Gericht hält Kündigung wegen Rede auf maßnahmenkritischer Demonstration für rechtens
ArbG #Stralsund, Urteil vom 15.06.2022, Gz. 4 Ca 39/22
Das heutige Urteil verdanke ich eines Hinweises von @BBarucker und der Einsendung von Jeanette Bahr.
Herzlichen Dank! Los gehts:
#RichtigErinnern #Aufarbeitung (1/9)
(2/9)
Was ist passiert?
Eine Wissenschaftlerin (Biomathematikerin) arbeitete mehr als 20 Jahre an einer Universität. Dann äußerte sie sich im Rahmen zweier Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen kritisch – und erhielt dafür von der Universität die außerordentliche fristlose Kündigung. Ihre Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.
(3/9)
Meine Anmerkung:
Jeanette Bahr (die Klägerin) berichtet ca. 2,5 Monate vor der Urteilsverkündung in einem Interview (Link zu dem Video) mit @BBarucker , dass sie Zweifel im Hinblick auf die ausgerufene #Pandemie hatte und mit anderen Wissenschaftlern ihrer arbeitgebenden Universität diesbezüglich das Gespräch gesucht habe.
Sie sagt, sie habe schlicht Gesprächsbedarf gehabt, aber niemand an der Universität, den sie dazu angesprochen habe, habe ernsthaft darüber sprechen wollen.
Mit jemandem sprechen wollen – ein durch und durch menschliches und vor allem vernünftiges Bedürfnis!
Und ein grundlegendes Vorgehen in der #Wissenschaft.
Und wie es ist, wenn einem etwas wichtig ist: es muss raus. Frau Bahr wandte sich daher an die Öffentlichkeit, hier auf einer Demonstration.
(4/9)
Dort äußerte sie u.a. ihre Zweifel über die Sinnhaftigkeit eines #PCRTests und die Sicherheit der neuen sogenannten Impfstoffe.
Im Interview mit @BBarucker Barucker erklärt sie nachvollziehbar, warum sie Zweifel an dem PCR-Test und den sogenannten Impfungen plagten. Und man reibt sich verwundert den Kopf und fragt sich, was an ihren Äußerungen so schlimm gewesen sein soll, dass sie außerordentlich fristlos gekündigt wurde.
(5/9)
Für das @Arbeitsgericht #Stralsund war der Fall offenbar klar. Es behauptet, die Äußerung Frau Bahrs sei, Zitat:
„... nicht nur erheblich rufschädigend für die Beklagte, sondern eine nicht zu duldende Diskriminierung der bei der Beklagten beschäftigten Ärzte, die durch keinerlei Tatsachen untermauert sind. Damit hat die Klägerin in erheblichem Maße bewusst gegenüber einer größeren Öffentlichkeit die Beklagte diskreditiert und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, die einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt ...“
Diese Einschätzung halte ich für ganz erstaunlich.
Denn normalerweise ist es bei der Meinungsäußerung doch so, dass man sich fragt, wie die Äußerung gemeint gewesen sein kann. Das nennt man Auslegung.
Man fragt sich:
„Wie konnte man sie noch verstehen?“
Nachdem ich gelesen habe, was Frau Bahr auf der Demonstration gesagt hat, habe ich sie anders als das Gericht – nämlich in einem viel größeren Zusammenhang – verstanden.
Die Aussage ist also interpretierbar!
Ich vermisse, dass sich das Gericht zumindest mit einer wohlwollenderen Interpretation auseinandergesetzt hat.
Es muss diese ja nicht zwangsläufig teilen, aber sich damit auseinanderzusetzen gehört zu sauberer juristischer Arbeit.
Es geht weiter:
(6/9)
Sehr erstaunlich sind auch andere Passagen, z.B. die zweifelhafte Meinung des Gerichts über die Nachweisbarkeit eines Virus mittels #PCRTest, Zitat:
„Die Klägerin hat in beiden Reden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die unwahr sind. Darüber hinaus sind diese Behauptungen geeignet, das Ansehen und den Ruf der Beklagten nachhaltig zu schaden. Die nicht nur durch die Beklagte getätigte Auffassung, dass die PCR-Tests geeignet sind, den SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, hat die Klägerin nicht ansatzweise widerlegt, sondern lediglich behauptet: „Ich verstehe nicht, wie Wissenschaftler einen PCR-Test befürworten, welcher kein Virus nachweist.“ Unter Berücksichtigung der seit ca. 2 Jahren anhaltenden Corona-Epidemie, die mit erheblichen Einschnitten in das tägliche Leben, in die Freiheitsbewegungen der Bürgerinnen und Bürger sowie in betriebliche Ablaufgeschehen eingreift, hat die Klägerin nicht nur fahrlässig, sondern bewusst vorsätzlich falsche Tatsachen aufgestellt.“
Wie kommt das Gericht auf die Idee, ein PCR-Test würde das Virus nachweisen?
Ist das Gericht überhaupt der Frage nachgegangen, ob der PCR-Test das Virus oder lediglich Fragmente davon nachweist?
Das ist ein riesiger Unterschied!
Es kommt noch besser:
(7/9)
Dieser Frage ist auch @Barucker und hat das Gericht sogar direkt befragt. Barucker schreibt, Zitat:
„Der hauptamtliche Richter in dem Verfahren berief sich während eines Telefonats mit dem Autor bzgl. der Beurteilung, dass Frau Bahr hinsichtlich des Impfstoffes eine unwahre Tatsachenbehauptung geäußert hatte, auf das Beratungsgeheimnis, welches während der Absprachen mit den beiden ehrenamtlichen Richtern gelte. Wie die Richter darauf kommen, dass es unwahr ist zu behaupten, der Impfstoff sei neuartig und wenig erforscht, bleibt ungeklärt.“
Warum fürchtet sich das Gericht vor der Transparenz diese Information herausgeben?
Jedenfalls:
Wenn das Gericht dies jedoch nicht aufgeklärt hat, dann muss man sich doch fragen, wie es geschehen konnte, dass das Gericht diesen Sachverhalt zur Grundlage seiner Urteilsbegründung macht.
(8/9)
Dabei werden Frau Bahrs Zweifel von den Untersuchungen des Prof. Dr. med. Paul Cullen gestützt, der nachweisen konnte, dass 60% der positiven PCR-Test irrelevant sind.
Ebenfalls bestätigt Prof. P. Cullen Frau Bahrs Aussage, dass der PCR-Test kein Virus nachweist, sondern lediglich Fragmente davon. Wie kann die Aussage Frau Bahrs dann aber falsch sein?
Da stellt sich die Frage, wie vermögen die Juristen des Arbeitsgerichts Stralsund es besser zu wissen als ein Professor und Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe?
Es gibt im Urteil auch keinen Hinweis darauf, dass das Gericht sich auch nur Gedanken über die Funktionsweise eines PCR-Tests gemacht hätte. Es ist auch nicht ersichtlich, ob das Gericht zumindest die grobe Funktionsweise eines PCR-Tests überhaupt verstanden hätte.
Gleichwohl trifft es eine definitive Aussage über PCR-Tests und den Wahrheitsgehalt der Aussage Frau Bahrs.
Vor diesem Hintergrund darf man sich schon fragen, wie das logisch möglich sein soll.
(9/9)
Allerdings erklärt das Gericht auch:
Frau Bahr habe bereits am 15.12.2021 Klage gegen ihre Kündigung vom 09.02.2022 erhoben.
Wie soll das möglich sein?
Immerhin schmeichelt das Gericht der Klägerin, die seit 30 Jahren in der Forschung tätig ist, bei ihrem Alter, indem es die Klägerin um mehrere Jahre verjüngt, Zitat:
„Die 45-jährige Klägerin...“
Und man darf sich damit tatsächlich fragen, wie fundiert dieses Gericht arbeitet.
Und folgerichtig darf man sich dann auch fragen, wie das Gericht vor diesem Hintergrund sein Urteil noch rechtfertigt kann.
Trotz Abschaffung der Bundeswehr-Impflicht: Gericht verurteilt ungeimpften Soldaten zu 2.000€ Geldstrafe.
Truppendienstgericht Süd (Erfurt), Beschluss vom 18. Juli 2024, Gz. S 5 BLc 02/24
Herzlichen Dank an den Kollegen Göran Thoms, der die Entscheidung überreicht hat!
#RichtigErinnern #Aufarbeitung
(1/6) 🧵
2/6:
Das ist passiert:
Einem Soldaten wurde befohlen, sich eine sogenannte #Covid19-Impfung verabreichen zu lassen. Zwar erschien er vor dem Truppenarzt, beauskunftete jedoch nicht die ihm dort gestellten Fragen. Daraufhin sah sich der Truppenarzt außer Stande, eine Injektion vorzunehmen.
Kurz darauf wurde die Impfpflicht abgeschafft.
Dennoch:
Aufgrund der Weigerung sich „impfen“ zu lassen, verhängte das Gericht gegen den Soldaten eine Geldbuße von 2000 €.
3/6:
Mein Kommentar:
Rosinenpickerei und moralische Belehrung - so ähnlich könnte eine Überschrift über dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd (TDG) lauten.
Zunächst zur Rosinenpickerei:
Das Gericht meint, weil das BVerwG festgestellt habe, dass es in Ordnung sei, die sogenannte #COVIDー19 -Impfung verpflichtend zu machen, gelte das auch für das TDG.
Zu kurz gesprungen, kann man da nur sagen!
Denn das @BVerwG_de hat auch klargestellt, dass dem Dienstherrn eine Pflicht zur ständigen Evaluierung der Maßnahme obliegt.
Mit anderen Worten: Man darf eben nicht, wie das Gericht es hier macht, sich einfach auf die uralte Entscheidung des BVerwG berufen, sondern muss die Evaluierungspflicht berücksichtigen. Das ist Rosinenpickerei.
Hinzu kommt:
Kurz nach dem Impfbefehl wurde die Duldungspflicht in der Bundeswehr aufgehoben.
Und das hat ja Gründe! Nämlich, weil diese Duldungspflicht nicht mehr verhältnismäßig war – immerhin hatte sich die pandemische Lage, von der das BVerwG ausging, völlig verändert.
Die pauschale Verlängerung der Rechtmäßigkeitsvermutung ist ein reflexartiges Festhalten an einer veralteten Rechtsgrundlage, ohne die tatsächliche Situation zu hinterfragen.
Nachdem ich das neue Buch von @KlocknerMarcus (erschienen: 06.01.2025, 160 Seiten) verschlungen habe, setze ich eine kurze Rezension ab.
Los gehts!
(1/9) 🧵
(2/9)
Ein Bollwerk für den Frieden
Marcus Klöckner analysiert in seinem neuesten Werk die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und zeigt auf, wie wir systematisch auf #Krieg vorbereitet werden.
Pointiert, bisweilen humorvoll, deckt er die Zusammenhänge und die Vorgehensweise der medialen #Mobilmachung auf und ermöglicht dem Leser so, diese komplexen Prozesse nachvollziehen zu können.
(3/9)
Die Tricks der Kriegstreiber entlarvt
Klöckner analysiert die Strategien und Taktiken, die uns zur Akzeptanz eines neuen großen Krieges bringen sollen, zur Akzeptanz der angeblichen Alternativlosigkeit, unsere Kinder für den Schützengraben bereitzustellen.
Zunächst legt er die Tricks der Personen offen, die ihre Bühne zumeist im öffentlich-rechtlichen medialen Raum geboten bekommen und dort beteuern, sich für Frieden einzusetzen, während sie gleichzeitig mit ihrem Mundwerk den Hahn immer weiter spannen, sodass andere letztlich nur noch abzudrücken brauchen. Mit anderen Worten: Klöckner offenbart die Tricks der #Kriegstreiber .
Unfassbares Urteil:
LG Bielefeld begründet Urteil teilweise mit bereits widerlegten Falschbehauptungen der Regierung und weist die Klage wegen behaupteter Impfschäden ab.
LG Bielefeld, Urteil vom 12.07.2024, Gz. 4 O 296/22
Ein Urteil des LG Bielefeld, das mich fassungslos macht. Lesen Sie selbst: (1/9)
#RichtigErinnern #Aufarbeitung
(2/9)
Was ist passiert?
Eine 40-jährige Altenpflegerin erhielt im Januar 2021 eine sogenannte Coronaimpfung des Herstellers Biontech. Noch am selben Tag habe sie unter massiven Kopfschmerzen gelitten. Sie habe zudem weitere schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten, habe sich stationär behandeln lassen und mehrere tausend Euro wegen Medikamenten und Behandlungen aufbringen müssen.
Daher verklagte sie den Hersteller des Impfstoffs vor dem LG Bielefeld und unterlag dort.
#RichtigErinnern #Aufarbeitung
(3/9)
Anmerkung:
Altenpfleger. 2020 noch von Balkonen beklatscht. 2024 vom Landgericht mit Falschbehauptungen abgefertigt.
Wohin die Reise vor diesem Gericht geht, wird sofort klar, wenn man sich folgendes Zitat des Gerichts zu Gemüte führt:
„Letztlich brachte die Pandemie auch das Gesundheits- und Krankensystem an seine Kapazitätsgrenzen, sodass die Bundesregierung sich schließlich gezwungen sah, einen deutschlandweiten Lockdown zu verhängen.“
Was kann man von einem Gericht erwarten, welches derartige Falschbehauptungen seinem Urteil zu Grunde legt?
Zum Zeitpunkt des Urteils war offenkundig, dass das Gesundheits- und Krankensystem zu keinem Zeitpunkt an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen war. Das geht bereits aus den öffentlich zugänglichen Statistiken hervor.
Das Gegenteil ist sogar richtig: Es gab eine historisch niedrige Auslastung.
Wie also kommt das Gericht zu seinen falschen Behauptungen?
Staatsanwaltschaft blamiert sich mit Antwortschreiben auf Strafantrag gegen Karl Lauterbach
Die Tierärztin Dr. Querengässer hatte November 2021 Strafantrag gegen @Karl_Lauterbach gestellt.
Grund:
Dessen Behauptungen über #Ungeimpfte in der Talkshow Maybritt Illner. (1/10)
#RichtigErinnern #Aufarbeitung
(2/10)
Dr. Querengässer leitet in dem 4-seitigen Schreiben sorgfältig und gut nachvollziehbar her, warum Lauterbachs Verhalten aus ihrer Sicht strafbare Aufstachelungen gegen Ungeimpfte darstellt.
@Karl_Lauterbach behauptete z.B:
"„und die Ungeimpften, da hat Herr Braun ja völlig recht, das sind ja diejenigen, die im Moment die Pandemie treiben."
(3/10)
Weiter sagte er:
" ...Kontakt zu Patienten, wenn man nicht geimpft ist, dürfte es normalerweise nicht geben... "
und:
" ... das sind ja Inzidenzen in der Gruppe der Ungeimpften von weit über 1000 ..."
der Autorin und Ärztin Dr. vet. med. Imke Querengässer vor.
Das Werk ist erst letztes Jahr erschienen und ein notwendiger und wertvoller Beitrag zur Aufklärung und Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Politik. (1/10)
(2/10)
Querengässer hat beginnend im April 2020 eine Vielzahl von Politikern, Behörden und Organisationen angeschrieben und mit zahlreichen wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen konfrontiert.
Aus diesen ergab sich, dass die restriktive Coronapolitik bereits zu einem frühen Zeitpunkt unwissenschaftlich und unplausibel war.
Die Antworten, die sie erhielt, haben zwar an der Oberfläche den Anstrich eines freundlichen Tonfalls, können in ihrer oberflächlichen Floskelhaftigkeit jedoch nicht die Verweigerungshaltung verbergen, sich mit dem Inhalt der Autorin ernsthaft auseinanderzusetzen.
Teilweise wurden die von der Autorin vorgebrachten wissenschaftlichen Erkenntnisse sogar geleugnet.
(3/10)
Querengässer schrieb z.B. die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenhart an und informierte diese umfangreich und detailiert über über den Sachstand und wissenschaftlichen Stand in Sachen Corona.
Diese ging jedoch mit keinem Wort auf dieses Vorbingen der Autorin ein; vielmehr wirkt ihr Antwortschreiben wie das Ergebnis aus einem Baukasten für Textbausteine.
Familienvater wehrt sich gegen Quarantäneanordnung – und gewinnt.
VG Augsburg, Beschl. 04.11.2020, Gz. Au 9 S 20.2162
Herzlichen Dank für diese umfangreiche Einsendung eines erfolgreichen Verfahrens, das ich hier gerafft vorstellen darf: (1/6)
#Aufarbeitung #RichtigErinnern
(2/6)
Was ist passiert?
Weil eine Mutter einen poritiven Coronatest hatte, musste die gesamte Familie in Quarantäne – für 26 Tage. Der Vater klagt gegen diese Anordnung und obsiegt im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
(3/6)
Anmerkung:
Wie die meisten Verwaltungsgerichte orientiert sich auch das VG Augsburg streng an den Empfehlungen des weisungsgebundenen Robert-Koch-Instituts – und damit an der Bundesregierung. An keiner Stelle setzt sich das Gericht mit deren offiziellen Erzählungen auseinander, wie folgende Stelle exemplarisch zeigt, Zitat:
„Bei summarischer Prüfung begegnet die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 18. August 2020 keinen rechtlichen Bedenken. Sie findet in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG eine ausreichende Rechtsgrundlage und ist mit höherrangigem Recht vereinbar.“