/1 Das @BVerfG hat einen Eilantrag der #AfD abgelehnt gegen die Einführung einer #2Gplus-Regel für Abgeordnete im Deutschen Bundestag (Beschl. v. 08.03.2021 - 2 BvE 1/22 -, bundesverfassungsgericht.de/e/es20220308_2…).
/2 Zunächst behauptet die AfD es würde ein Zweiklassensystem entstehen, weil einige Ihrer Abgeordnete auf der Tribüne Platz nehmen müssen. Dem folgt das BVerfG nicht. Da alle Abgeordneten gleichermaßen von der Regelung betroffen sind (Rn. 46)
/3 Dann bemängelt die AfD in nicht nachvollziehbarer Weise eine Fehlinterpretationen verfassungsrechtlicher Maßstäbe durch die Regelung (Rn. 52).
/4 Auch sieht das BVerfG keinen schweren Nachteil darin, dass einige Abgeordnete von der Tribüne an den Plenarsitzungen teilnehmen, da diese weiterhin dies vollumfänglich tun können (Rn. 56).
/5 Sie können Redebeiträgen abgeben, ihr Stimm- und Antragsrecht ausüben und sogar wahrnehmbare Zwischenrufe tätigen (Rn. 58).
/6 Es steht Ihnen Trinkwasser zu Verfügung. Das Fehlen von Tischen auf der Tribüne erachtet das BVerfG, als nicht besonders wichtig. Auch wurde nun eine Redezeitanzeige installiert, wodurch unverändert das Rede-, Stimm- und Antragsrecht ausgeübt werden kann (Rn. 59).
/7 Das die Abgeordneten auf der Tribüne kein Gemurmel, Raunen oder die Stimmung im Saal warnehmen können bzw. nicht mit allen anderen Abgeordneten der AfD kommunizieren können. Schaut sich das BVerfG im Hauptsacheverfahren etwas näher an (Rn. 60).
/8 Mit der Kritik an einem geringen räumlichen Abstand zu den Fotografen auf der Nachbartribüne und die mit der Platzierung verbundene Preisgabe sensibler Gesundheitsdaten, kann die AfD ebenfalls nicht durchdringen. Denn dies ist für ihre Mitwirkung irrelevant (Rn. 61).
/9 Dann können die Abgeordneten auf der Tribüne keinen Kontakt zu den Journalisten auf der unteren Ebene aufnehmen. Das erachtet das BVerfG als nicht wichtig, da sie weiterhin Zahlreiche anderen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme haben (Rn. 62)
/10 Auch meint das BVerfG das der AfD insgesamt kein schwerer Nachteil entsteht, da nur eine geringe Anzahl ihrer Mitglieder auf der Tribüne Platz nehmen müssen (Rn. 63).
/11 Auch sieht das BVerfG keine schweren Nachteile mit der Teilnahme an Ausschusssitzungen verbunden. Da inzwischen auch ungeimpfte Abgeordnete an diesen Teilnehmen können (Rn. 65).
/12 Zum Schluss ist es für das BVerfG auch nicht ersichtlich, dass die AfD in ihrem Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung
negativ betroffen sein soll (Rn. 66).
Share this Scrolly Tale with your friends.
A Scrolly Tale is a new way to read Twitter threads with a more visually immersive experience.
Discover more beautiful Scrolly Tales like this.