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Rechtsanwalt und FA für IT-Recht, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.

Mar 5, 2023, 13 tweets

Werden bei #GNTM "ganze Handlungen vorgeschrieben", um Zwistigkeiten zu erzeugen und die Wirkung von Kandidatinnen zu manipulieren? Das hatte das OLG Hamburg als prozessuale Wahrheit ermittelt, als #GNTM erfolglos versuchte, diese Kritik vor Gericht zu untersagen.
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@heidiklum hatte vor der aktuellen Staffel ein Statement abgegeben, das in vielen Punkten im Widerspruch steht zu den gerichtlichen Feststellungen. Für eine "Reality-Show" ist es aber vielleicht leichter, eine "Wahrheit" selbst zu gestalten als sie vor Gericht zu beweisen.
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Lijana Kaggwa hatte in einem 3 Mio. mal gesehenen Video ausführlich beschrieben, wie Aufnahmen und Äußerungen manipulativ zustande kamen. Landgericht Hamburg und OLG mussten entscheiden, ob das Gesagte stimmte. Tat es in diesem wichtigen Punkt.

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@heidiklum schiebt die Schuld für Mobbing schlicht auf die Kandidatinnen, die eben unvorbereitet wären mit der plötzlichen Bekanntheit und dann ihre Äußerungen bereuen würden. #GNTM wäre aber trotzdem die Wirklichkeit und Bildschnitt mache keine neuen Menschen.
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Das sah das OLG Hamburg schon vor 13 Jahren anders: Bildschnitt ist ein zielgerichteter Vorgang zur Erweckung eines bestimmten Eindrucks. Das könne man als manipulativ bezeichnen, sagte das Gericht damals.
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Wer den Sendeplatz hat, kann auch eine "Geschichte" erzählen, die vor Gericht gescheitert war. So etwa Lijanas Aussage zum Zuckerverbot auf der Einkaufsliste. @heidiklum behauptet, es würde alles bequem geliefert - außer Alkohol und Zigaretten.
Quelle: Pro7, GNTM v. 23.2.2023
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Das klingt plausible und geradezu fürsorglich, aber vor Gericht konnten sie über zwei Instanzen das Zuckerverbot nicht entkräften. #Lijana hat für nächste Woche ihre Antwort an @heidiklum angekündigt.
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Eingeölt Füße sind noch ein Thema. @heidiklum weist alle Schuld von sich, dass Kandidatinnen wegen Bräunungscreme an Füßen ausrutschten. Daran war nur der Gastjuror Schuld, die selbst hätte ja kein Interesse an Stolperszenen.
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Hier fand das LG Hamburg klare Worte: Für das unfallträchtige Verhalten war sehr wohl die Produktion verantwortlich und wer sich die süffisanten Pro7-Videotitel zum Catwalk ansieht, bekommt Zweifel, ob man nicht doch von den Stolperszenen profitiert.
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Richtig war jedoch. Es wurden nicht bestimmte Kandidatinnen zum Stolpern eingecremt, sondern es waren eigentlich alle vorgesehen.
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Natürlich wissen Kandidatinnen, an welcher Show sie teilnehmen und willigen ein. Ich bezweifle jedoch, dass ihnen bewusst ist, wie unfair die Erzählung erzeugt wird, weil sie als Zuschauerinnen vermutlich selbst geglaubt hatten, dass nur Zicken wie Zicken aussehen.
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Das wirft die Rechtsfrage auf, ab wann die geschlossenen Einwilligungserklärungen an die Grenzen der Einwilligungsfähigkeit stoßen. Schließlich kann man nicht vorab in eine üble Nachrede einwilligen.
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@sarahbosetti hat für @heidiklum
einen guten Rat:

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