René Boyke (covid-justiz.de) Profile picture
Rechtsanwalt

Jan 17, 10 tweets

Gericht hält Kündigung wegen Rede auf maßnahmenkritischer Demonstration für rechtens

ArbG #Stralsund, Urteil vom 15.06.2022, Gz. 4 Ca 39/22

Das heutige Urteil verdanke ich eines Hinweises von @BBarucker und der Einsendung von Jeanette Bahr.

Herzlichen Dank! Los gehts:

#RichtigErinnern #Aufarbeitung (1/9)

(2/9)

Was ist passiert?

Eine Wissenschaftlerin (Biomathematikerin) arbeitete mehr als 20 Jahre an einer Universität. Dann äußerte sie sich im Rahmen zweier Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen kritisch – und erhielt dafür von der Universität die außerordentliche fristlose Kündigung. Ihre Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.

(3/9)

Meine Anmerkung:

Jeanette Bahr (die Klägerin) berichtet ca. 2,5 Monate vor der Urteilsverkündung in einem Interview (Link zu dem Video) mit @BBarucker , dass sie Zweifel im Hinblick auf die ausgerufene #Pandemie hatte und mit anderen Wissenschaftlern ihrer arbeitgebenden Universität diesbezüglich das Gespräch gesucht habe.

Sie sagt, sie habe schlicht Gesprächsbedarf gehabt, aber niemand an der Universität, den sie dazu angesprochen habe, habe ernsthaft darüber sprechen wollen.

Mit jemandem sprechen wollen – ein durch und durch menschliches und vor allem vernünftiges Bedürfnis!

Und ein grundlegendes Vorgehen in der #Wissenschaft.

Und wie es ist, wenn einem etwas wichtig ist: es muss raus. Frau Bahr wandte sich daher an die Öffentlichkeit, hier auf einer Demonstration.

(4/9)

Dort äußerte sie u.a. ihre Zweifel über die Sinnhaftigkeit eines #PCRTests und die Sicherheit der neuen sogenannten Impfstoffe.

Im Interview mit @BBarucker Barucker erklärt sie nachvollziehbar, warum sie Zweifel an dem PCR-Test und den sogenannten Impfungen plagten. Und man reibt sich verwundert den Kopf und fragt sich, was an ihren Äußerungen so schlimm gewesen sein soll, dass sie außerordentlich fristlos gekündigt wurde.

(5/9)

Für das @Arbeitsgericht #Stralsund war der Fall offenbar klar. Es behauptet, die Äußerung Frau Bahrs sei, Zitat:

„... nicht nur erheblich rufschädigend für die Beklagte, sondern eine nicht zu duldende Diskriminierung der bei der Beklagten beschäftigten Ärzte, die durch keinerlei Tatsachen untermauert sind. Damit hat die Klägerin in erheblichem Maße bewusst gegenüber einer größeren Öffentlichkeit die Beklagte diskreditiert und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, die einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt ...“

Diese Einschätzung halte ich für ganz erstaunlich.

Denn normalerweise ist es bei der Meinungsäußerung doch so, dass man sich fragt, wie die Äußerung gemeint gewesen sein kann. Das nennt man Auslegung.

Man fragt sich:
„Wie konnte man sie noch verstehen?“

Nachdem ich gelesen habe, was Frau Bahr auf der Demonstration gesagt hat, habe ich sie anders als das Gericht – nämlich in einem viel größeren Zusammenhang – verstanden.

Die Aussage ist also interpretierbar!

Ich vermisse, dass sich das Gericht zumindest mit einer wohlwollenderen Interpretation auseinandergesetzt hat.

Es muss diese ja nicht zwangsläufig teilen, aber sich damit auseinanderzusetzen gehört zu sauberer juristischer Arbeit.

Es geht weiter:

(6/9)

Sehr erstaunlich sind auch andere Passagen, z.B. die zweifelhafte Meinung des Gerichts über die Nachweisbarkeit eines Virus mittels #PCRTest, Zitat:

„Die Klägerin hat in beiden Reden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die unwahr sind. Darüber hinaus sind diese Behauptungen geeignet, das Ansehen und den Ruf der Beklagten nachhaltig zu schaden. Die nicht nur durch die Beklagte getätigte Auffassung, dass die PCR-Tests geeignet sind, den SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, hat die Klägerin nicht ansatzweise widerlegt, sondern lediglich behauptet: „Ich verstehe nicht, wie Wissenschaftler einen PCR-Test befürworten, welcher kein Virus nachweist.“ Unter Berücksichtigung der seit ca. 2 Jahren anhaltenden Corona-Epidemie, die mit erheblichen Einschnitten in das tägliche Leben, in die Freiheitsbewegungen der Bürgerinnen und Bürger sowie in betriebliche Ablaufgeschehen eingreift, hat die Klägerin nicht nur fahrlässig, sondern bewusst vorsätzlich falsche Tatsachen aufgestellt.“

Wie kommt das Gericht auf die Idee, ein PCR-Test würde das Virus nachweisen?

Ist das Gericht überhaupt der Frage nachgegangen, ob der PCR-Test das Virus oder lediglich Fragmente davon nachweist?

Das ist ein riesiger Unterschied!

Es kommt noch besser:

(7/9)

Dieser Frage ist auch @Barucker und hat das Gericht sogar direkt befragt. Barucker schreibt, Zitat:

„Der hauptamtliche Richter in dem Verfahren berief sich während eines Telefonats mit dem Autor bzgl. der Beurteilung, dass Frau Bahr hinsichtlich des Impfstoffes eine unwahre Tatsachenbehauptung geäußert hatte, auf das Beratungsgeheimnis, welches während der Absprachen mit den beiden ehrenamtlichen Richtern gelte. Wie die Richter darauf kommen, dass es unwahr ist zu behaupten, der Impfstoff sei neuartig und wenig erforscht, bleibt ungeklärt.“

Quelle:
apolut.net/gericht-bestae…

Warum fürchtet sich das Gericht vor der Transparenz diese Information herausgeben?

Jedenfalls:
Wenn das Gericht dies jedoch nicht aufgeklärt hat, dann muss man sich doch fragen, wie es geschehen konnte, dass das Gericht diesen Sachverhalt zur Grundlage seiner Urteilsbegründung macht.

(8/9)

Dabei werden Frau Bahrs Zweifel von den Untersuchungen des Prof. Dr. med. Paul Cullen gestützt, der nachweisen konnte, dass 60% der positiven PCR-Test irrelevant sind.

Ebenfalls bestätigt Prof. P. Cullen Frau Bahrs Aussage, dass der PCR-Test kein Virus nachweist, sondern lediglich Fragmente davon. Wie kann die Aussage Frau Bahrs dann aber falsch sein?

Da stellt sich die Frage, wie vermögen die Juristen des Arbeitsgerichts Stralsund es besser zu wissen als ein Professor und Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe?

Es gibt im Urteil auch keinen Hinweis darauf, dass das Gericht sich auch nur Gedanken über die Funktionsweise eines PCR-Tests gemacht hätte. Es ist auch nicht ersichtlich, ob das Gericht zumindest die grobe Funktionsweise eines PCR-Tests überhaupt verstanden hätte.

Gleichwohl trifft es eine definitive Aussage über PCR-Tests und den Wahrheitsgehalt der Aussage Frau Bahrs.

Vor diesem Hintergrund darf man sich schon fragen, wie das logisch möglich sein soll.

(9/9)

Allerdings erklärt das Gericht auch:
Frau Bahr habe bereits am 15.12.2021 Klage gegen ihre Kündigung vom 09.02.2022 erhoben.

Wie soll das möglich sein?

Immerhin schmeichelt das Gericht der Klägerin, die seit 30 Jahren in der Forschung tätig ist, bei ihrem Alter, indem es die Klägerin um mehrere Jahre verjüngt, Zitat:

„Die 45-jährige Klägerin...“

Und man darf sich damit tatsächlich fragen, wie fundiert dieses Gericht arbeitet.

Und folgerichtig darf man sich dann auch fragen, wie das Gericht vor diesem Hintergrund sein Urteil noch rechtfertigt kann.

#RichtigErinnern #Aufarbeitung

Hier gehts zur Besprechung der Urteils auf Covid-Justiz.de:

covid-justiz.de/Home/Alle_Ents…

Hier gehts zur Besprechung der Urteils auf der Website von @BBarucker

blog.bastian-barucker.de/bahr-urteil/

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