Stefan Hessel Profile picture
Rechtsanwalt | LL.M. | Head of Digital Business und Salary Partner @reuschlaw | #Datenschutz #Cybersecurity #IT-Recht | #DSGVO #TeamDatenschutz

Sep 22, 2020, 5 tweets

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.09.2020 (Az. 324 S 9/19) entschieden, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen einer #Datenschutz-verletzung eine "benennbar und insoweit tatsächliche Persönlichkeitsverletzung" erfordert. Volltext: rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal…

Das LG Hamburg schließt sich in seiner Entscheidung dem LG Karlsruhe (Urteil vom 02.08.2019, Az. 8 O 26/19) an und hält die Rechtsprechung des LG Düsseldorf (Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18) zum #Schadensersatz bei unzureichender #Auskunft für nicht übertragbar.

Im vorliegenden Fall geht das LG Hamburg von einem Unterlassungsstreitwert von 3.000€ aus, wodurch sich auch die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten deutlich reduziert. Das AG hatte einen Unterlassungsstreitwert von 9.000 € für angemessen erachtet.

Kleiner Tippfehler: Gemeint ist natürlich das Urteil des ArbG Düsseldorf vom 05.03.2020 (Az. 9 Ca 6557/18) abrufbar unter openjur.de/u/2202048.html.

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