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Juristerei im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, grundrechtsliebend, für einen faktenbasierten demokratischen Diskurs, null Geduld für ideologische Grabenkämpfe

May 19, 2021, 25 tweets

⚡VERLÄNGERUNG DES "IBIZA" U-AUSCHUSS⚡
Ich muss hier mal ganz grundsätzlich eine rechtliche Analyse starten, weil gerade rechtlich Unrichtiges über parlamentarische Kontrollrechte verbreitet wird. Es geht um die Verlängerung des U-Ausschusses. #Thread 👇

Die Grünen wollen einer Verlängerung des U-Ausschusses nicht zustimmen. Spannend liest sich die Begründung von Michel Reimon. Spannend weil rechtlich erstaunlich fehlerhaft. Der Mann ist allerdings Abgeordneter zum Nationalrat. Und er sollte seine Kontrollrechte kennen. 👇👇👇

In seiner Begründung warum die Grünen nicht zustimmen könnten behauptet Reimon wie folgt:👇 Aber stimmt das? Könnte die Regierung einen U-Ausschuss ewig verlängern um unloebsame Ausschüsse zu blockieren? Nein. Natürlich nicht. Ein kurzer Blick ins Gesetz genügt.

Maßgeblich ist hier die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA). Bite Absatz 6 lesen. Eine endlose Verlängerung, wie sie der Abgeordnete Reimon behauptet, ist unmöglich. Was er als Abgeordneter wissen sollte.👇

Merkt man das an geht es weiter. Nun tauchen hier Grüne auf, die zur Verteidigung ausrücken und plötzlich behaupten, dass ja (leider,leider) nicht verlängert werden könne, weil ja schon mal verlängert wurde. 👇 Aha. Aber stimmt das? Spoiler: Nein. Auch das stimmt nicht.

Was defacto passiert ist? Man hat die Zeit des ersten Lockdowns nicht in die Frist eingerechnet, weil hier pausiert wurde und das so gelöst, dass man eine Fristhemmung gesetzlichbstatuiert hat.👇

Hierfür hat man extra das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert und festgelegt, dass die Monate März bis Mai 2020 nicht eingerechnet werden👇

Des weiteren hat die Oppostition von Ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, als Minderheit eine Verlängerung um 3 Monate in Anspruch zu nehmen. Das hat aber nichts mit der Verlängerung zu tun, die jetzt gewünscht wird und die die Grünen ablehnen.👇

Wenden wir uns also nochmal § 53 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) zu. Hier nochmal Abs. 5 und 6. Max. zwei Verlängerungen sind möglich. Die erste kann die Opposition alleine beschloeßen, für die zweite braucht sie eine Mehrheit👇

Und die verweigern die Grünen. Michel Reimon begründet das mit der Behauptung, man könne den Ausschuss endlos verlängern und damit neue Ausschüsse (z.B. Corona) verhindern. Er widerspricht diametral dem Gesetz, welches er als Abgeordneter genau kennen müsste.

Defacto würde eine 3 (sic!) monatige Verlängerung genau gar nichts blockieren. Ein neue U-Ausschuss 2.0, der wieder 14 Monate dauert würde das viel eher tun. In seinem Vorschlag steckt also vielmehr die Verzögerungstaktik, die vielleicht auch den Grünen gar nicht ungelegen käme?

Bei einem neuen Corona Ausschuss wären ja auch die Grünen Teil der Untersuchung als Regierungspartei. Sehr geschickt was Reimon hier also tut. Zudem: Die Abgeordneten haben nun endlich, nach mehreren Gängen zum VfGH, alle Akten. Es war mühsam genug.

Was würde ein neuer Ausschuss bedeuten? Dieser könnte frühestens im September veflangt werden, nach Ende des ersten U-Ausschusses u. der Sommerpause. Erst im Sept. könnte also frühestens ein neues Verlangen gestellt werden. Dieses Verlangen kommt in den Geschäftsordnungsausschuss

Im Geschäftsordnungsauschuss kann das Verlangen 2 Monate liegen gelassen werden, siehe § 33 Abs 6 des Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975).👇

Dann könnte die Koalition das Verlangen wieder beeinspruchen, wir erinnern uns alle an den #IbizaUA, wo das gemacht wurde, der Einspruch gegen den Untersuchungsgegenstand.

In dem Fall müsste die Opposition erst zum VfGH um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Verlangens überprüfennzu lassen. Das dauert wieder 6-8 Wochen.👇

Ist dann endlich der Ausschuss eingesetzt müssen widerum alle Akten besorgt werden. Alle alten Akten des #IbizaUA müssen vernichtet werden. Auch hier beträgt die Frist bis zu 2 Monate, wenn die Ministerien gleich liefern würden oder erst recht wieder der VfGH bemüht werden müsste

Ein neuerlicher U-Ausschuss würde dann im Feber...März nächsten Jahres starten. Der simple Verlängerungsbeschluss ist eine Frage vonneiner Sitzung. DAS ist defacto das was Michel Reimon hier vorschlägt. Es möge sich jeder einen Reim darauf machen, warum er das tut.

Dieser #IbizaUA 2.0. würde dann bis zum Sommer 2023 (sic!) laufen-die Grünen hätten eine seeehr lange Zeitspanne vor sich, in der sie als Regierungspartei keinesfalls Gegenstand irgendeiner Untersuchung werden könnten, denn es darf ja immer nur EINEN Untersuchungsausschuss geben.

Grundlage hierfür ist § 1 Abs.4 der Verfahrensordnung. Hat der Abgeordnete einmal für einen U-Ausschuss votiert, kann er das erst wieder tun, wenn diser Ausschuss abgeschlossen ist, was darauf hinausläuft, dass man fpr keinen zweiten U-Ausschuss votieren kann.👇

Die Grünen hätten also sehr lange eine ausschussfreie Zeit, wo Sie zum Ziel von Untersuchungen werden könnten.
Praktisch, nicht wahr?

Auch @WKogler und @sigi_maurer verweisen flapsig man möge doch einfachbeinen #IbizaUA 2.0. machen. "Vollumfängliche Aufklärung" könne stattfinden. Beschäftigt euch doch bis 2024 mit der ÖVP. Ein Schelm, wer...👇

Sorry für den wieder langen Rechtsthread aber ich finde, der Wähler sollte wissen was hier Fakt ist. Die Rechtslage kennen um einordnen zu können was Politiker erzählen. Daher freue ich mich über jeden Retweet!

Nachtrag:
Wooow, das war dem Herrn Abgeordneten @michelreimon zu viel Rechtliches? Oder ist das jetzt der neue demokratische Diskurs? Ich hätte ja gerne sachlich diskutiert....🤷‍♂️

⚡Für Interessierte zum Thema:⚡
Das Delikt der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss und warum es, entgegen der Behauptung von #Hanger, kein "Bagatelldelikt" ist...und warum auch ein Strafantrag eine Anklage ist:👇👇👇

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