Mathias Hong Profile picture
Human Rights & Constitutional Law • Professor of Public Law, Hochschule f. öff. Verwaltung Kehl (hier privat; RT ≤ endorsement) • 2005-2008: law clerk @BVerfG

Dec 14, 2021, 9 tweets

Lübbe zur Ungeimpften-#Triage (III) widerspricht Volkmann (und Hörnle):

"Die Einführung eines... Verschuldenskriteriums in Entscheidungen über die Behandlung... käme einem Systembruch gleich. So etwas ist in unserem Gesundheitswesen bislang nicht vorgesehen." 1/9

Soll das auch "die ständige Knappheit an Organtransplantaten und alle Arten von akut auftretenden Knappheiten betreffen"? Zum Beispiel "Unfallverursacher zuletzt"? Das habe nun auch eine Strafrechtlerin (Hörnle) vertreten. 2/

"Dass man das de facto anders handhabt, ... liegt daran, dass die Akutversorgung, historisch betrachtet, eine Institutionalisierung des karitativen Gedankens ist: Grund für die Hilfe, so man sie denn leisten kann, ist die existentielle Not der Bedürftigen, sonst nichts." 3/

Sie nehme an, dass (Volkmann und Hörnle) "diese souveräne Abkehr von den berufsethischen Traditionen... sowie von den teilweise (nämlich im Fall der Transplantationsmedizin) auch nebenstrafrechtlich geregelten Kriterien "nicht aus Versehen unterlaufen" sei. 4/

Die Formulierung des Bayerischen Ethikrats (der auf juristischen Sachverstand verzichte), eine unterlassene Impfung stelle "gleichermaßen einen Eingriff in die körperliche Integrität anderer dar", sei Unsinn. 5/

Volkmanns Rede von der Abwälzung der Verantwortung auf Dritte verfahre "zurechnungstheoretisch etwas lose". Der Impfverweigerer handele, anders als der Raser, der den Fußgänger überfährt, nur abstrakt gefährlich (eher wie der Trunkenheitsfahrer). 6/

Triage statt Impfpflicht? "Der Staat kann doch nicht die Impfunwilligen monatelang in dem Glauben lassen", sie dürften selbst entscheiden, "und anschließend das Triage-Problem auf ihrem Rücken lösen, weil man sich nicht rechtzeitig getraut hat, die Regeln zu ändern. 7/

Volkmanns Verweis auf den "alten Satz" vom zumutbaren Selbstschutz als Grenze staatlicher Schutzverantwortung sei "im Blick auf einen Staat, der die medizinische Akutversorgung zum Rechtsanspruch erhoben hat, vielleicht zu alt..., um hilfreich zu sein". 8/

Ob sie in einem "gänzlich unrealistische[n]" Szenario anders entscheiden würde, lässt sie offen - und bezweifelt, "dass irgendjemand" im vorhinein "verlässlich sagen kann", wofür er dann plädieren würde. 9/9

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