Vergabe an EY rechtfertigen. Die selbe Kanzlei, die für das Open House Verfahren zuständig war, soll jetzt auch die freihändige Vergabe rechtfertigen.
Das eigentliche Problem sine natürlich unsere unzureichenden Produktions- und Krisenreserven für Schutzmasken.
Aber es stellen sich viele weitere Fragen. Was macht EY noch so Alles im Ministerium? Hat EY die vom BMG benötigte LeIstung für den Vertrag überhaupt erfüllen können? Gab es Kenntnisse über Untersuchungen gegen EY, die womöglich eine Vergabe an EY ausgeschlossen hätten?
Zudem räumte der Vertrag EY eine weitere Verlöngerungsoption ein. Mittlerweile gibt es einen Vollstreckungsbescheid gegen EY im Schutzmasken Chaos.
Gegenüber @Tagesspiegel äußere ich mich so: „Dass genau die Kanzlei, die das Chaos im Open-House-Verfahren zu verantworten hat, nun auch für das Ministerium die Freihandvergabe an EY vor dem Kartellamt rechtfertigen muss, ist eher peinlich“
Es ist zwar „nachvollziehbar, dass in einer Not-Situation auf Ausschreibungsverfahren verzichtet wird.“
„Da aber der zusätzliche Personalbedarf durch das Open-House-Verfahren ausgelöst wurde und frühzeitig absehbar war, muss beantwortet werden, warum dennoch eine freihändige Vergabe an EY erfolgte.“
In einer Antwort auf eine weitere schriftliche Anfrage erklärte das BMG mir gerade außerdem, dass man bei Einleitung des Open-House-Verfahrens davon ausgegangen sei, „dass die im Rahmen der sonstigen Beschaffungsmaßnahmen bereitgestellten personellen Ressourcen ausreichen“.
Ein Thema, dass es lohnt zu beobachten. Für mich riecht das sehr nach Beratersumpf von #EY im Gesundheitsministerium. Es ist ein Lehrstück darüber wie Einige in Krisen auch immer Kasse machen. Der ganze Hintergrund von @thomtrap hier background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg…
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