Stefan Hessel Profile picture
Rechtsanwalt | LL.M. | Head of Digital Business und Salary Partner @reuschlaw | #Datenschutz #Cybersecurity #IT-Recht | #DSGVO #TeamDatenschutz
Dec 7, 2021 17 tweets 26 min read
#SchremsII: Der Beschluss des VG Wiesbaden vom 01.12.2021 (Az. 6 L 738/21.WI) nach dem die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite den Dienst „Cookiebot“ nicht nutzen darf ist jetzt bei beck-online als BeckRS 2021, 37288 abrufbar (€). #DSGVO #Datenschutz

Erste Einschätzung👇 Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Antrag eines Nutzers, der sich nach eigener Angabe regelmäßig im Onlinekatalog der Hochschulbibliothek über Fachliteratur erkundigt. Dabei ist dem Nutzer aufgefallen, dass die Dienste „Google Tag Manager“ und „Cookiebot“ eingesetzt werden.
Sep 29, 2020 18 tweets 13 min read
Fehlende #ITSicherheit bei der Support-Webseite der #BRAK für das besondere elektronische Anwaltspostfach (#beA): Was war gestern (28.09.2020) auf bea.brak.de los? Ein Thread mit einer ersten chronlogischen Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). 28.09.2020 – 12:52 Uhr: @Kanzlei_Delhey weißt daraufhin, dass die #beA-Supportseite nicht wie gewohnt erreichbar ist. Statt der üblichen Seite erscheint eine frisch aufgesetzte Wordpress-Instanz:
Sep 28, 2020 4 tweets 4 min read
Sep 22, 2020 5 tweets 7 min read
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.09.2020 (Az. 324 S 9/19) entschieden, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen einer #Datenschutz-verletzung eine "benennbar und insoweit tatsächliche Persönlichkeitsverletzung" erfordert. Volltext: rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal… Image Das LG Hamburg schließt sich in seiner Entscheidung dem LG Karlsruhe (Urteil vom 02.08.2019, Az. 8 O 26/19) an und hält die Rechtsprechung des LG Düsseldorf (Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18) zum #Schadensersatz bei unzureichender #Auskunft für nicht übertragbar. Image
Sep 21, 2020 4 tweets 4 min read
#IFG-Anfrage erfolgreich: Das @JM_NRW hat umfassend Stellung zum Einsatz von #Videokonferenztechnik durch die Gerichte in #NRW genommen: fragdenstaat.de/anfrage/erlass…. Videokonferenzsoftware, wie z.B. #Zoom oder #MSTeams darf demnach nur nach Freigabe eingesetzt werden. Ausgangspunkt meiner #IFG-Anfrage (fragdenstaat.de/a/196066) war ein Beschluss des ArbG Düsseldorf vom 25. Juni 2020 (Az. 9 Ca 3273/20), indem das Gericht angab nicht über geeignete #Videokonferenz-Technik zu verfügen: openjur.de/u/2270603.html.