#CFCBVB: Late to the party (wegen eines Vortrags, konnte deshalb bislang nur einzelne Szenen sehen), aber wegen vieler Fragen ein paar Einschätzungen zur Situation rund um den Handelfmeter für Chelsea. (1/10)
Zum Handspiel selbst: Bei der UEFA geht es, was die unnatürliche Vergrößerung des Körpers betrifft, noch etwas strenger zu als in der Bundesliga. Wolf dreht sich zwar mit dem Körper weg, hält den Unterarm aber mit geöffneter Hand in die Flugbahn des Balles. (2/10)
Damit hält er den Ball auf. Nicht das erste Mal, dass Wolf auf diese Weise den Ball stoppt, der von außen hereingegeben wird, und dadurch einen Strafstoß verursacht. Aus meiner Sicht eine mindestens vertretbare Entscheidung. (3/10)
Bei der Strafstoßausführung wird es nun kompliziert. Dass Havertz seinen Anlauf unterbricht und dann fortsetzt, ist erlaubt. Bei der Ausführung sind mehrere Spieler beider Teams zu früh im Strafraum bzw. im Teilkreis, darunter auch Özcan (Screenshot von @DaleJohnsonESPN). (4/10)
Der Ball geht an den Pfosten, Özcan schlägt ihn weg. Makkelie lässt weiterspielen, der VAR schaltet sich ein. Er teilt Makkelie mit, dass ein Spieler, der zu früh in den Teilkreis gelaufen ist (Özcan), den zurückspringenden Ball geklärt hat. Makkelie lässt wiederholen. (5/10)
Im Handbuch des IFAB steht, wann der VAR eingreift, wenn Spieler beim Strafstoß zu früh vorlaufen. Relevant ist hier die grün markierte Stelle: wenn ein zu früh vorgelaufener Verteidiger einen Angreifer hindert, den Ball zu spielen, und so ein mögliches Tor verhindert. (6/10)
Das hat Özcan aber nicht getan. In seiner Nähe war nur Havertz, der den vom Pfosten zurückspringenden Ball aber nicht mehr spielen durfte, weil sonst eine Doppelberührung vorgelegen hätte (nach dem Pfostenschuss hatte kein anderer Spieler den Ball berührt). (7/10)
Mit anderen Worten: Wolf hat zwar aus dem zu frühen Vorlaufen in den Teilkreis einen Vorteil gezogen, aber keinen Angreifer daran gehindert, den Ball aufs Tor zu bringen. Nach dem IFAB-Handbuch gab es also eigentlich keinen Anlass zum Eingreifen. (8/10)
Rein regeltechnisch ist die Wiederholung zwar trotzdem korrekt: Wenn Spieler beider Teams zu früh in den Strafraum oder den Teilkreis laufen, ist eine Wiederholung vorgesehen. Dabei ist es übrigens unerheblich, welcher Spieler zuerst zu früh im Strafraum war. (9/10)
Dennoch war ein VAR-Eingriff hier aus den genannten Gründen nicht geboten. Hätte Makkelie aus dem Spiel heraus eine Wiederholung angeordnet, wäre das nicht zu beanstanden gewesen (selbst wenn so etwas in der Praxis nur selten vorkommt.) (10/10)
Korrektur zu Tweet 8: Özcan, nicht Wolf. Danke an @Luddevig für den Hinweis!
DFB-Lehrwart Lutz Wagner sieht es genauso. kicker.de/940989/artikel…
Wagner macht auch deutlich, warum Özcan die Chelsea-Spieler, die dem Ball am nächsten waren, in keinem Fall um einen legalen Torabschluss gebracht hat: Sie waren ebenfalls zu früh in den Strafraum gelaufen.
Im Grunde genommen hätte überhaupt kein Spieler von Chelsea in der Nähe des Strafraums den Ball nach dem Abpraller legal spielen können. Sie waren alle mindestens mit dem Fuß auf der Strafraum- oder Teilkreislinie. Und der Rest war zu weit weg.
Und weil die Frage ebenfalls häufiger kam: Ein Einspruch des BVB wäre zwecklos, siehe Screenshot (Auszug aus dem VAR-Protokoll im Regelwerk).
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