WARNUNG vor dem Kinderzuschlags-Rechner von Kinderzuschlag. org
Der Rechner kommt trotz hoher Ansprüche auf Kinderzuschlag zu dem Ergebnis, dass es keinen geben würde.
Hier an einem Beispiel demonstriert.
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Ehepaar 3 Kinder(9,6,4)
Alleinverdiener: 5000€Brutto, 3550€Netto
Wohnung: 1045€Kaltmiete, 120€Nebenkosten, 120€Heizkosten
Wohngeldstufe 6 (Frankfurt)
Gebe ich diese Werte ein bekomme ich folgendes Ergebnis:
Kein Anspruch auf KiZ - Verweis auf Bürgergeld und Wohngeld
2/12
Gebe ich den Anspruch auf 247€ Wohngeld (der besteht) auch noch ein, steigt der "ungedeckte Bedarf" sogar um diese Summe weiter an, statt sich zu verringern...
3/12
Korrekt berechnet wird der Kinderzuschlag folgendermaßen:
Zunächst wird der "Elternbedarf"berechnet:
2x 506€ Regelbedarf
797€ 62% der 1285€ Warmmiete (nach Tabelle aus der DA-KiZ)
------
1809€ Elternbedarf
4/12
Als nächstes wird das anzurechnende Einkommen ermittelt. Kindergeld und Wohngeld wird nicht angerechnet.
1. Anrechnung nach dem SGB II
3550€ Netto
-378€ Freibetrag
-------
3172€ Angerechnet nach dem SGB II
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2. Anrechnung nach §6a Abs6BKGG
3172€ Angerechnet nach dem SGB II
-1809€ Elternbedarf
-------
1363€ übersteigendes Elterneinkommen
Dieser Betrag wird zu 45% angerechnet:
45% von 1363€= 613,35€ anger Elterneinkommen
Diese Schritte werden im Rechner korrekt ausgeführt.
6/12
Kinderzuschlag:
Maximaler Kinderzuschlag sind 292€ je Kind
3x 292€ = 876€ maximaler KiZ
876€ maximaler KiZ
- 613€ anger. Elterneinkommen
- 0€ anger. Kindereinkommen
-------
263€ Kinderzuschlag
Es besteht real ein Anspruch auf 263€ Kinderzuschlag
7/12
Im Rechner wird nun eine Vergleichsrechnung gemacht in der abgeglichen wird, ob ohne Kinderzuschlag ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Diese Bedingung ist allerdings schon seit 1.1.2020 nicht mehr vorhanden...
War ja auch gerade erst vorgestern.
8/12
Bis 1.1.20 war Voraussetzung:
"4. durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden wird."
Wenn also von vornherein kein Anspruch auf SGB II-Leistungen bestand, konnte dieser nicht vermieden werden. Also gab es keinen KiZ.
9/12
Seit 1.1.20:
"3. bei Bezug des Kinderzuschlags keine Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch besteht,"
Es muss nicht mehr vermieden werden es darf nur kein höherer Bürgergeldanspruch gegeben sein.
Daher ist diese Prüfung seit 4 Jahren Geschichte.
10/12
Der Rechner ist unterschlägt für diese Familie ab 2600€ Brutto ihren Anspruch auf KiZ.
Bei 2600€ sind dies ganze 876€ monatlich.
Der Rechner hält Familien, die ihren Anspruch klären wollen, von einer Antragsstellung ab - ist also nicht für, sondern gegen Familien.
11/12
Es wäre besser, der Rechner wäre so gar nicht online.
Ich habe nicht weiter geprüft, denn dieser Fehler ist so massiv, dass ich den Rechner
NICHT empfehlen kann, sondern eine
WARNUNG aussprechen muss.
Bitte lasst die Finger weg vom KiZ-"Rechner" von Kinderzuschlag org
12/12
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