Nazi-Counter in in irgendeiner anderen sächsischen Behörde: +1
"Mit seiner Zustimmung wird der Beschäftigte bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrnehmen."
"dass dem Mann mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten werde" spiegel.de/panorama/justi…