Hier einige wichtige Punkte der #Kindeswohlkommission:
Eine der wichtigsten Punkte:
Verankerung Kindeswohlvorrang in § 9 BFA-VG und § 55 AsylG
Überprüfung System der Altersfeststellung
Hörung von Kindern unter 14 Jahren unter Einbindung von geschulten Fachkräften
Minderjährige Flüchtlinge sollen behandelt werden wie einheimische fremdbetreute Kinder
Umfassendes Kinderrechte #Monitoring, jährlich
Obsorgeübernahme von Beginn an!
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